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NATURA 2000 - Ausweisung von Schutzgebieten

Pressemitteilung vom 09. Mai 2018: Schutzgebietskonzept Tideweser steht Differenzierung zwischen Natur- und Landschaftsschutzgebiet in den Weserabschnitten Nordenham, Brake und Lemwerder


Landtagsplenum 01. März 2018
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Antwort auf die Mündliche Anfrage:Wie bewertet die Landesregierung die Forderungen der Naturnutzer- und Grundeigentümerverbände zur Umsetzung von Natura 2000?

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung: Europäisches Schutzgebietsnetz in Niedersachsen: Wie will die Landesregierung die Umsetzung von Natura 2000 fristgerecht bis zum Jahr 2018 sicherstellen?

Prüfung des Walderlasses und Leitfaden für die Praxis
Im Zuge der Bemühungen um eine hoheitliche Sicherung von Natura-2000-Gebieten hat das Land Niedersachsen gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag, den betroffenen Landkreisen, den forstlichen Fach- und Interessenverbänden und weiteren Partnern eine Prüfung des sogenannten „Walderlasses“ vorgenommen. Der Walderlass ist Grundlage für die Unterschutzstellung der zahlreichen Waldflächen in Niedersachsen, ca. 1,2 Millionen Hektar Wald gibt es in Niedersachsen, davon liegen rund 137.000 Hektar in Natura 2000-Gebieten, die derzeit durch Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten hoheitlich gesichert werden müssen.

Umweltminister Olaf Lies: „Die Ausweisung von Schutzgebieten hat für uns in dieser Phase höchste Priorität. Wir alle wollen ein EU-Vertragsverletzungsverfahren verhindern. Der jetzt gefundene Kompromiss trägt den geäußerten Bedenken der Partner Rechnung. Wir geben den unteren Naturschutzbehörden - und natürlich auch den Waldeigentümern, Forstleuten und Verbänden - einen Leitfaden an die Hand, der detailliert erläutert, was bei der Unterschutzstellung zu beachten ist. Einer Änderung des Walderlasses bedarf es auf Grund der Klarstellungen im Leitfaden nicht.“

NATURA 2000 in niedersächsischen Wäldern - Leitfaden für die Praxis (Februar 2018)


Der Leitfaden ist als Erläuterung und Interpretationshilfe bei der Umsetzung des unverändert gebliebenen Walderlasses intendiert. Die Erläuterungen im Leitfaden werden durch das Land den unteren Naturschutzbehörden an die Hand gegeben, um diesen die Anwendung des Unterschutzstellungserlasses zu erleichtern. Über Empfehlungen hinausgehende formale Vorgaben enthält der Leitfaden nicht.

An der Prüfung des Walderlasses haben sich neben dem Landkreistag und dem Umwelt- und Landwirtschaftsministerium auch betroffene Landkreise und forstliche Fach- und Interessenverbände (wie z.B. der Waldbesitzerverband Niedersachsen, der Verband der Grundeigentümer und der Verein Kulturlandschaft Osnabrücker Land) beteiligt. Dabei wurden unter anderem die Regelungen für die Auswahl von Habitatbäumen, den Umgang mit Totholz und das Befahren empfindlicher Waldböden auf den Prüfstand gestellt. Vor allem die Bestimmungen zu Habitatbäumen bedurften einer Klarstellung. Demnach sollen, sofern nicht bereits in ausreichender Zahl Höhlen- und Horstbäume vorhanden sind, die ohnehin unter die Bestimmungen des Artenschutzrechts fallen, für die Waldart typische Bäume ausgewählt werden, die wirtschaftlich geringwertig sind, aber über einen hohen Naturschutzwert verfügen (Bäume mit Krümmungen, ungewöhnlichen Wuchsformen, mit Bewuchs seltener Flechtenarten, etc). Der angestrebte Totholzanteil der Wälder wird nicht künstlich erhöht, sondern durch Belassen von Bäumen, die aufgrund von natürlichen Ursachen abgestorben sind, erreicht. Empfindliche Böden sollten beim Befahren geschont werden. Maßnahmen- oder Managementpläne der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt sind, ersetzen in vielen Bereichen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht.

Ein zukünftiger Erschwernisausgleich an die Waldbewirtschafter für Nutzungsbeschränkungen im Wald wurde auch für Landschaftsschutzgebiete in Aussicht gestellt.

Hintergrund: In 2014 haben das Niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landkreistag eine Zielvereinbarung zur Umsetzung der Natura-2000-Gebietskulisse in Niedersachsen unterzeichnet. Anlass ist ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der nicht rechtzeitigt erfolgten hoheitlichen Unterschutzstellung der bereits vor vielen Jahren, zumeist schon Ende der 90er Jahre, gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete. Die Aufgabe der Sicherung ist auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen im Jahr 2008 übergegangen. Ab Ende 2013 hat das Land offiziell verlautbart, dass die Gebiete hoheitlich zu sichern sind.

Die Zielvereinbarung sieht vor, die FFH-Gebiete in Niedersachsen bis zum Ende des Jahres 2018 als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete durch Verordnungen der Kreistage und der Regionsversammlung förmlich zu sichern. Von den insgesamt 385 betroffenen Gebieten sind derzeit 232 noch nicht abschließend gesichert, so dass die Thematik gerade in vielen Kreistagen hochaktuell ist und die Naturschutzverwaltungen stark fordert.





@Violess, Photocase.com  

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.02.2018
zuletzt aktualisiert am:
09.05.2018

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