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Atomkraftwerk Unterweser

Umweltministerium stimmt nach umfangreichen Untersuchungen Wiederanfahren zu


16/2003 HANNOVER/ESENSHAMM. "Nach Abschluss aller Prüfungen und Vorlage der gutachterlichen Stellungnahmen hat das Niedersächsische Umweltministerium dem Wiederanfahren des Atomkraftwerkes Unterweser (KKU) gestern abend zugestimmt", berichtet eine Sprecherin des Umweltministeriums heute (Mittwoch) in Hannover. Die Anlage war am 04. September 2002 aufgrund eines Generatorschadens abgeschaltet worden. Die E.ON Kernkraft GmbH hat dieses zur Durchführung einer zusätzlichen Revision genutzt. Während des Stillstands wurden 64 der insgesamt 193 Brennelemente im Reaktorkern gegen neue ausgetauscht. Umfangreiche Inspektionen, Arbeiten zur Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen sind durchgeführt worden.

Zwei Befunde haben den Ablauf der Revision besonders geprägt. Im Rahmen der wiederkehrenden zerstörungsfreien Prüfungen wurden sowohl an den Dampferzeuger-Speisewasserstutzen als auch an den nuklearen Zwischenkühlern von den Sollvorgaben abweichende Ergebnisse festgestellt. Umfangreiche Überprüfungen und Austauschmaßnahmen waren erforderlich:

Drei der vier Dampferzeuger-Speisewasserstutzen, bei denen auf Stillstandskorrosion zurückzuführende Befunde festgestellt wurden, sind gegen neue und in ihrer Ausführung verbesserte Stutzen ausgetauscht worden. Zusätzlich wurden vorsorglich Maßnahmen gegen eine Wiederholung eines solchen Ereignisses bzw. zur Vermeidung des Schadensmechanismusses ergriffen. So wird zukünftig bei Stillständen eine so genannte Nasskonservierung der Dampferzeuger der Korrosion entgegenwirken.

An den Zwischenkühlern, bei denen Abweichungen zwischen deren tatsächlichem Zustand und den Fertigungsunterlagen festgestellt wurden, sind die Voraussetzungen für die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit des Betriebes der Kühler detailliert untersucht worden. Zusätzlich wurde die Übertragbarkeit des Ereignisses auf andere Komponenten und Systeme des Kraftwerkes überprüft. Alle Untersuchungen durch das Niedersächsische Umweltministerium und den TÜV-Nord - der hierzu ergänzend eigene sicherheitstechnische Bewertungen durchführte – haben ergeben, dass die Zwischenkühler den sich aus dem kerntechnischen Regelwerk ergebenden Anforderungen in vollem Umfange genügen. Gegen den Betrieb der Zwischenkühler bestehen daher keine Bedenken.

Als Konsequenz aus dem Ereignis hat das Niedersächsische Umweltministerium außerdem umfangreiche Prüfungen zur Verbesserung der Qualitätssicherung bei der Herstellung kerntechnischer Komponenten veranlasst. Vorsorglich wurden auch andere Komponenten und Systeme im KKU auf eine mögliche Übertragbarkeit der für das Ereignis ursächlichen Mängel überprüft. Hinweise auf systematische Herstellungsfehler, wie sie bei den Zwischenkühlern auftraten, sind bei anderen Systemen und Komponenten des KKU nicht festgestellt worden.

Alle für die Sicherheit bedeutsamen Revisionsarbeiten wurden vom Niedersächsischen Umweltministerium und den hinzugezogenen Sachverständigen des TÜV-Nord durch intensive Kontrollen begleitet und überprüft. "Auf Grundlage der Ergebnisse der umfangreichen und sorgfältigen Untersuchungen steht nun einem Wiederanfahren der Anlage nichts mehr entgegen", erklärte die Sprecherin.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.02.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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