Windpotenzialstudie Niedersachsen - Kurzdarstellung der vorläufigen Ergebnisse
(PDF)
Ergebniskarten der Windflächenpotenzialanalyse - Downloadmöglichkeit
Anfang Februar 2023 hat Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer den kommunalen Planungsträgern vorgestellt, wie das Wind-an-Land-Gesetz der Bundesregierung in Niedersachsen umgesetzt werden soll. Demnach müssen landesweit mindestens 2,2 Prozent der Fläche für Windkraft ausgewiesen werden. Auf wissenschaftlicher Basis wurde eine Studie erstellt, die entsprechende Flächenpotenziale für den Ausbau in Niedersachsen aufzeigt. Auf Basis der Studie, d.h. der darin für die einzelnen Planungsräume ermittelten Flächenpotenziale, soll dann auch in Niedersachsen per Gesetz geregelt werden, wieviel Windfläche in den jeweiligen kreisfreien Städten, den Landkreisen, dem Regionalverband Großraum Braunschweig und der Region Hannover bis Ende 2026 mindestens auszuweisen ist.
Aktuell werden die hier dargestellten vorläufigen Ergebnisse mit den Kommunalen Planungsträgern verifiziert. Ihnen stehen dafür die Ergebnis-GIS-Daten und Kriterien, die zugrunde gelegt wurden, zur Verfügung. Insofern ist die Studie noch nicht finalisiert, es steht insbesondere die Einschätzung der Auswirkung militärischer Belange auf die Einordnung im Fokus, wodurch sich Flächenbeitragswerte noch verschieben können.
Die in der Studie ermittelten Flächen dienen lediglich einer rechnerischen Bemessung der Potenziale in den Planungsräumen, um daraus eine gerechte, potenzialorientierte Verteilung des Landesziels auf Planungsregionen abzuleiten. Für die Planungsträger ergeben sich daraus keine räumlichen Vorgaben zur Flächenfestlegung. Es steht den Planungsträgern – unter Beachtung der sachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen – offen, abweichende Annahmen zum Umgang mit Belangen zu treffen.
Die fertige Studie wird auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz veröffentlicht werden. Entsprechend sind in der Folge vorläufige Zahlen benannt, die sich noch im weiteren Verfahren ändern können.
Eine Kurzbeschreibung der Studie inkl. vorläufiger Ergebnisse und tabellarischer Übersicht der Kriterien, die zur Potenzialbestimmung genutzt wurden, steht zum Download bereit.
Mit einem Klick auf die gewünschte Planungsregion bzw. den gewünschten Landkreis wird die dazugehörige Ergebniskarte (Grafikdatei) heruntergeladen.
GIS-Dateien
Rechts finden Sie Datenpakete an GIS-Shapes zu den vorläufigen Ergebnissen der Flächenpotenzialstudie zum Download.
Von der Veröffentlichung ausgenommen wurden, teils als vertraulich eingestufte, Daten zu militärischen Belangen. Diesen können allerdings von den kommunalen Planungsträgern bei den bekannten ministeriellen Stellen – nach Ausfüllen einer Verpflichtungserklärung zur Handhabung der Daten – angefordert werden. Das gilt auch für Datensätze zu verfügbaren Punktdaten kollisionsgefährdeter Brutvogelarten, die angesichts einer potenziellen Gefährdung nicht allgemein veröffentlicht werden. Diese Daten können von den kommunalen Planungsträgern bei der Niedersächsischen Vogelschutzwarte (NLWKN) angefordert werden.
Die GIS-Daten werden ausschließlich veröffentlicht, um die vorläufigen Ergebnisse der Flächenpotenzialanalyse nachvollziehbar zu machen. Im Falle anderer Nutzungen sind die Nutzer*innen selbst gefordert, Vollständigkeit, Korrektheit und Aktualität der Daten zu prüfen und dafür auf die primären Datenquellen zurückzugreifen. Die GIS-Daten stellen den in der Analyse berücksichtigten Stand der Flächenkategorien dar, der im weiteren Zeitverlauf Änderungen unterliegen kann. Seitens des Landes kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten gegeben werden.
Zum Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB): Die bundesrechtliche Vorgabe für Niedersachsen, letztlich 2,2 % der Landesflächen für Windenergie an Land planerisch bereitzustellen, soll in Niedersachsen auf Ebene der Regionalplanung umgesetzt werden. Der RGB – und nicht die ihm angehörigen kreisfreien Städte und Landkreise – ist deshalb Träger der Regionalplanung. Der RGB wird folglich verpflichtet sein, Windenergiegebiete im Umfang des für den RGB definierten Teilflächenziels zu identifizieren und planerisch auszuweisen.
Unter anderem aus Darstellungs- und Lesbarkeitsgründen wird der Planungsraum des RGB jedoch nicht in einer Gesamtkarte, sondern in separaten Karten für die angehörigen kreisfreien Städte und Landkreise bereitgestellt.
Konfliktrisikowert 1 (KRW 1): Gilt für Flächen, die annahmegemäß vollständig für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 2 (KRW 2): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 80 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 3 (KRW 3): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 60 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 4 (KRW 4): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 20 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 5 (KRW 5): Gilt für Flächen, die annahmegemäß zu 5 Prozent für Windenergieflächen zur Verfügung stehen.
Konfliktrisikowert 6 (KRW 6): Gilt für Flächen, die annahmegemäß als gänzlich unverfügbar für Windenergieflächen angesehen werden, weil sich mehrere Schutzbelange hoher Konfliktintensität überlagern.
Die nicht eingefärbte, blasse Kartenfläche wurde annahmegemäß als Ausschlussfläche eingestuft und entsprechend nicht in das Flächenpotenzial eingerechnet.

Artikel-Informationen
erstellt am:
10.03.2023
zuletzt aktualisiert am:
23.03.2023