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Jüttner: ¿Zu viel des Guten¿

Umsetzung der EU-Maschinenlärm-Richtline korrigieren


Hannover. Als "zu viel des Guten" bezeichnete Umweltminister Wolfgang Jüttner die kürzliche Umsetzung der EU-Maschinenlärm-Richtlinie in deutsches Recht. Bei der Verabschiedung der entsprechenden Verordnung auf Bundesebene seien "Teile der öffentlichen Daseinsvorsorge wie die kommunale Straßenreinigung und die kommunale Müllabfuhr in ihren Betriebszeiten derart geknebelt worden, dass deren ordnungsgemäße Durchführung in Frage gestellt wird", so der Minister, dessen Auffassung auch die Meinung der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen widerspiegelt. Jüttner kündigte einen niedersächsischen Initiativantrag im Bundesrat an, um hier praxistaugliche Korrekturen herbeizuführen.

Durch die Umsetzung der EU-Maschinenlärm-Richtlinie hat der Bund die Betriebszeit für Straßenreinigung und Müllabfuhr in Wohngebieten an Werktagen auf die Zeit von 7.00 Uhr bis 20:00 Uhr fest geschrieben und darüber hinaus dass Befüllen von privaten Müllbehältern an Sonn- und Feiertagen unmöglich gemacht. "Eine solche Regelung können wir Bürgern und Kommunen nicht zumuten. Hier muss dringend nachgebessert werden", betonte der Minister.

Mit der Bundesratsinitiative solle erreicht werden, dass die Müllabfuhr bereits wieder ab 6.00 Uhr morgens tätig werden darf und Bürgerinnen und Bürger ihre Mülltonnen auch an Sonn- und Feiertagen benutzen dürfen. Auch für die Straßenreinigung seien Ausnahmen erforderlich, um insbesondere im Herbst Straßen und Wege vom Laub befreien zu können. Dieses wäre mit einem eingeschränkten Einsatz von Laubbläsern in Wohngebieten nicht möglich.

Bereits in die Wege geleitet sei in Niedersachsen die Verlagerung von Zuständigkeiten auf die Gemeinden, erklärte Jüttner. Die kurz bevor stehende Novellierung der entsprechenden Landesverordnung werde den Gemeinden die Möglichkeit geben, in Einzelfällen selbst Ausnahmen zu erlauben. Das gelte zum Beispiel für das Aufräumen nach einem Straßenfest am Sonntag.

Der Minister wies in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die große Bedeutung eines effektiven Lärmschutzes für die Umwelt- und Gesundheitspolitik des Landes hin. Deshalb begrüße er auch den Regelungsansatz der Europäischen Union, für den Einsatz lärmarmer Maschinen zu sorgen. "Nur bei der Umsetzung wurde zu wenig Augenmaß gezeigt und nicht berücksichtigt, dass in Teilen lärmarme Maschinen noch nicht zur Verfügung stehen", sagte Jüttner. Hier gelte es, zumindest für eine Übergangsfrist Erleichterung zu schaffen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.10.2002
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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