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Gorleben

Antwort von Umweltminister Hans-Heinrich Sander auf die Dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen


Pressemitteilung Nr. 23/2010

-Es gilt das gesprochene Wort-

Vorbemerkung

Nach dem Rahmenbetriebsplan von 1982 umfasst die untertägige Erkundung des Salzstockes Gorleben alle rein bergmännischen und geowissenschaftlichen Arbeiten, um detaillierte Kenntnisse über das Salzstockinnere zu gewinnen.

Diese Kenntnisse sind Voraussetzung für die Beantwortung der Frage, ob die Sicherheit im Falle der Einlagerung radioaktiver Abfälle gewährleistet ist und welche Mengen von Abfällen in den einzelnen Bereichen des Salzstockes gelagert werden können.

Das Erkundungsprojekt umfasst das Abteufen zweier Schächte, das Auffahren horizontaler Strecken bis zu je 4.000 Metern parallel nach Nordosten und Südwesten sowie das Stoßen von Erkundungsbohrungen. Der Erkundungsbereich liegt in 800 bis 850 m Tiefe und umfasst einen Raum von ca. 2.000 x 9.000 x 300 Metern.

Das bei der Erkundung anfallende Salz wird östlich von Schacht Gorleben 2 aufgehaldet.

Der Rahmenbetriebsplan wurde erstmalig am 9. September1983 zugelassen und wegen Nichteinhaltung der ursprünglichen Zeitplanung zwischenzeitlich mehrmals verlängert.

1998 hat der Bund entschieden, anstelle der zuvor geplanten parallelen Erkundung nach Nordosten und Südwesten nunmehr zunächst nur den Nordosten zu erkunden. Ziel ist nach Aussage des Bundes jedoch weiterhin die Erkundung des gesamten Salzstockes. Diese wurde dementsprechend von der Bergbehörde unverändert zugelassen.

Die jüngste Verlängerung umfasst den Offenhaltungsbetrieb. In dem zugehörigen Antrag vom 28. Juli 2000 führte der Bund unter Hinweis auf die so genannte Konsensvereinbarung vom 14. Juni 2000 aus, dass die Erkundung bis zur Klärung konzeptioneller und sicherheitstechnischer Fragen für mindestens drei, längestens jedoch zehn Jahre unterbrochen werde.

Das Moratorium bedeute jedoch keine Aufgabe von Gorleben als Standort für ein Endlager. Diese Aussage haben übrigens der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein damaliger Bundesumweltminister Jürgen Trittin unterschrieben.

Nach dem Rahmenbetriebsplan wird das Vorhaben als Ganzes weder durch die Änderung der Reihenfolge der Erkundung noch durch das Moratorium berührt. Die aktuelle Zulassung wurde antragsgemäß bis zum 30. September 2010 befristet. Spätestens bis zum 30. März 2010 ist der Bergbehörde ein Folgebetriebsplan vorzulegen.

Ein förmlicher Antrag liegt der Bergbehörde bislang nicht vor.

Dementsprechend kann die Landesregierung derzeit keine Angaben zu den konkreten Erkundungsplanungen des Bundes ab dem 1. Oktober 2010 und zu eventuellen wesentlichen bergrechtlich relevanten Änderungen machen.

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfolgt die Erkundung in Gorleben ergebnisoffen nach dem Bergrecht. Erst nach Vorliegen einer positiven Eignungsaussage wäre ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren einzuleiten, in dem zu gegebener Zeit alle konzeptionellen und sicherheitsrelevanten Fragestellungen in Bezug auf die potentielle Errichtung eines Endlagers zu klären sind.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Bundesumweltminister Dr. Röttgen hat das Landeskabinett am 2. März 2010 über die beabsichtigte Wiederaufnahme der ergebnisoffenen Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben informiert. Dabei wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit und eine transparente Information über das weitere Vorgehen zugesichert.

Zu 2:

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 9. März 1990 entschieden, dass die Erkundung des Salzstocks Gorleben mit dem Ziel, eine Aussage zur Eignung als Bundesendlager für radioaktive Abfälle zu erhalten, zu recht ausschließlich auf der Grundlage des Bergrechts erfolgt.

Das Gericht stellt fest, dass die untertägige Erkundung für die Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle noch nicht der Beginn der Errichtung einer entsprechenden Anlage sei und daher nicht der atomrechtlichen Planfeststellung bedürfe. Dies gelte auch dann, wenn Teile des Erkundungsbergwerks wie z. B. die Schächte nach Dimensionierung und Bauausführung im Fall einer positiven Standortentscheidung im dann aufgrund einer Planfeststellung zu errichtenden Endlager Verwendung finden sollten. Mit diesem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht über die Klage verschiedener Personen aus dem Raum Gorleben entschieden, die dem Bundesamt für Strahlenschutz untersagen lassen wollten, im Salzstock Gorleben Erkundungsarbeiten ausschließlich auf der Grundlage von Bergrecht durchzuführen.

Diese Entscheidung ist für die Landesregierung auch weiterhin rechtlicher Handlungsmaßstab. Rechtsgutachten zu dieser Fragestellung liegen ihr nicht vor.

Zu 3:

Nach den aktuellen atomgesetzlichen Bestimmungen müssen die Betreiber von Kernkraftwerken in jährlicher Fortschreibung bis zum 31. März nachweisen, dass sie ausreichende Vorsorge zur Entsorgung der abgebrannten Brennelemente und der Abfälle aus der Wiederaufarbeitung getroffen haben.

Gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden muss dargelegt werden, dass der sichere Verbleib der radioaktiven Abfälle in geeigneten Zwischenlagern bis zur Abgabe an ein Endlager gewährleistet ist. Die Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente erfolgt dezentral und bedarfsgerecht am Standort der Kernkraftwerke bis zur Abgabe an ein Bundesendlager.

Bezüglich der aus der Wiederaufarbeitung zurück zu nehmenden Abfälle stellt die im Auftrag der Betreiber von Kernkraftwerken tätige Gesellschaft für Nuklear-Service mbH die getroffenen Entsorgungsmaßnahmen in jährlich fortzuschreibenden Berichten dar.

Im aktuellen Bericht mit Stand vom 31. Dezember 2008 ist dargelegt, dass die in den zentralen Zwischenlagern Ahaus und Gorleben vorhandenen Stellflächen ausreichen, um alle Wiederaufarbeitungsabfälle bis zur Abgabe an ein Bundesendlager zwischen zu lagern.

In den aktuellen Entsorgungsvorsorgenachweisen ist keine Bezugnahme auf das Erkundungsprojekt Gorleben enthalten, da für die Endlagerung der Bund zuständig ist.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2010

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