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Antwort auf die mündliche Anfrage zum Thema: Umgang mit multiresistenten Keimen in Gewässern

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dunja Kreiser und Marcus Bosse (SPD) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Durch den Norddeutschen Rundfunk wurden Gewässer in Niedersachsen auf ihre Qualität untersucht, dabei wurden nach Aussage von Reportern multiresistente Keime in unerwarteter Dimension nachgewiesen. Die Ergebnisse waren bei „Panorama - Die Reporter“ am 6. Februar 2018 zu sehen.

Nach Annahme des Fernsehsenders wurden die Keime durch die Landwirtschaft, Krankenhäuser oder Altenheime eingebracht. Nachgewiesen wurde demnach eine hohe Anreicherung mit Colistin, einem Antibiotikum, das in der Viehwirtschaft Einsatz findet.

Ein anderer Eintragspfad könnte sich bei Kläranlagen finden. Dort können Medikament zurzeit nicht abgebaut werden, sodass Antibiotika in die Gewässer gelangen und so Multiresistenzen entstehen können.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die im Jahr 2016 vorgestellte gemeinsame niedersächsische Strategie gegen Antibiotikaresistenz, die durch einen eingesetzten interministeriellen Arbeitskreis (IMAK) erarbeitet wurde, wird von der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe „One-Health“ fortgeführt und weiterentwickelt. Im IMAK-StArt (Strategie gegen Antibiotikaresistenz) waren das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, das Ministerium für Wissenschaft und Kultur, das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, das Landesgesundheitsamt und das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vertreten. Die Strategie verfolgt den „One-Health-Ansatz“ nach dem die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt in Beziehung stehen und somit auch gemeinsam betrachtet werden müssen. Es wurden neun Handlungsfelder definiert:

Antibiotikaeinsatz, Surveillance, Hygiene, Aus-, Fort- und Weiterbildung, Information der Bevölkerung, Umwelt, Forschung, Vernetzung und Kooperation und Rahmenbedingungen.

In jedem Handlungsfeld wurden mögliche und bestehende Maßnahmen beschrieben, in einem Zwischenbericht im September 2016 und schließlich im Abschlussbericht vom 1. August 2017 dargestellt.

Im Handlungsfeld Umwelt wird folgender Sachverhalt einleitend aufgeführt:

Der Eintrag von Antibiotika und antibiotikaresistenten Bakterien in die Umwelt wie z. B. über Abwasser und Wirtschaftsdünger kann über die horizontale Ausbreitung von Resistenzgenen Antibiotikaresistenzen von Umweltbakterien erheblich fördern. Dabei ist das Vorkommen von Arzneimittelwirkstoffen in der Umwelt hauptsächlich ein Nebeneffekt ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs und der verwendeten Mengen. Humanarzneimittel können, sofern sie nicht in der Abwasserreinigungsanlage gebunden oder eliminiert werden, mit geklärten Abwässern in die Oberflächengewässer gelangen. Der Austrag von bakteriell belasteten Substanzen beispielsweise aus Tieranlagen (Abluft, Wirtschaftsdünger), humantherapeutischen Einrichtungen und Siedlungsgebieten ist deshalb an einer Verbreitung von antibiotikaresistenten Bakterien beteiligt.

Das Handlungsfeld Forschung wird wie folgt begründet:

Bei der Entstehung und Verbreitung von Resistenzen sind noch viele Fragen offen, deren Beantwortung zu zielgerichteten Strategien führen könnte. Dies betrifft die Übertragung zwischen Mensch und Tier aber auch die Entwicklung neuer Antibiotikasubstanzklassen und Impfstoffe zur Vermeidung bakterieller Infektionen. Des Weiteren sind die Auswirkungen des Antibiotikaeinsatzes auf die Umwelt zu untersuchen sowie die Mechanismen der Weiterverbreitung antibiotikaresistenter Bakterien in der Umwelt. Für die Beantwortung ist eine hochwertige Forschung unerlässlich.

Projekte zu Umweltthemen sind außerdem Bestandteil des Handlungsfeldes Surveillance (Überwachung).

1. In welchen niedersächsischen Gewässern wurden bis jetzt multiresistente Keime gefunden, und wurde bei den Proben die Keimzahl bestimmt?

Im Bereich der Badegewässer und der Trinkwassergewinnung finden schon jetzt Untersuchungen auf Keime (Darmbakterien wie z.B. Escherichia Coli) statt, in deren Rahmen auch eine Bestimmung der Anzahl der koloniebildenden Einheiten erfolgt. Allerdings wird dabei nicht das Vorkommen von multiresistenten Keimen mit überprüft. Die Untersuchungen werden wegen der Gefährlichkeit der Keime vorgenommen, nicht wegen der Resistenzen im Zusammenhang mit der Behandlung der Krankheit.

Im Übrigen werden vom Bund und von den Ländern bisher keine regelmäßigen Untersuchungen auf multiresistente Keime durchgeführt. Der Gesetzgeber hat bisher keine Veranlassung (z.B. in der Wasserrahmenrichtlinie oder der Abwasser-verordnung) gesehen, derartige Untersuchungen in der Umwelt zu fordern.

2. Wird die Landesregierung ein Beprobungsmanagement einführen, um die Belastung durch multiresistente Keime zu dokumentieren?

Um ein Beprobungsmanagement einführen zu können, muss zunächst geklärt werden, welche Bedeutung multiresistente Keime in der Umwelt auf Menschen haben.

Zur Bewertung von multiresistenten Keimen gibt es aber zurzeit weder national noch international Kriterien oder Grenzwerte. Der IMAK-StArt hat Strukturen geschaffen, die auch nach seiner Beendigung dazu beitragen, das Ziel der Minimierung der Antibiotikaresistenzen über Ressortgrenzen hinweg weiter zu verfolgen. Zahlreiche Aktivitäten wurden im Sinne des One-Health-Gedanken erweitert. Im Sinne eines Runden Tisches dient dieses Gremium insbesondere einem Austausch über Aktivitäten, Initiativen und Neuerungen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens und jetzt auch des Veterinärwesens und des Umweltbereichs. Aus diesem Gremium heraus wurde eine spezielle Arbeitsgruppe „One-Health" gegründet, die mit ihrer Fachexpertise wichtige Problemstellungen erörtern und weitere Lösungskonzepte entwickeln wird. Die am IMAK-StArt beteiligten Ressorts werden hier ihre Arbeit fortsetzen. Die Arbeitsgruppe „One Health“ hat sich das Handlungsfeld Umwelt als ersten Schwerpunkt ihrer Arbeit gesetzt. Das bedeutet, dass zunächst einmal eine Datengrundlage und Bewertungskriterien geschaffen werden müssen.

Die Arbeitsgruppe wird zunächst in den nächsten Wochen unter Einbeziehung von Experten festlegen, welche Keime und Resistenzen untersucht und mit welcher Methodik analysiert werden sollen. Die Beprobung wird an verschiedenen Stellen erfolgen, und zwar an Kläranlagen, an Standorten in Regionen mit hoher Viehdichte, an den Stellen, an denen die Gewässergüte nach der Wasserrahmenrichtlinie beprobt wird, im Küstenbereich und an vermeintlich unbelasteten Standorten. Um den Vergleich mit den Ergebnissen der NDR-Berichterstattung zu ermöglichen, sollen die Probenahmestellen des NDR erneut beprobt und analysiert werden. Insgesamt werden ca. 200 Proben genommen. Die Ergebnisse werden nach derzeitiger Prognose bis zum Sommer vorliegen.

Inwiefern anschließend ein Beprobungsmanagement eingeführt werden sollte und welche Rolle eine derartige Maßnahme im Rahmen der „Gemeinsamen niedersächsischen Strategie gegen Antibiotikaresistenz“ überhaupt spielen kann, wird die Arbeitsgruppe „One-Health“ unter Einbindung von externen Experten beraten. Dabei werden auch die Ergebnisse mehrerer Forschungsvorhaben einfließen.

3. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdung der Zivilgesellschaft durch die nachgewiesenen Keime ein, welche Auswirkungen hätten Multiresistenzen gegenüber Antibiotika bei gegebener Gefährdung?

Bei der Bewertung der berichteten festgestellten Belastungen von Gewässern durch antibiotikaresistente Erreger sind zwei unterschiedliche Sachverhalte zu unterscheiden: Die akute Gesundheitsgefahr für eine Person und das grundsätzliche Problem der Verbreitung von antibiotikaresistenten Erregern in der Umwelt. Gerade die Bedeutung des zweiten Aspekts ist derzeit Gegenstand unterschiedlicher Forschungsvorhaben. Dies wird von der Landesregierung unterstützt und ist bereits Bestandteil der aufgeführten „Gemeinsamen niedersächsischen Strategie gegen Antibiotikaresistenz“.

Zum ersten Sachverhalt und der Frage 1 wurden Untersuchungsergebnisse der Proben, die durch den NDR in Badegewässern genommen wurden, von diesem ins Netz gestellt. Eine konkrete Bewertung kann nicht vorgenommen werden, da weder national noch international Bewertungskriterien und Grenzwerte vorliegen.

Dennoch kann die Aussage getroffen werden, dass das Risiko für eine Infektion durch antibiotikaresistente Erreger durch ein Bad in überwachten Badegewässern gering ist.

Diese Bewertung gründet sich auf die Badegewässerüberwachung, wie sie EU-weit vorgeschrieben ist. Eine derartige Gefährdungsbeurteilung geschieht stets auf der Grundlage einer Risikoeinschätzung. Bei einzuleitenden Schutzmaßnahmen gilt es, ein Risiko zu minimieren. Das bedeutet nicht, dass damit die Gefährdung gänzlich ausgeschlossen ist – aber geringer oder sehr gering wird. Auf diesem Prinzip setzt auch die Badegewässerüberwachung an. Es ist Ziel, die bakterielle Belastung insgesamt und insbesondere durch fäkale Verunreinigungen so gering wie möglich zu halten, da wissenschaftlich festgestellt wurde, dass mit ansteigender Bakterien-Konzentration im Badegewässer auch das Risiko der Badenden beispielsweise für Magen-Darm-Erkrankungen ansteigt.

Die Bildung von Antibiotikaresistenzen ist zunächst ein natürlicher Vorgang. Bakterien haben im Laufe der Evolution diese Mechanismen entwickelt, um sich gegen natürliche Bedrohungen, wie z. B. Schimmelpilze zu schützen. So gibt es natürliche Resistenzen, die dazu führen, dass ein Antibiotikum gegen eine bestimmte Bakterienspezies nicht wirkt und daher nicht eingesetzt wird. Darüber hinaus können sich jedoch auch Resistenzen ausbilden, z. B. unter Antibiotikagabe. Sowohl die natürliche als auch die erworbene Resistenz ist zu beachten, wenn eine Infektion antibiotisch behandelt werden muss.

Der menschliche Organismus setzt sich mit unterschiedlichen Bakterien auseinander und ist auf sie angewiesen. Ein Leben ohne Bakterien ist nicht denkbar. Die unterschiedlichsten Schutzfunktionen des Körpers verhindern Infektionen.

Erreger mit einer erworbenen Resistenz sind nicht krankmachender als sensible (also nicht-resistente) Erreger der gleichen Spezies. Der Kontakt mit einem Erreger bedeutet noch nicht, dass er auf oder im Körper länger nachweisbar wäre, sich vermehren könnte (sog. Besiedelung) oder gar zu einer Infektion führt. Die Ausbildung einer Infektion hängt von vielen Faktoren ab, wie z. B. von der Dosis aufgenommener Erreger, von der Art, wie die Erreger aufgenommen werden, aber auch von der Abwehrlage der betroffenen Person. Wenn es jedoch zu einer Infektion gekommen ist, muss für die Therapie erfragt werden, wo sich die Person aufgehalten hat und welche Umstände zur Infektion geführt haben. Hierzu zählen z. B. Auslandsaufenthalte, Krankenhausaufenthalte, vorangegangene Antibiotikatherapien, berufliche Tätigkeitsbereiche. Eine Lungenentzündung nach einem Badeunfall in einem nicht überwachtem Fluss oder Teich ist anders zu behandeln als die Lungenentzündung, die „zu Hause“ erworben wurde.

Es finden auf der Basis der bestehenden rechtlichen Badegewässer-Regelungen eine Minimierung (Risikoprofil) und eine Überwachung auf Darmbakterien (E. coli, Enterokokken) statt, ggf. würden bei erhöhten Messwerten Badeverbote ausgesprochen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um antibiotikasensible oder antibiotikaresistente Erreger handelt, da sie sich im Hinblick Infektionsgefährdung nicht unterscheiden.

Alle Untersuchungsergebnisse sowie weitere Beschreibungen zu jeder Badestelle werden auf www.badegewaesseratlas.niedersachsen.de veröffentlicht.

Darüber hinaus ist festzustellen, dass es keine keimfreie Umwelt gibt und durch Vögel und andere Wildtiere jederzeit und an jedem Fluss oder Bach Fäkalkeime eingetragen werden können. Zum Teil können dann auch resistente Keime darunter sein. Die Bedeutung bzw. das Infektionsrisiko (s. oben) für den Normalgesunden oder auch Kinder wird nicht als relevant eingeschätzt, wenn Hygieneregeln des täglichen Lebens eingehalten werden.

Dazu zählen das Händewaschen nach Garten- und Freilandaktivitäten ebenso wie z.B. nur die amtlich überwachten EU-Badegewässer zum regelmäßigen Badebesuch zu benutzten. Diese Regeln dienen der Prävention und Risikominimierung einer Infektion – sei es nun durch sensible oder resistente Erreger.

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