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Antwort auf die mündliche Anfrage zur Verfüllung von Hohlräumen in der Asse

HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine zweiteilige mündliche Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt und Dr. Gero Hocker (FDP) zur Verfüllung von Hohlräumen in der Asse geantwortet.

Teil 1

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 7. August 2013 hat ein Gespräch zwischen der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und Vertretern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie der Asse-GmbH stattgefunden. Hierbei kam es laut Pressemitteilung der A2B vom 8. August 2013 zu einem „Paukenschlag“, der zufolge hatte, dass die Vertreter der A2B das Gespräch abgebrochen haben. Laut Pressemitteilung der A2B waren zwei Gründe dafür ausschlaggebend, zum einen, dass das BfS eingeräumt habe, bei der Beauftragung für das Rückholkonzept handele es sich lediglich um eine Vorstudie, und zum anderen, dass nunmehr Bereiche vor der Einlagerungskammer 12 verfüllt werden sollen. Vor dieser Kammer befindet sich der sogenannte Laugensumpf, der damit trockengelegt werden soll. Laut den Experten der A2B seien aber wichtige Fragen der Drainage nicht geklärt. Im April sei darüber hinaus vereinbart worden, mit den Verfüllarbeiten auf der 750m-Sohle erst zu beginnen, wenn das Rückholkonzept vorliegt. Das BfS entgegnete in einer Pressemitteilung vom selben Tag, dass die DMT GmbH & Co KG vom BfS den Auftrag bekommen habe, „eine Planung zur ‚Konkretisierung der Machbarkeitsstudie zum optimalen Vorgehen bei der Rückholung der LAW-Gebinde’ zu erstellen“. Das Verfüllen des Hohlraums vor der Kammer 12 sei eine zentrale Voraussetzung für die Rückholung und würde diese nicht behindern. Die Umsetzung dieser Arbeiten sei durch die Fach- und Rechtsaufsicht eingefordert worden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Beurteilt die Landesregierung die Beauftragung der DMT durch das BfS mit der „Planung zur „Konkretisierung der Machbarkeitsstudie zum optimalen Vorgehen bei der Rückholung der LAW-Gebinde“ wie das BfS als Rückholkonzept oder wie die A2B als Vorstudie?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die von Experten der A2B geäußerte Sorge, dass sich strahlungsbelastete Lauge einen neuen Weg durch das geplante Gebirge sucht, wenn die Verfüllung umgesetzt wird?

3. Wann wurde die Staatssekretärin des Umweltministeriums in der Asse-Lenkungsgruppe über die geplanten Maßnahmen informiert, und welche Konsequenzen wurden für die Arbeit des Ministeriums daraus gezogen?

Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte vor drei Jahren als Ergebnis des sogenannten Optionenvergleichs erklärt, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle gegenüber einer Umlagerung oder Vollverfüllung als die langfristig sicherste Option für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II gilt.

Aufbauend auf dieser Richtungsentscheidung sowie auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen nach § 57b des Atomgesetzes (sog. „Lex Asse“) unterstützt die Niedersächsische Landesregierung konsequent den Kurs der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse. Da aber unstreitig für die Durchführung der beabsichtigten Rückholung mehrere Jahrzehnte erforderlich sind und die sogenannte Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes nach allen vorliegenden Erkenntnissen als insgesamt kritisch zu bewerten ist, erhalten die Notfallvorsorgemaßnahmen ebenso wie die Maßnahmen zur Stabilisierung des Grubengebäudes sowie die Schaffung neuer Infrastrukturräume oberste Priorität und höchste Dringlichkeit.

Unbeschadet der alleinigen Verantwortung des BfS für einen sicheren und einen auf die Rückholung der radioaktiven Abfälle gerichteten Grubenbetrieb wird die Niedersächsische Landesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die geplante Rückholung voranzubringen und die Klärung offener Fragen zu beschleunigen. Hierzu werden das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Bergbehörde in fachlich fundierter Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden konstruktiv und zielorientiert zusammenarbeiten.

Es ist der Niedersächsischen Landesregierung bekannt, dass in diversen Verlautbarungen und Stellungnahmen des Landkreises Wolfenbüttel, der Asse-II-Begleitgruppe (A2B) und von Mitgliedern anderer Gruppierungen die Verfüllmaßnahmen von Hohlräumen in den letzten Tagen und Wochen zunehmend kontrovers diskutiert, ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit in Zweifel gesetzt und z. T. sogar als Indiz dafür gesehen werden, dass das BfS mit diesen Maßnahmen die spätere Rückholung erschweren, wenn nicht sogar verhindern will. Darüber hinaus und auch damit im Zusammenhang stehend werden von verschiedenen Seiten die geplanten und bereits erteilten Auftragsvergaben des BfS zur Rückholungsplanung im Hinblick auf Beteiligung, Transparenz und inhaltliche Gestaltung in Frage gestellt.

Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen werden die Rückholungsplanungen vom BfS derzeit in zwei Stufen angegangen.

In einem ersten Schritt erfolgt eine Variantenbetrachtung, die eine vergleichende Betrachtung darüber anstellt, wie und von wo die Abfälle bergtechnisch am besten geborgen werden können. Mit der Erstellung dieser „Konkretisierung der Machbarkeitsstudie zum optimalen Vorgehen bei der Rückholung der LAW-Gebinde“ ist die DMT GmbH und Co KG zwischenzeitlich seitens BfS förmlich beauftragt worden. Nach Aussagen des BfS soll die Betrachtung noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

Der Auftragsinhalt dieser Studie und die hierfür zugrunde liegende Leistungsbeschreibung sind nach Kenntnis der Landesregierung vom BfS der A2B und der Arbeitsgruppe Optionenvergleich - Rückholung (AGO) vorgestellt und erläutert worden. Auch sind die besonderen Wünsche und Belange der AGO in die Leistungsbeschreibung eingeflossen.

Der zweite Teil der Rückholungsplanung – und auch dies ist der Landesregierung bekannt - soll nach den Vorstellungen des BfS dann konkrete technische Ausführungsplanungen der Rückholung beinhalten. Dieser Auftrag, der nach Kenntnis der Niedersächsischen Landesregierung noch nicht erteilt wurde, soll in einem förmlichen Vergabeverfahren erfolgen.

Für die Umsetzung aller Verfüllmaßnahmen ist das BfS rechtlich, organisatorisch und technisch als Betreiber allein verantwortlich.

Das LBEG als zuständige Bergbehörde sowie das MU als die dem LBEG fachaufsichtlich vorgesetzte Stelle prüfen alle vom BfS bzw. der Asse-GmbH beantragten Maßnahmen der Verfüllung im Zuge der Zulassung bergrechtlich beantragter Betriebspläne. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Bundesberggesetz, insbesondere die Anforderungen an die Sicherheit für die Beschäftigten sowie der Schutz der Umwelt und der betroffenen Bevölkerung, erfüllt sind, werden die Betriebspläne durch das LBEG zugelassen.

Unbeschadet dieser gesetzlich geregelten Aufgaben des LBEG im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren werden über die vom Betreiber bereits durchgeführten und noch geplanten Verfüllmaßnahmen im Rahmen der Notfallvorsorge und der Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes intensive Fachdiskussionen geführt.

Kontrovers wird derzeit darüber diskutiert, ob und inwieweit der Rückbau bzw. die Verfüllungen von Grubenbauen auf der 750-m-Sohle im Bereich der Einlagerungskammern aus bergtechnischen und radiologischen Gründen für die Sicherheit des Grubenbetriebes für die Umsetzung von Maßnahmen der Notfallplanung zwingend geboten ist.

Während die Entsorgungskommission und die Strahlenschutzkommission des Bundes (ESK und SSK) in einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme eine schnelle und weitgehende Vollverfüllung der 750-Meter Sohle einschließlich der Einlagerungskammern für notwendig erachtet, favorisiert der Betreiber hier ein abgestuftes Vorgehen im Hinblick auf die Verfüllung zunächst einiger Grubenbaue, allerdings mit zeitlich zügigem Vortrieb. Einige Vertreter der AGO sperren sich zwar nicht gegen eine weitergehende Verfüllung im 750-m-Bereich, fordern allerdings eine vorher begründete Festlegung der Rückholungsplanung. Wiederum andere Vertreter, insbesondere aus den Reihen der A2B und weiterer Umweltgruppen fordern ein gänzliches Aussetzen aller Verfüllmaßnahmen im Bereich der 750-m-Sohle.

Unbeschadet eines hohen Handlungsdruckes des Betreibers bei der Umsetzung von zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Herstellung der Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes sowie bei der zeitnahen Umsetzung von Maßnahmen der Notfallvorsorge fehlt es nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung hinsichtlich der bereits durchgeführten und noch geplanten einzelnen Maßnahmen noch an einem inhaltlichen Gesamtkonzept und damit zugleich an Prüfmöglichkeiten, in welchen Wirksamkeiten, Wechselbeziehungen und Abhängigkeiten die Maßnahmen zueinander und zur geplanten Rückholung stehen. Dies schließt auch alle offenen Fragen und Problemstellungen diverser Laugenzuflüsse, ihrer Beherrschung und Drainierung mit ein.

Der Vorlage planerischer Gesamtkonzepte des Betreibers wie z.B. eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes zum frühestmöglichen Zeitpunkt kommt daher nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung große Bedeutung zu.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die mündliche Anfragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Niedersächsische Landesregierung betrachtet die Beauftragung der DMT als eine Konzeptstudie im Rahmen einer Variantenbetrachtung ohne konkrete Ausführungsplanung der Rückholung.

Zu 2:

Diese Frage kann von der Niedersächsischen Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt ebenso wenig beantwortet werden, wie die Frage möglicher Risiken von Laugenzutritten aus oder in die Einlagerungskammern, die durch nicht erfolgte Stabilisierungs- und Verfüllmaßnahmen ausgelöst werden können. Im Übrigen sind für radiologische Fragestellungen des laufenden Betriebes der Schachtanlage

Asse II ausschließlich das BfS als Betreiber sowie die Endlagerüberwachung des BfS zuständig.

Zu 3:

Die Staatssekretärin des Umweltministeriums wird fortlaufend über alle wesentlichen Ereignisse in der Asse durch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informiert. Zu den angesprochenen Konsequenzen wird auf die Erläuterungen zur Zuständigkeit der Niedersächsischen Landesbehörden in der Vorbemerkung verwiesen.

Teil 2:

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Am 7. August 2013 hat ein Gespräch zwischen der Asse-2-Begleitgruppe (A2B) und Vertretern des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie der Asse-GmbH stattgefunden. Hierbei kam es laut Pressemitteilung der A2B vom 8. August 2013 zu einem „Paukenschlag“, der zufolge hatte, dass die Vertreter der A2B das Gespräch abgebrochen haben. Laut Pressemitteilung der A2B waren zwei Gründe dafür ausschlaggebend, zum einen, dass das BfS eingeräumt habe, bei der Beauftragung für das Rückholkonzept handele es sich lediglich um eine Vorstudie, und zum anderen, dass nunmehr Bereiche vor der Einlagerungskammer 12 verfüllt werden sollen. Vor dieser Kammer befindet sich der sogenannte Laugensumpf, der damit trockengelegt werden soll. Laut den Experten der A2B seien aber wichtige Fragen der Drainage nicht geklärt. Im April sei darüber hinaus vereinbart worden, mit den Verfüllarbeiten auf der 750m-Sohle erst zu beginnen, wenn das Rückholkonzept vorliegt. Das BfS entgegnete in einer Pressemitteilung vom selben Tag, dass die DMT GmbH & Co KG vom BfS den Auftrag bekommen habe, „eine Planung zur ‚Konkretisierung der Machbarkeitsstudie zum optimalen Vorgehen bei der Rückholung der LAW-Gebinde’ zu erstellen“. Das Verfüllen des Hohlraums vor der Kammer 12 sei eine zentrale Voraussetzung für die Rückholung und würde diese nicht behindern. Die Umsetzung dieser Arbeiten sei durch die Fach- und Rechtsaufsicht eingefordert worden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie beurteilt sie das Verfüllen von Hohlräumen auf der 750m-Sohle?

2. Wie kontrolliert die Landesregierung, ob nicht weitergehende Maßnahmen zur Umsetzung des Verfüllkonzepts des ehemaligen Betreibers Helmholtz umgesetzt werden?

3. Hat die Landesregierung als Aufsicht, wie vom BfS geschildert, das Verfüllen von Hohlräumen, speziell des Hohlraums vor Kammer 12, vom BfS eingefordert?

Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte vor drei Jahren als Ergebnis des sogenannten Optionenvergleichs erklärt, dass die Rückholung der radioaktiven Abfälle gegenüber einer Umlagerung oder Vollverfüllung als die langfristig sicherste Option für die Stilllegung der Schachtanlage Asse II gilt.

Aufbauend auf dieser Richtungsentscheidung sowie auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen nach § 57b des Atomgesetzes (sog. „Lex Asse“) unterstützt die Niedersächsische Landesregierung konsequent den Kurs der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Asse. Da aber unstreitig für die Durchführung der beabsichtigten Rückholung mehrere Jahrzehnte erforderlich sind und die sogenannte Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes nach allen vorliegenden Erkenntnissen als insgesamt kritisch zu bewerten ist, erhalten die Notfallvorsorgemaßnahmen ebenso wie die Maßnahmen zur Stabilisierung des Grubengebäudes sowie die Schaffung neuer Infrastrukturräume oberste Priorität und höchste Dringlichkeit.

Unbeschadet der alleinigen Verantwortung des BfS für einen sicheren und einen auf die Rückholung der radioaktiven Abfälle gerichteten Grubenbetrieb wird die Niedersächsische Landesregierung alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um die geplante Rückholung voranzubringen und die Klärung offener Fragen zu beschleunigen. Hierzu werden das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als zuständige Bergbehörde in fachlich fundierter Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden konstruktiv und zielorientiert zusammenarbeiten.

Es ist der Niedersächsischen Landesregierung bekannt, dass in diversen Verlautbarungen und Stellungnahmen des Landkreises Wolfenbüttel, der Asse-II-Begleitgruppe (A2B) und von Mitgliedern anderer Gruppierungen die Verfüllmaßnahmen von Hohlräumen in den letzten Tagen und Wochen zunehmend kontrovers diskutiert, ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit in Zweifel gesetzt und z. T. sogar als Indiz dafür gesehen werden, dass das BfS mit diesen Maßnahmen die spätere Rückholung erschweren, wenn nicht sogar verhindern will. Darüber hinaus und auch damit im Zusammenhang stehend werden von verschiedenen Seiten die geplanten und bereits erteilten Auftragsvergaben des BfS zur Rückholungsplanung im Hinblick auf Beteiligung, Transparenz und inhaltliche Gestaltung in Frage gestellt.

Nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen werden die Rückholungsplanungen vom BfS derzeit in zwei Stufen angegangen.

In einem ersten Schritt erfolgt eine Variantenbetrachtung, die eine vergleichende Betrachtung darüber anstellt, wie und von wo die Abfälle bergtechnisch am besten geborgen werden können. Mit der Erstellung dieser „Konkretisierung der Machbarkeitsstudie zum optimalen Vorgehen bei der Rückholung der LAW-Gebinde“ ist die DMT GmbH und Co KG zwischenzeitlich seitens BfS förmlich beauftragt worden. Nach Aussagen des BfS soll die Betrachtung noch in diesem Jahr abgeschlossen sein.

Der Auftragsinhalt dieser Studie und die hierfür zugrunde liegende Leistungsbeschreibung sind nach Kenntnis der Landesregierung vom BfS der A2B und der Arbeitsgruppe Optionenvergleich - Rückholung (AGO) vorgestellt und erläutert worden. Auch sind die besonderen Wünsche und Belange der AGO in die Leistungsbeschreibung eingeflossen.

Der zweite Teil der Rückholungsplanung – und auch dies ist der Landesregierung bekannt - soll nach den Vorstellungen des BfS dann konkrete technische Ausführungsplanungen der Rückholung beinhalten. Dieser Auftrag, der nach Kenntnis der Niedersächsischen Landesregierung noch nicht erteilt wurde, soll in einem förmlichen Vergabeverfahren erfolgen.

Für die Umsetzung aller Verfüllmaßnahmen ist das BfS rechtlich, organisatorisch und technisch als Betreiber allein verantwortlich.

Das LBEG als zuständige Bergbehörde sowie das MU als die dem LBEG fachaufsichtlich vorgesetzte Stelle prüfen alle vom BfS bzw. der Asse-GmbH beantragten Maßnahmen der Verfüllung im Zuge der Zulassung bergrechtlich beantragter Betriebspläne. Wenn die Zulassungsvoraussetzungen nach Bundesberggesetz, insbesondere die Anforderungen an die Sicherheit für die Beschäftigten sowie der Schutz der Umwelt und der betroffenen Bevölkerung, erfüllt sind, werden die Betriebspläne durch das LBEG zugelassen.

Unbeschadet dieser gesetzlich geregelten Aufgaben des LBEG im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren werden über die vom Betreiber bereits durchgeführten und noch geplanten Verfüllmaßnahmen im Rahmen der Notfallvorsorge und der Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes intensive Fachdiskussionen geführt.

Kontrovers wird derzeit darüber diskutiert, ob und inwieweit der Rückbau bzw. die Verfüllungen von Grubenbauen auf der 750-m-Sohle im Bereich der Einlagerungskammern aus bergtechnischen und radiologischen Gründen für die Sicherheit des Grubenbetriebes für die Umsetzung von Maßnahmen der Notfallplanung zwingend geboten ist.

Während die Entsorgungskommission und die Strahlenschutzkommission des Bundes (ESK und SSK) in einer aktuell veröffentlichten Stellungnahme eine schnelle und weitgehende Vollverfüllung der 750-Meter Sohle einschließlich der Einlagerungskammern für notwendig erachtet, favorisiert der Betreiber hier ein abgestuftes Vorgehen im Hinblick auf die Verfüllung zunächst einiger Grubenbaue, allerdings mit zeitlich zügigem Vortrieb. Einige Vertreter der AGO sperren sich zwar nicht gegen eine weitergehende Verfüllung im 750-m-Bereich, fordern allerdings eine vorher begründete Festlegung der Rückholungsplanung. Wiederum andere Vertreter, insbesondere aus den Reihen der A2B und weiterer Umweltgruppen fordern ein gänzliches Aussetzen aller Verfüllmaßnahmen im Bereich der 750-m-Sohle.

Unbeschadet eines hohen Handlungsdruckes des Betreibers bei der Umsetzung von zwingend erforderlichen und unaufschiebbaren Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Herstellung der Gebrauchstauglichkeit des Grubengebäudes sowie bei der zeitnahen Umsetzung von Maßnahmen der Notfallvorsorge fehlt es nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung hinsichtlich der bereits durchgeführten und noch geplanten einzelnen Maßnahmen noch an einem inhaltlichen Gesamtkonzept und damit zugleich an Prüfmöglichkeiten, in welchen Wirksamkeiten, Wechselbeziehungen und Abhängigkeiten die Maßnahmen zueinander und zur geplanten Rückholung stehen. Dies schließt auch alle offenen Fragen und Problemstellungen diverser Laugenzuflüsse, ihrer Beherrschung und Drainierung mit ein.

Der Vorlage planerischer Gesamtkonzepte des Betreibers wie z.B. eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplanes zum frühest möglichen Zeitpunkt kommt daher nach Auffassung der Niedersächsischen Landesregierung große Bedeutung zu.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Siehe Vorbemerkungen

Zu 2:

Die Niedersächsische Landesregierung hat nicht zu kontrollieren, ob der Betreiber im Rahmen seiner Stabilisierungs- und Verfüllmaßnahmen auch Teile früherer Konzepte und Maßnahmen aufgreift und umsetzt, solange und soweit dieser hierdurch nicht die gesetzlich mit Vorrang zu führende Rückholung einschränkt.

Zu 3 :

Die Fach- und Rechtsaufsicht über das BfS obliegt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Dementsprechend führt das BfS in einem Schreiben an die A2B vom 15.08.2013 in Bezug auf die anstehenden Verfüllmaßnahmen aus: „Das BfS handelt hierbei nicht zuletzt in Abstimmung mit dem BMU, welches der Umsetzung der Notfallvorsorgemaßnahmen oberste Priorität einräumt.“



Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2013

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