GIS-Layer Flächenpotenziale (Stand 05/2023)
(ZIP, 2,70 MB)
GIS-Layer Ausschluss und Raumbewertung (Stand: 05/2023)
(ZIP, 411,22 MB)
erläuternde Präsentation zur Flächenpotenzialanalyse Windenergie an Land in NI (WinNiePot)
(PDF, 1,32 MB)
Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) hat der Bund den Ländern verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land auferlegt. Für Niedersachsen sind gemäß WindBG
2,2 % der Landesfläche verbindlich auszuweisen.
Das Landes-Flächenziel soll auf die Träger der Regionalplanung mittels eines Landesgesetzes heruntergebrochen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf ist bis zum 21.6.2023 in der sogenannten Verbändeanhörung und wird danach dem Landtag zugeleitet.
Die für die Träger der Regionalplanung zu definierenden Zielmarken (Teilflächenziele) werden nicht pauschal, sondern orientiert an den realistischen Potenzialen der Planungsregionen bestimmt.
Zu diesem Zweck wurde von dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine umfassende landesweite Flächenpotenzialanalyse beauftragt, in der die Flächenpotenziale wissenschaftlich nach einer Vielzahl an objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abständen zur Wohnbebauung, Belangen der Bundeswehr sowie FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebieten berechnet wurden. Die Träger der Regionalplanung und Kommunalen Spitzenverbände wurden in den Prozess eingebunden – so wurden ihnen Anfang Februar 2023 vorläufige Ergebnisse der Flächenpotenzialanalyse vorgestellt, anschließend bestand Gelegenheit zur Überprüfung und Stellungnahme. Die Hinweise der Planungsträger sind in die weitere Ausgestaltung und Finalisierung der Flächenpotenzialberechnungen eingeflossen. Die finalen Ergebnisse wurden den Trägern der Regionalplanung und Kommunalen Spitzenverbänden am 01.06.2023 vorgestellt. Die finale Studie wird aktuell von den Auftragnehmern erstellt.
Aus den errechneten Flächenpotenzialen wurden Teilflächenziele für die Regionalplanungsräume abgeleitet und in den „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land in Niedersachsen, zur finanziellen Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien und zur Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NWindBGUG)“ integriert. Das Landeskabinett hat diesen Entwurf am 23.05.2023 zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die enthalten Teilflächenziele berücksichtigen eine zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden politisch geeinte Kappung auf 4 % der Fläche eines Planungsraums und eine solidarische Umverteilung der gekappten Mengen auf die übrigen Planungsräume.
Um ein Höchstmaß an Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Bezug auf die Flächenpotenzialermittlung zu schaffen, werden an dieser Stelle nicht nur die Ergebnisse, sondern auch eine Kurzbeschreibung der Studie, die GIS-Layer der in der Analyse berücksichtigten Flächenkategorien sowie die Ergebnisflächenkulisse zum Download bereitgestellt. Die GIS-Daten lassen sich mittels frei verfügbarer GIS-Software betrachten und auswerten.
Wichtiger Hinweis: In den Berechnungen der Gutachter wurde nachträglich eine Unstimmigkeit in der Abbildung von Konfliktrisiken entdeckt und korrigiert. Aufgrund dieser Korrektur ergeben sich für die Zahlenwerte der Flächenpotenziale und der daraus abgeleiteten Teilflächenziele, wie sie im Entwurf des NWindBGUG dargestellt sind, moderate Änderungen. In den hier zum Download bereitgestellten Ergebniszahlen ist diese Korrektur bereits berücksichtigt. Der Gesetzentwurf wird im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens daran angepasst werden.
Eine fertige Studie/Endbericht der Flächenpotenzialanalyse liegt noch nicht vor und wird auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz veröffentlicht.
Zum Charakter der ermittelten Flächen: Die in der Studie ermittelten Flächen dienen lediglich einer rechnerischen Bemessung der Potenziale in den Planungsräumen, um daraus eine gerechte, potenzialorientierte Verteilung des Landesziels auf Planungsregionen abzuleiten. Für die Planungsträger ergeben sich daraus keine räumlichen Vorgaben zur Flächenfestlegung. Es steht den Planungsträgern – unter Beachtung der sachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen – offen, abweichende Annahmen zum Umgang mit Belangen zu treffen.
GIS-Dateien
Rechts bzw. unten finden Sie Datenpakete an GIS-Shapes zu den Ergebnissen der Flächenpotenzialstudie zum Download.
Von der Veröffentlichung ausgenommen wurden, teils als vertraulich eingestufte, Daten zu militärischen Belangen. Diesen können allerdings von den kommunalen Planungsträgern bei den bekannten ministeriellen Stellen – nach Ausfüllen einer Verpflichtungserklärung zur Handhabung der Daten – angefordert werden. Das gilt auch für Datensätze zu verfügbaren Punktdaten kollisionsgefährdeter Brutvogelarten, die angesichts einer potenziellen Gefährdung nicht allgemein veröffentlicht werden. Diese Daten können von den kommunalen Planungsträgern bei der Niedersächsischen Vogelschutzwarte (NLWKN) angefordert werden.
Die GIS-Daten werden ausschließlich veröffentlicht, um die Ergebnisse der Flächenpotenzialanalyse nachvollziehbar zu machen. Im Falle anderer Nutzungen sind die Nutzer*innen selbst gefordert, Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der Daten zu prüfen und dafür auf die primären Datenquellen zurückzugreifen. Die GIS-Daten stellen den in der Analyse berücksichtigten Stand der Flächenkategorien dar, der im weiteren Zeitverlauf Änderungen unterliegen kann. Seitens des Landes kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten gegeben werden.
Zum Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB): Die bundesrechtliche Vorgabe für Niedersachsen, letztlich 2,2 % der Landesflächen für Windenergie an Land planerisch bereitzustellen, soll in Niedersachsen auf Ebene der Regionalplanung umgesetzt werden. Der RGB – und nicht die ihm angehörigen kreisfreien Städte und Landkreise – ist deshalb Träger der Regionalplanung. Der RGB wird folglich verpflichtet sein, Windenergiegebiete im Umfang des für den RGB definierten Teilflächenziels zu identifizieren und planerisch auszuweisen. In der untenstehenden Karte sind gleichwohl die Grenzen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte dargestellt.
Konfliktrisikowert 1 (KRW 1): Gilt für Flächen, die annahmegemäß vollständig für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 2 (KRW 2): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 80 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 3 (KRW 3): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 60 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 4 (KRW 4): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 20 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 5 (KRW 5): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 5 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 6 (KRW 6): Gilt für Flächen, die annahmegemäß als gänzlich unverfügbar für Windenergieflächen angesehen werden, weil sich mehrere Schutzbelange hoher Konfliktintensität überlagern.
Artikel-Informationen
erstellt am:
10.03.2023
zuletzt aktualisiert am:
13.06.2023