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Sander: „Abkommen bietet ein Stück Sicherheit bei Hochwasser in der Aller“

Pressemitteilung Nr. 3/2012

WOLFSBURG. Umweltminister Hans-Heinrich Sander hat am (heutigen) Freitag gemeinsam mit dem Bund und der Stadt Wolfsburg eine Verwaltungsvereinbarung über die Neuordnung der Hochwasserauf- und -ableitungen im Bereich der Osthaltung des Mittellandkanals unterzeichnet. „Ich freue mich, dass ich das jahrelang verhandelte Abkommen jetzt noch als Umweltminister unterzeichnen kann“, sagte der Minister anschließend. Das Abkommen regelt die Verantwortlichkeit für den Bau, den Betrieb und die Kostenübernahme für jedes einzelne Bauwerk, das die Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) im Zuge des Ausbaus des Mittellandkanals im Interesse des Landes geplant und gebaut hat.

Weiter regelt das Abkommen die Grundlagen der Hochwasserableitung zwischen Aller und Mittellandkanal in Niedersachsen. „Damit ist ein Stück Sicherheit im Hochwasserfall gewährleistet, da die Verantwortlichkeiten klar definiert sind", erklärte Minister Sander, der für das Land das Verwaltungsabkommen unterzeichnet hat. Für den Bund hat am Freitag in Wolfsburg Ingelore Hering, die Präsidentin der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Mitte in Hannover, die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet, Stadtrat Werner Borcherding unterzeichnete für die Stadt Wolfsburg.

Wolfsburgs Oberbürgermeister Klaus Mohrs erklärte: „Ein Gewinn für die ganze Region! Nicht nur für die Stadt Wolfsburg, sondern auch für die Landkreise Helmstedt und Gifhorn wird sich mit dieser Vereinbarung der Hochwasserschutz um ein Wesentliches verbessern. Zudem können wir jetzt im Bedarfsfall auch Wasser auf den Mittellandkanal aufleiten, sodass bei Hochwasser zur Vogelbrutzeit kein Verlust der äußerst seltenen Brutvogelarten im Naturschutzgebiet Drömling zu beklagen ist.“

Der Umweltminister hatte bereits im November 2011 eine Vereinbarung mit dem Aller-Ohre-Verband und der Stadt Wolfsburg unterzeichnet. Damit wurden dem Verband der Betrieb und die Unterhaltung der neuen Anlagen im Auftrag und auf Kosten des Landes übertragen.

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erstellt am:
13.01.2012

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