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Für mehr Klimaschutz - wie wirksam ist das Klimapaket des Bundes?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Fraktion der SPD geantwortet.


Das Bundeskabinett hat am 09. Oktober 2019 ein umfassendes Klimaschutzprogramm und einen Referentenentwurf für das Bundes-Klimaschutzgesetz verabschiedet. Im geplanten Bundes-Klimaschutzgesetz sollen insbesondere verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft verankert werden. Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält die entsprechenden Maßnahmen, um die gesetzlichen Ziele umzusetzen. Das Maßnahmenprogramm besteht dabei aus den Instrumenten „Anreize und Förderprogramme“, „Bepreisung von CO2“, „Entlastung der Bürger“ und „regulatorische Maßnahmen“. Den Schwerpunkt bilden die Treibhausgasemissionen jenseits des EU-Emissionshandels, also die Emissionen der Sektoren Verkehr, Gebäude, Kleinindustrie, Landwirtschaft und Abfall.

Anfang Oktober hat das Bundeskabinett darüber hinaus die Ergänzung des Bundeshaushalts 2020 beschlossen, um auch die Finanzierung des Klimaschutzprogramms 2030 sicherzustellen. In den kommenden vier Jahren sind Mittel im Umfang von rund 54 Milliarden Euro vorgesehen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Frage, wie wirksam genau das Klimapaket ist, ist schwer zu beantworten. Nicht einmal die Bundesregierung trifft hier eine eindeutige Aussage. Klar ist, dass die Maßnahmen wirken werden und dadurch Treibhausgase eingespart werden. Offen ist aber, ob mit dem Maßnahmenbündel auch die gesetzlich festgeschriebenen Klimaziele erreicht werden. Es gibt natürlich immer Erfahrungswerte darüber, wie bestimmte Maßnahmen wirken. Solche Schätzungen sind aber mit hohen Unsicherheiten verbunden. Das kennen wir aus unserer eigenen Arbeit. Natürlich ist es immer wünschenswert, für jede Maßnahme das genaue Kosten-Nutzen-Verhältnis zu kennen. Mit dieser Forderung sind wir auch immer wieder konfrontiert. Eine solche Berechnung ist aber meist nur für einen Bruchteil der Maßnahmen möglich. Denn es ist im Vorfeld nicht eindeutig abzusehen, wie beispielweise bestimmte Förderprogramme von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden oder wie sich das Konsumverhalten bei der Einführung eines CO2-Preises ändert. Noch viel schwieriger ist eine Bewertung bei sog. „flankierenden“ oder „weichen“ Maßnahmen, denken Sie nur an den wichtigen Bereich der Bildung und Information.

Daher ist es gut und wichtig, dass im geplanten Klimaschutzgesetz des Bundes ein Mechanismus verankert wurde, der laufend überprüft, ob die Ziele mit dem jetzt vorliegenden Maßnahmenbündel erreicht werden oder ob in einem Sektor nochmal nachgesteuert werden muss. Auf jeden Fall muss die Bundesregierung gewährleisten, dass sie die auf EU-Ebene festgelegten Klimaziele nicht verfehlt. Denn das würde bedeuten, dass wir hohe Zahlungen für den Zukauf von Emissionsberechtigungen an andere Länder zu leisten hätten. Dieses Geld sollten wir dann doch lieber in Klimaschutz investieren.

Zu 2:

Die Landesregierung begrüßt den umfassenden Ansatz der Bundesregierung zum Klimaschutz. Das Paket aus Bundes-Klimaschutzgesetz und Maßnahmenprogramm ermöglicht erstmals eine systematische, verbindliche und langfristig ausgerichtete Klimaschutzpolitik. Die gesetzlich verankerten Klimaschutzziele und die damit verbundene klare Zuschreibung von Verantwortung für die einzelnen Ressorts sind notwendig, um einen langfristigen Mechanismus für die Maßnahmenentwicklung in den jeweiligen Sektoren zu erreichen. Gleichzeitig kann die schon im Gesetz angelegte Umsetzungs- und Wirkungskontrolle dazu beitragen, dass die Ziele für das Jahr 2030 auch tatsächlich erreicht werden.

Aber natürlich sehen wir sowohl beim Bundes-Klimaschutzgesetz als auch beim Maßnahmenprogramm noch Nachbesserungsbedarf. Hier will ich auf zwei Aspekte besonders eingehen:

• Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Bundesregierung sich im Rahmen des Klimapakets zur Erforderlichkeit einer CO2-Bepreisung in den Sektoren Gebäude und Verkehr bekennt. Die meisten Expertinnen und Experten und sogar viele Wirtschaftsakteure gehen derzeit jedoch davon aus, dass bei der Höhe des CO2-Preises nachgesteuert werden muss, um die erforderliche Lenkungswirkung zu erzielen. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in deutlich höherem Maße genutzt werden, um staatlich induzierte Stromnebenkosten zu senken.

• Ein zweiter wichtiger Punkt ist der beabsichtigte bundesweite Mindestabstand von 1.000 Metern für Windkraftanlagen zu Wohnbauflächen. Dieser sorgt beim ohnehin stockenden Windenergieausbau für weitere Probleme und würde die Potenzialfläche für Windenergie in Niedersachsen erheblich reduzieren. Natürlich gilt es auch, die berechtigten Interessen der Anwohner beim nötigen Windenergieausbau zu berücksichtigen. Wir haben das starke Instrument der kommunalen Planung, um vor Ort die verträglichsten Lösungen – sprich Standorte – zu identifizieren. Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit bei der Regionalplanung – wie es auch Bundesminister Altmaier in seiner „Aufgabenliste“ vorschlägt – wären der bessere Weg.

Zu 3:

Wir haben ja bereits am Mittwoch unsere Strategie vorgestellt, wie wir in Niedersachsen den Klimaschutz und die Klimaanpassung gestalten wollen:

Die geplante Verfassungsänderung und das Klimagesetz bilden den rechtlichen Rahmen für die Klimapolitik des Landes. Aufbauend darauf erarbeiten wir ein Maßnahmenprogramm im Klimaschutz und schreiben die Strategie zur Anpassung an den Klimawandel fort.

Wir sind damit das erste Bundesland in Deutschland, das den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung in der Landesverfassung verankern wird.

Im Klimagesetz legen wir fest: wir wollen 55 Prozent der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2030 in Niedersachsen einsparen und wir setzen bis 2050 vollständig auf Erneuerbare Energien.

Das Land wird eine Vorbildrolle im Klimaschutz übernehmen.

Das gilt nicht nur für die Landesliegenschaften, sondern auch für die Mobilität. Wir wollen den ÖPNV stärken und die öffentliche Fahrzeugflotte des Landes auf emissionsarme Alternativen umstellen. Wir wollen mehr reine Elektrofahrzeuge und mehr Wasserstoffzüge, dort wo wir keine Oberleitungen bekommen.

Außerdem wollen wir erstmals auch den kommunalen Bereich einbeziehen und Transparenz über die kommunalen Energieverbräuche und -kosten und die CO2-Emissionen in den Kommunen schaffen.

Das Land wird darüber hinaus ein Klimakompetenzzentrum einrichten: denn wir werden uns nicht mehr nur auf den erforderlichen Schutz des Klimas konzentrieren können, sondern müssen uns auch zunehmend mit den Auswirkungen des Klimawandels beschäftigen und an geeigneten Anpassungsstrategien arbeiten.

Wir fangen beim Klimaschutz aber auch nicht bei Null an. Schon heute setzen wir eine Vielzahl von Maßnahmen um, die zur Treibhausgas-Reduktion beitragen. Darauf müssen wir jetzt aufbauen und einen Maßnahmenkatalog zusammenstellen, mit dem wir unsere Landesklimaziele erreichen können. Denn eines ist sicher: Das Thema Klimaschutz wird sich ganz bestimmt nicht von selbst erledigen. Ganz im Gegenteil, der Handlungsdruck wird von Jahr zu Jahr weiter zunehmen. Das Klima wartet nicht, bis wir uns endlich bewegen. Unser Ziel muss es daher sein, die Prozesse zu gestalten, solange wir noch Gestaltungsspielraum haben. Das Zeitfenster dazu wird leider immer enger!

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