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Plenum 25. Januar 2018: Mündliche Anfragen – Frage 09

Antwort auf die mündliche Anfrage: Laut Umweltbundesamt der Hauptverursacher für Stickoxidprobleme in Städten


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Olaf Lies hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel und Imke Byl (GRÜNE) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut der Nordwest-Zeitung vom 13. Dezember 2017 lehnt Ministerpräsident Stephan Weil Fahrverbote in niedersächsischen Städten ab. Auch Umweltminister Olaf Lies gibt in einem Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung an, keine Fahrverbote zu wollen und die Einführung der Blauen Plakette abzulehnen (HAZ, 27. Dezember 2017). Ähnlich äußerte sich auch Verkehrsminister Bernd Althusmann (HAZ, 6. Dezember 2017). Gleichzeitig ist festzustellen, dass es nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bislang in fünf niedersächsischen Städten zu Überschreitungen der Grenzwerte von Stickoxiden gekommen ist. Es ist außerdem festzustellen, dass die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich gegen Überschreitungen der Stickstoffdioxidwerte in deutschen Städte klagt - zuletzt in München, Düsseldorf und Stuttgart. Explizit wird in den Urteilen benannt, dass Dieselfahrverbote ein „immenses Minderungspotenzial“ hätten (AZ 3K 7695/15). Das Verwaltungsgericht Stuttgart bewertet in seinem Urteil Maßnahmen wie Softwarenachrüstung hingegen als ungeeignet - allein schon deswegen, weil sie rechtlich unverbindlich seien. Experten gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 generelle Fahrverbote anordnen wird.

Die Niedersächsische Landesregierung sieht entgegen von Expertenmeinungen vor allem im öffentlichen Personennahverkehr die Ursache für die Grenzwertüberschreitungen. So sagte der Verkehrsminister während der Dringlichen Anfrage im Plenum am 14. Dezember 2017: „Im Übrigen - auch das wird in der Diskussion gern nicht ausreichend hinzugefügt - wird die Überschreitung außer durch den motorisierten Individualverkehr, zum Teil sogar in größerem Umfang, durch den ÖPNV verursacht.“ Laut Umweltbundesamt machen jedoch Diesel-Pkw in der Stadt 73 % der NOx-Emissionen des Verkehrs aus.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Überwachung der Luftqualität erfolgt nach festen Vorgaben hinsichtlich Art, Umfang und Qualität. Gestützt auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) enthält die 39. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (39. BImSchV) die einzuhaltenden Anforderungen. Für qualitätsrelevante Bereiche der Luftüberwachung wurde dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim als Betreiber des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN) die Kompetenz gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 in Form einer international anerkannten Akkreditierung bescheinigt. Im Jahr 2017 waren sieben Verkehrsstationen, zwei sogenannte Industriestationen, sieben Stationen im ländlichen Hintergrund, wovon zwei zur Messung der Belastung in Ökosystemen sowie von Wald und Vegetation (Wurmberg, Ostfriesische Inseln) dienten und 13 Messstationen im vorstädtischen oder städtischen Hintergrund in Betrieb. Daneben wird an einer Reihe von Standorten die Luftbelastung durch Stickstoffdioxid und Ammoniak orientierend mittels Passivsammlern ermittelt. Bei ehemals sieben Städten mit Überschreitungen im Jahr 2015, sind im Jahr 2017 mit Stand der Auswertung einschließlich des Monats November 2017 nur noch Hannover, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück betroffen.

Während der Behandlung der Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der 5. Plenarsitzung ist am 14. Dezember 2017 bereits über die Thematik, insbesondere zu den Verursachern der NO2-Belastung im Bereich Verkehr, informiert worden.

1. Wenn im Februar 2018 - wie erwartet - das Bundesverwaltungsgericht die Zulässigkeit von Fahrverboten feststellt, mit welchen anderen kurzfristig wirksamen Maßnahmen will die Landesregierung die Luftreinhalteziele dann erreichen, um zu verhindern, dass auch in Niedersachsen pauschale Fahrverbote angeordnet werden?

Die Landesregierung wird nach Verkündung einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann bewerten, ob daraus ein Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen entsteht.

2. Was genau meint der Verkehrsminister mit seiner Äußerung am 14. Dezember 2017 im Plenum, dass vor allem der ÖPNV Ursache für die Grenzwertüberschreitungen in Städten sei, vor dem Hintergrund, dass das Umweltbundesamt berechnet hat, dass doch Diesel-PKW 73 % der Stickoxidemissionen im innerstädtischen Verkehr verursachen?

Der Verkehrsminister hat während der 5. Plenarsitzung zur NO2-Belastung in Niedersachsen Folgendes geäußert: „In den ländlichen Gebieten des restlichen Landes Niedersachsen, den kleinen Städten und den vorstädtischen Gebieten bestehen diesbezüglich keinerlei Probleme. Das NO2-Problem ist in Niedersachsen kein flächendeckendes, es ist ausschließlich ein punktuelles. Im Übrigen ‑ auch das wird in der Diskussion gern nicht ausreichend hinzugefügt ‑ wird die Überschreitung außer durch den motorisierten Individualverkehr, zum Teil sogar in größerem Umfang, durch den ÖPNV selbst mitverursacht…“

Im Rahmen der im Mai 2011 erfolgten Ergänzung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes Stadt Osnabrück 2008 ergeben sich z.B. für die im Jahre 2011 bestehende Busflotte im Innenstadtbereich Straßenzüge, die trotz überwiegend geringer Verkehrsbelastungen hohe Schadstoffemissionen haben. Verursacher ist hier der Busverkehr, der Anteile von etwa 77 %, z.B. in der Johannisstraße zwischen den Abschnitten Neumarkt und Süsterstraße hat.

Aktuell wurden vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim durchgeführte verursacherbezogene Analysen der Emissionsquellen des Straßenverkehrs für Oldenburg und Osnabrück ausgewertet. Den Berechnungen liegen Flottendateien und Emissionsfaktoren des Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA 3.3) für Oldenburg für das Bezugsjahr 2016 und für Osnabrück für das Bezugsjahr 2015 zugrunde. Die Flottendateien wurden hinsichtlich der lokalen Busflotte der Kommunen angepasst.

Die von den Abgeordneten zitierten dieselbetriebenen Pkw sind mit einem Anteil von 72,5 % Hauptverursacher der NO2-Emission des Straßenverkehrs in Deutschland. Die leichten und schweren LKW tragen mit 11 % bzw. 8 % erheblich zur Stickstoffdioxidemission des Straßenverkehrs bei.

Im Vergleich zu diesen deutschlandweiten Anteilen der Fahrzeugarten an der Stickoxidemission zeigen sich an den Hotspots in Osnabrück und Oldenburg in Abhängigkeit von der lokalen Verkehrszusammensetzung abweichende Verursacheranteile:

An der Probenahmestelle Neuer Graben im Bereich des Neumarktes in Osnabrück verursachen die Busse fast 98 % der Stickoxidemission des Straßenverkehrs, während sich die Verursacheranteile in den anderen dargestellten Hotspots differenzierter darstellen.

Die Hauptverursacher der Stickoxidemissionen des Straßenverkehrs im Schlosswall in Osnabrück sind mit über 60 % die dieselbetriebenen PKW. Auch die schweren LKW tragen in dieser Straße mit rund 23 % erheblich zu den Emissionen bei. Die PKW mit Benzinmotor und die leichten LKW tragen mit Anteilen von 9 % bzw. 5 % deutlich weniger zur Stickoxidemission bei.

Im Heiligengeistwall in Oldenburg dominieren die Busse mit über 45 % die Stickoxidemissionen des Straßenverkehrs, gefolgt von den dieselbetriebenen PKW mit rund 31 %. In dieser Straße spielen leichte und schwere LKW und die PKW mit Benzinmotor mit Anteilen unter 10 % eine geringere Rolle.

Die Auswertung der dargestellten Hotspots zeigt, dass die Verursacheranteile an den Stickstoffoxidemissionen durch die Verkehrszusammensetzung in der jeweiligen Straße bestimmt werden. Dies wird besonders anschaulich am Beispiel der beiden Osnabrücker Hotspots. In der Straße Neuer Graben ist der Anteil des ÖPNV an den Stickstoffoxidemissionen dominant, im Schlosswall eher vernachlässigbar.

3. Mit welchen konkreten zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Mittelerhöhung, Erhöhung der Anzahl Radwegprojekte pro Jahr, etc.) und anhand welcher messbaren Kriterien im Vergleich zu anderen Bundesländern wird die Landesregierung Niedersachsen - wie angekündigt - zum Fahrradland Nummer eins machen?

Während der Beantwortung der Dringlichen Anfrage wurden ebenfalls zu dieser Frage viele Einzelheiten mitgeteilt. So ist unter anderem Folgendes ausgeführt worden: “Darüber hinaus arbeitet das Land derzeit an einem Fahrradmobilitätskonzept. Mit dem Fahrradmobilitätskonzept soll die Radverkehrsförderung auf Landesebene weiter ausgebaut und auf ein tragfähiges Fundament für die Anforderungen der Zukunft gestellt werden. Erklärtes Ziel ist, dass Niedersachsen Fahrradland Nummer eins wird. Für Anfang 2018 ist die Fertigstellung geplant. Das Fahrradmobilitätskonzept wird dann die strategisch-konzeptionelle Grundlage für die Radverkehrsförderung in Niedersachsen bis zum Jahr 2025 und darüber hinaus bilden. Die Landesregierung will das Fahrradmobilitätskonzept schrittweise umsetzen und die notwendige Ausstattung vorhalten,…“. Mit diesem Konzept soll in Niedersachsen der Anteil des Radverkehrs signifikant erhöht werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.01.2018

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