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Ergebnisse Runder Tisch Deichbau an Sude und Krainke liegen vor

Pressemitteilung Nr. 28/2018


Zum Abschluss des 2011 initiierten Runden Tisches Deichbau an Sude und Krainke in Amt Neuhaus haben heute Vertreter der Umweltministeriums und des Landkreises Lüneburg die Ergebnisse präsentiert. Ziel des Runden Tisches war es, im Dialog Möglichkeiten zu suchen, die verschiedenen Nutzungsinteressen wie kommunale Entwicklung, Landwirtschaft, Naturschutz und Hochwasserschutz miteinander zu verbinden und umzusetzen. Die wesentlichen Inhalte finden Sie hier:

Welchen Auftrag hatte der Runde Tisch?

Der Runde Tisch Deichbau an Sude und Krainke wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg einberufen. Die konstituierende Sitzung fand am 2. Februar 2011 statt.

Aufgabe des Runden Tisches war es, im direkten Austausch zwischen allen Beteiligten nach Möglichkeiten zu suchen, wie die verschiedenen Nutzungsinteressen wie kommunale Entwicklung, Landwirtschaft, Naturschutz und Hochwasserschutz in der Region miteinander verbunden und verwirklicht werden könnten. Die Ergebnisse der Beratungen am Runden Tisch gingen als Empfehlungen an das Umweltministerium und an den Landkreis Lüneburg. Der Runde Tisch hatte keine Entscheidungsbefugnis. Dies entsprach dem Auftrag und war in der Geschäftsordnung des Runden Tisches so niedergelegt Umweltministerium und Landkreis hatten jedoch zugesichert, dass sie Empfehlungen des Runden Tisches sorgfältig erwägen und die Annahme und weitere Umsetzung ernsthaft prüfen werden.

Im Folgenden wird dargestellt, welche Hochwasserschutz- und Deichbau-Maßnahmen aufgrund der Ergebnisse und Empfehlungen des Runden Tisches bereits umgesetzt und realisiert wurden und welche Maßnahmen im Bereich Karchau/Rade nunmehr folgen sollen.

Worum geht es in der Sache?

Im Bereich der Ortschaft Preten mussten bzw. müssen jetzt noch in Teilbereichen die Deiche an Sude und Krainke auf den aktuellen Ausbauzustand gebracht werden, um den Hochwasserschutz auch in diesem Bereich des Amtes Neuhaus zu verbessern. Der zuständige Neuhauser Deich- und Unterhaltungsverband (NDUV) hatte einen entsprechenden Plan aufgestellt und zur Genehmigung eingereicht (Antrag: Juli 2009, Erörterungstermin: Januar 2010). Über die genaue Trassenführung konnte bisher nur in Teilbereichen Einvernehmen erzielt werden. Für diese Abschnitte wurde von der zuständigen Planfeststellungsbehörde der vorzeitige Maßnahmenbeginn genehmigt: Sudedeich von Dellien bis Preten: März 2010; linker Krainkedeich von Niendorf bis zur Landesgrenze: März 2010; rechter Krainkedeich vom Schöpfwerk Niendorf bis zur Kreisstraße 55 (Bullholt und Rehsen): Juni 2012; Sudedeich vom Ortsausgang Preten bis zur Siloplatte: Juni 2012. Diese Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen. In dem verbleibenden Bereich (Karchau/Rade) wurde zwischen Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz noch um den Verlauf der Deichtrasse gerungen. Die ursprünglichen Planungen des NDUV folgten im Wesentlichen der bisherigen Trasse mit einigen kleineren Rückdeichungen. Der Naturschutz tritt für Deichöffnungen und Deichrückverlegungen in diesen Bereichen ein, um auf größeren Flächen eine natürliche Wasserdynamik zur Förderung und qualitativen Aufwertung naturschutzfachlich wertvoller Feuchtgrünlandgemeinschaften zu ermöglichen.

In dieser Kontroverse sollte der Runde Tisch Möglichkeiten zum Ausgleich und zur

Verständigung ausloten.

Was hat der Runde Tisch bisher beraten?

Der Runde Tisch hat alle betroffene Bereiche systematisch daraufhin untersucht, welche Notwendigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten jeweils für die Anforderungen des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes und der landwirtschaftlichen Entwicklung in diesem Gebiet gegeben sind. Häufig wurden zu diesen Beratungen Fachleute aus den zuständigen Behörden sowie in einigen Fällen auch weitere Fachgutachter hinzu gezogen.

Am Runden Tisch bestand und besteht zwischen allen Mitgliedern Einvernehmen, dass der Hochwasserschutz für den Ort Preten verbessert werden muss. Weiterhin ist unstrittig, dass dem vor Ort ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb eine gleichwertige Alternative geboten werden soll, wenn die Veränderungen im Hochwasserschutz zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen auf den von ihm bewirtschafteten Flächen führen. Für die Bullholt und den Rehsen konnte der Deichbau inzwischen im Konsens realisiert werden.

Die Beratungen am Runden Tisch haben überdies einen Lösungsweg aufgezeigt, der den Hochwasserschutz für Preten in der Karchau/Rade abweichend vom Antrag des NDUV, der insoweit zurück gezogen worden ist, wie folgt sicherstellt:

1. Bau einer Querspange (sogenannte "Südvariante"), die eine Verbindung zwischen Sudedeich und rechtem Krainkedeich herstellt und westlich der Siloplatte zur Kreisstraße K 55 und zum Rehsendeich verläuft.

2. Im Falle einer Öffnung des Sudedeiches im Bereich der Karchau: Ausbau der Kreisstraße K 55 als hochwassersicherer Damm auf eine Höhe von 11,30 m NN.

Preten wäre damit auch in extremen Hochwassersituationen von Westen wie von Osten durch Straßenverbindungen erreichbar.

Der Hochwasserschutz für Preten wäre durch die Südvariante in vollem Umfang sichergestellt.

Die Ausdeichung der Karchau/Rade dient alleine dem naturschutzfachlichen Zweck, auf einer größeren Fläche eine natürliche Wasserdynamik zur Förderung und qualitativen Aufwertung wertvoller Feuchtgrünlandgemeinschaften im Biospährenreservat zu schaffen. Kompensationsmaßnahmen für Gehölzrückschnitte in der Elbtalaue – wie von Einigen befürchtet – sind damit nicht verbunden.

3. Mit dem landwirtschaftlichen Betrieb sind Verhandlungen geführt worden mit dem Ziel, einen Ausgleich zu vereinbaren für den Fall einer Öffnung bzw. Schlitzung des jetzigen Sudedeiches im Bereich der Karchau.

In Absprache mit dem Betrieb wurde ein landwirtschaftliches Gutachten vergeben, durch das das Ausmaß der Beeinträchtigungen im Falle einer Deichöffnung ermittelt und die bereits angedachten Möglichkeiten zu einem Ausgleich geprüft wurden.

Welchen Ausgleich erhält der landwirtschaftliche Betrieb?

In einer Vereinbarung der beteiligten Behörden (MU, Biosphärenreservatsverwaltung Niedersächsische Elbtalaue, Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Landkreis Lüneburg) mit dem landwirtschaftlichen Betrieb ist der Ausgleich für die Realisierung der sogenannten "Südvariante" in der Karchau/Rade mit folgenden Eckpunkten geregelt worden:

● Das Land Niedersachsen trägt die Kosten für das landwirtschaftliche Gutachten.

● Das Land trägt die Kosten für die betriebswirtschaftliche Beratung des landwirtschaftlichen Betriebs.

● Im Rahmen der Flurbereinigung verzichtet der landwirtschaftliche Betrieb in der Karchau/Rade zugunsten des Landes Niedersachsen auf seine dortigen Eigentumsflächen, um die sogenannte "Südvariante" zum Hochwasserschutz zu ermöglichen. Für diese Flächen wird dem landwirtschaftlichen Betrieb ein Vorpachtrecht eingeräumt.

● Im Gegenzug für den Verzicht auf die in Rede stehenden Eigentumsflächen erhält der landwirtschaftliche Betrieb wertgleiche Ausgleichsflächen im anhängigen Flurbereinigungsverfahren. Dadurch ggf. entstehende Kosten trägt das Land Niedersachsen.

● Im Hochwasserfall stehen dem landwirtschaftlichen Betrieb Evakuierungsflächen für die Tiere zur Verfügung und die Evakuierungskosten werden vom Land getragen. Eine Wegverbindung, die im Evakuierungsfall als Treibeweg genutzt werden kann, wird hergestellt.

● Den verbleibenden Restbetriebsschaden wird das Land monetär ausgleichen.

● Die vom Land an den landwirtschaftlichen Betrieb verpachteten Flächen sind hinsichtlich der Pachtlaufzeiten detailliert geregelt worden.

Höherlegung der Kreisstraße K 55

Die Umsetzung der sogenannten "Südvariante" zum Aus- und Neubau des Hochwasserdeiches in der Karchau/Rade erfordert die Höherlegung der sich in der Baulast des Landkreises Lüneburg befindlichen Kreisstraße K 55 als hochwassersicheren Damm. Da der Landkreis Lüneburg als Straßenbaulastträger keinen Vorteil durch die Höherlegung hat und die K 55 in ihrem jetzigen Zustand relativ gut erhalten ist, sind sich die Beteiligten (MU, Landkreis Lüneburg, NDUV als Antragsteller und Bauherr für den hochwassersicheren Damm) darüber einig, dass der NDUV in Absprache mit dem Landkreis Lüneburg die entsprechenden Baumaßnahmen nach Planfeststellung realisiert.

In einer diesbezüglichen Vereinbarung sind folgende Eckpunkte vorgesehen:

● Der Landkreis Lüneburg wird beim Verfahren in Bezug auf Planung, Auftragsvergabe sowie Ausführung der Baumaßnahmen (Herstellung des hochwassersicheren Damms und des Straßenbaukörpers) durch den NDUV als Bauherr umfassend beteiligt.

● Der Landkreis Lüneburg wird als Straßenbaulastträger die Unterhaltung der höhergelegten K 55 einschließlich des darunter befindlichen Hochwasserdamms übernehmen.

● Das Land Niedersachsen verpflichtet sich gegenüber dem NDUV, nach Fertigstellung der Baumaßnahme die Straßenausbaukosten zu übernehmen, da die höherzulegende Straße zugleich als Hochwasserschutzdamm zur Ausdeichung der Karchau/Rade (Südvariante) dient und somit im wasser- und naturschutzfachlichen Landesinteresse steht. Die Finanzierung ist gesichert.

Wie geht es weiter?

Der Runde Tisch hat heute in seiner abschließenden Sitzung empfohlen, die sogenannte "Südvariante" zu realisieren und dafür die zwischen den Beteiligten in Rede stehenden Vereinbarungen zugrunde zu legen. Damit hat der Runde Tisch seinen von MU und Landkreis Lüneburg erteilten Auftrag erfolgreich im Sinne aller Beteiligten zum Abschluss gebracht.

Die Vereinbarung mit dem landwirtschaftlichen Betrieb wurde heute schon unterzeichnet. Die Vereinbarung zwischen dem NDUV, MU und Landkreis Lüneburg wird demnächst ebenfalls unterzeichnet werden. Anschließend wird der NDUV die Unterlagen für den Planfeststellungsantrag zur "Südvariante" ausarbeiten und voraussichtlich im Frühjahr nächsten Jahres bei der Planfeststellungsbehörde, dem NLWKN, einreichen. Nach Prüfung und Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens könnte ein Beschluss im Frühjahr 2020 ergehen, sodass im Sommer 2020 mit dem Bau der Deiche und der Höherlegung der K 55 im Bereich der Karchau/Rade begonnen werden könnte. Die Entwidmung und Schlitzung der Altdeiche in der Karchau/Rade erfolgt erst dann, wenn alle Baumaßnahmen fertiggestellt sind und sich der neue Deich "gesetzt" hat (ca. fünf Jahre nach Bauabschluss).

Was sonst noch vereinbart und realisiert werden konnte

Der Runde Tisch hatte auch empfohlen, Möglichkeiten zu einem verbesserten Hochwasserschutz für die Holländerei zu prüfen. Auch wenn diese Problemstellung nicht Gegenstand des Planfeststellungsantrags des NDUV war, hat der Runde Tisch vor dem Hintergrund seines Auftrags übereinstimmend hier den sachlichen und räumlichen Zusammenhang gesehen. Dieses Anliegen konnte im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens aufgegriffen und realisiert werden. Die Hochwasserschutz-Verwaltung um die Holländerei wurde erhöht und verstärkt, durch die Höherlegung und den Ausbau der Straße sowie der Brücke über die Sude hat die Holländerei einen hochwassersichere Zuwegung erhalten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.03.2018

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