Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung 18/2010
HANNNOVER. Mit Hilfe des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in Hannover ist an der niederländischen Grenze die illegale Einfuhr von insgesamt 124 Exemplaren einer seltenen und geschützten Riesenschlangenart verhindert worden. Die „Grüne Baumpython“ unterliegt dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und darf ohne Importgenehmigung des Bundesamtes für Naturschutz nicht eingeführt werden.
Die überwiegend in Papua Neuguinea vorkommende Art kann bis zu 1,80 Meter groß werden und ist bei Reptilienhaltern sehr beliebt. Einjährige Tiere werden mit bis zu 500 Euro gehandelt. „Dieser Fall zeigt, dass durch die enge Kooperation mit den Vollzugsbehörden vor Ort der illegale Handel mit seltenen und geschützten Wildtieren eingedämmt werden kann“, betonte eine Sprecherin des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz in Hannover.
Die in Kisten versteckten Tiere wurden bei einer Zollkontrolle im Landkreis Bentheim in einem belgischen Pkw entdeckt. Da der Fahrer kein Nachweisdokument, sondern lediglich nachträglich einen Kaufbeleg eines angeblichen Züchters aus Italien vorlegen konnte und widersprüchliche Angaben über die Herkunft der Tiere machte, beschlagnahmte die Naturschutzbehörde des Landkreises Bentheim die Tiere, die für einen Händler im Kreis Herford bestimmt waren.
Durch die effektive Zusammenarbeit des NLWKN in Hannover (Fachbehörde für Naturschutz) mit dem Bundesamt für Naturschutz und der italienischen Vollzugsbehörde für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen stellte sich schnell heraus, dass es sich bei den Papieren aus Italien um Fälschungen handelt.
Von den insgesamt 124 Exemplaren sind leider 109 Tiere verstorben, die an extremer Dehydrierung und starkem Parasitenbefall litten. Die Symptome sind ein Indiz dafür, dass es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um illegale Wildfänge handelt. Es handelt sich somit auch um einen schweren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die noch lebenden beschlagnahmten 15 Baumpythons wurden durch die Vermittlung des NLWKN inzwischen in der niedersächsischen Wildtier- und Artenschutzstation Sachsenhagen tiermedizinisch versorgt und sollen zu einem späteren Zeitpunkt an zoologische Einrichtungen vermittelt werden.
HINTERGRUND:
Der illegale Handel seltener Wildtiere und Wildpflanzen ist kein Kavaliersdelikt. Das Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (CITES) wurde 1973 beschlossen, um den Handel mit bedrohten Arten zu verbieten. 172 Mitgliedsstaaten haben das Abkommen bereits unterzeichnet, das auf 5.000 Tierarten und rund 28.000 Pflanzenarten angewendet wird, die durch den internationalen Handel in ihren Beständen bedroht sind. Eine Einfuhr nach Deutschland dieser CITES-Arten ist nur mit einer Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz erlaubt. In Niedersachsen beschlagnahmte der Zoll allein im vergangenen Jahr 117 lebende Wildtiere.
In diesem Jahr widmen sich die Naturschutzbehörden verstärkt dem illegalen Handel mit Reptilien. Über umfassende weltweite Artenkenntnisse verfügt der NLWKN, der die Landkreise, Kommunen und Staatsanwaltschaften sowie Polizei und Zollfahndung berät und unterstützt. Die beschlagnahmten Tiere können vorübergehend in einer der 15 Betreuungsstationen in Niedersachsen aufgenommen und dort qualifiziert versorgt werden. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz unterstützt die Stationen jährlich mit rund 500.000 Euro.Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010