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„Endlager gesucht?“

Die Suche nach einem Standort für das Endlager für hochradioaktive Abfälle begann im Mai 2017 mit dem Inkrafttreten der Neufassung des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Die Vorhabenträgerin, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mbH, trägt aktuell alle relevanten geologischen Daten zusammen, die sie für die Anwendung der im StandAG definierten Kriterien und die Erarbeitung des Zwischenberichts Teilgebiete benötigt. In diesem Zwischenbericht wird sie Gebiete darstellen, die günstige geologische Voraussetzungen für die sichere Endlagerung erwarten lassen. Hierzu wendet sie Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftliche Abwägungskriterien an. Planungswissenschaftliche Abwägungskriterien spielen dabei noch keine Rolle; sie kommen ebenso wie vorläufige Sicherheitsuntersuchungen erst bei der Erarbeitung des Vorschlags für Standortregionen zur übertägigen Erkundung am Ende der Phase 1 zur Anwendung. Übertägige Erkundungen sind erst in Phase 2 vorgesehen, untertägige Erkundungen werden in Phase 3 erfolgen.

Die BGE mbH plant, den Zwischenbericht Teilgebiete im III. Quartal 2020 zu veröffentlichen. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) wird anschließend die Fachkonferenz Teilgebiete einberufen.

Darin werden Bürger*innen, Vertreter*innen der Gebietskörperschaften der Teilgebiete, Vertreter*innen gesellschaftlicher Organisationen und Wissenschaftler*innen in drei Sitzungen innerhalb von sechs Monaten den Zwischenbericht Teilgebiete erörtern. Einen Monat nach der letzten Sitzung ist gemäß Standortauswahlgesetz die Vorlage der Stellungnahme der Fachkonferenz Teilgebiete vorgesehen.

Das BfE hat im April 2019 ein Konzept für die Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des Standortauswahlverfahrens veröffentlicht. Im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung veranstaltet das BfE unter dem Titel „Endlager gesucht“ eine Reihe von Info-Abenden in den Landeshauptstädten, die noch bis Herbst 2019 fortgesetzt wird. Am 17.06.2019 hat eine solche Veranstaltung in Hannover stattgefunden.

Das Endlager in Finnland befindet sich bereits im Bau. Die Betriebsgenehmigung soll im Jahr 2020 beantragt werden.

Antwort zu Frage 1 - Wie haben die Finnen nach einem Endlager gesucht?

Auf Grundlage eines Regierungsbeschlusses wurden bereits 1983 Ziele und ein Programm für die Entsorgung kerntechnischer Abfälle erstellt. Folgende Schritte zur Standortfindung wurden durchgeführt:

• 1983 - 1985: Durchführung einer landesweiten Vorauswahl-Studie

• 1987 - 1992: Vorläufige Standortuntersuchungen

• 1992 - 1999: Detaillierte, übertägige Standortuntersuchungen inkl. Umweltverträglichkeitsstudien an 4 Standorten: Romuvaara in Kuhmo, Kivetty in Äänekoski, Olkiluoto in Eurajoki und Hästholmen in Loviisa (alle im Kristallingestein).

Nachdem alle 4 Standorte als geeignet eingestuft wurden, legte POSIVA der finnischen Regierung eine Empfehlung für den Endlagerstandort Olkiluoto in der Gemeinde Eurajoki vor. Dies hatte u.a. folgende Gründe:

• Die Zustimmung der lokalen Bevölkerung war an diesem Standort am höchsten.

• Es stand eine größere Fläche für ein Endlager zur Verfügung, als in dem ebenfalls von der lokalen Bevölkerung akzeptierten Standort Loviisa.

• Die überwiegende Menge an abgebrannten Brennelementen lagert bereits am Standort Olkiluoto.

Nach Zustimmung der Aufsichtsbehörde STUK und der Standortgemeinde Eurajoki (20 gegen 7 Stimmen, beide hatten Vetorechte) traf die Regierung im Dezember 2000 den im finnischen Kernenergiegesetz geforderten Grundsatzentscheid „Decision-in-Principle“ (DiP). Die Entscheidung für Olkiluoto als Standort wurde im Mai 2001 vom Parlament mit 159 gegen 3 Stimmen ratifiziert.

Antwort zu Frage 2 - Welche Ergebnisse können für Deutschland daraus abgeleitet werden?

In Finnland wurde, wie auch in Deutschland, in einem gestuften, kriterienbasierten und transparenten Verfahren nach einem Standort gesucht. In Finnland führte dieser Prozess dazu, dass zügig ein geeigneter Standort gefunden wurde und dabei die Öffentlichkeit und die Kommunen beteiligt und somit ein transparenter Entscheidungsprozess garantiert werden konnte. Auch in Deutschland ist eine Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in tiefen Gesteinsschichten vorgesehen. Dabei kommen als Gesteinsformationen Salz, Ton oder Kristallin in Betracht.

Der Landesregierung ist es ein großes Anliegen, dass dieser Prozess der Endlager- und Standortsuche ergebnisoffen und ohne Vorfestlegung auf eine Gesteinsformation geführt wird. Alle Möglichkeiten und Varianten der Lagerung müssen ernsthaft und intensiv geprüft und abgewogen werden.

Das Endlager für hoch radioaktive Abfälle wird in Finnland in kristallinem Gestein errichtet. Neben den Finnen, setzen auch eine Reihe von weiteren europäischen Staaten auf diese Gesteinsformation bei der untertägigen Endlagerung von atomaren Abfällen und definieren damit den Stand von Wissenschaft und Technik. Auch aus diesem Grund können kristalline Gesteinsformationen nicht von vorneherein vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

Antwort zu Frage 3 - Welche Schritte sind in den nächsten Jahren in Deutschland in Bezug auf die Endlagersuche geplant?

Nach dem Standortauswahlgesetz (StandAG) soll bis zum Jahr 2031 innerhalb Deutschlands der Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren bietet. Angestrebt wird ein ergebnisoffener, wissenschaftsbasierter und transparenter Auswahlprozess, der in einem festgelegten Verfahren und nach den im StandAG gesetzlich definierten Kriterien abläuft.

Das Standortauswahlverfahren startet von einer „weißen Landkarte“ unter Einbeziehung aller deutschen Bundesländer. Der Vorhabenträger, die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), setzt das Standortauswahlverfahren um. Die BGE hat angekündigt bis zum III. Quartal 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete vorzulegen.

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist unter anderem verantwortlich für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Es stellt dazu die für die Standortauswahl wesentlichen Informationen für alle Verfahrensbeteiligten frühzeitig, umfassend, systematisch und dauerhaft zur Verfügung und organisiert die gesetzlich festgelegten Beteiligungsformate der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum Herbst 2019 informiert das BfE in den Landeshauptstädten in einer Veranstaltungsreihe über den Stand des Verfahrens.

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