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EU-Richtlinie zur Luftqualität

Minister Sander setzt sich bei UMK für einen Aufschub der Fristverlängerung bis 2020 ein


Pressemitteilung 49/2010

HANNOVER. Umweltminister Hans-Heinrich Sander wird die Umweltministerkonferenz (UMK) am 10. und 11. Juni in Bad Schandau zum Anlass nehmen, auf einen Aufschub bei der Einhaltung des Jahresgrenzwertes von Stickstoffdioxid bis zum Jahr 2020 hinzuwirken. „Angesichts der zweifelhaften Minderungseffekte beim Stickstoffdioxid macht das Instrument der Umweltzone keinen Sinn und stellt sich wegen der damit verbundenen Belastungen für die von dem Verkehrsverbot Betroffenen als völlig unverhältnismäßig dar“, erklärte Minister Sander.

Sanders Ziel ist es, bei der Umweltministerkonferenz gemeinsam mit seinen Amtskollegen der anderen Bundesländer dafür zu sorgen, dass neben den bestehenden aber nicht ausreichenden Verlängerungsmöglichkeiten ein sinnvoller und praktikabler Aufschub für die Einhaltung der Grenzwerte erreicht wird. Der dem entsprechende Änderungsantrag ist beim Vorsitzland Sachsen bereits eingereicht worden.

Spürbare Verbesserungen der Immissionswerte für Stickstoffdioxid könnten nach Auffassung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz erst erreicht werden, wenn Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6/VI maßgeblichen Anteil an der Dieselfahrzeugflotte haben. Damit ist voraussichtlich erst im Jahr 2020 zu rechnen. „Vor diesem Hintergrund sind Umweltzonen zum gegenwärtigen Zeitpunkt kontraproduktiv“, sagte Sander. „Es ist Unsinn, zur Verbesserung der Luftqualität an Maßnahmen festzuhalten, die nicht effektiv sind und die Menschen unnötig belasten“, kritisierte Sander.

Zu der Thematik „EU-Richtlinie zur Luftqualität“ fand dazu heute (Donnerstag) im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ein Gespräch mit Vertretern der niedersächsischen Kommunen statt. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand muss davon ausgegangen werden, dass wie in anderen Bundesländern auch in den niedersächsischen Kommunen mit Luftreinhalteplänen der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter nicht eingehalten werden kann. Das Umweltministerium hatte den betroffenen Kommunen für die Durchführung von aktualisierten Modellrechnungen Unterstützung zugesagt. In der Arbeitssitzung wurden die Städte und Kommunen über die Möglichkeit beraten, zur Einhaltung der Grenzwerte bei der EU eine Fristverlängerung im Rahmen des derzeit geltenden Rechts bis 2015 zu beantragen.

„Wir lassen die Städte und Kommunen bei der Umsetzung von EU-Vorgaben nicht allein“, erklärte Minister Sander. Es bleibe aber Aufgabe der EU, zur Senkung der Immissionswerte realistische Vorgaben zu machen. „Brüssel muss jetzt endlich handeln, das hat die Landesregierung schon mehrfach gefordert“, betonte Sander.

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erstellt am:
27.05.2010

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