Artikel-Informationen
erstellt am:
27.06.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
PI 46/2003
E s g i l t d a s g e s p r o c h e n e W o r t
Der Beratung des Antrages in den zuständigen Ausschüssen möchte ich nicht dadurch vorgreifen, indem ich auf die verschiedenen Forderungen im Einzelnen eingehe. Erlauben Sie mir aber, dass ich einige Anmerkungen zu mir grundsätzlich erscheinenden Punkten mache.
Das novellierte Gesetz über den Nationalpark "Harz" wurde vor fast genau zwei Jahren - am 13. Juni 2001 - hier im Landtag einstimmig beschlossen. Auf Anregung der Mitglieder der CDU-Fraktion wurde damals dem Gesetz eine Präambel vorangestellt, ich zitiere:
"Die für die Naturlandschaft Harz charakteristischen Lebensräume von den Laubwäldern des Gebirgsfußes im Norden und Süden bis zur waldfreien Brockenkuppe werden in ihrer Gesamtheit nur auf der Fläche angetroffen, die von den Nationalparken der Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gemeinsam gebildet wird. Um die Einzigkeit dieser Landschaft durch einen einheitlichen Schutz auf Dauer zu gewährleisten, verfolgt das Land Niedersachsen das Ziel, die Nationalparke künftig zusammenzuführen."
Wie ernst wir diesen Auftrag nehmen, können Sie daran erkennen, dass der Staatssekretär des Umweltministeriums bereits am 15. April d.J. zu diesem Thema Verhandlungen mit seinem Kollegen aus Sachsen-Anhalt aufgenommen hat.
Auch in dem dortigen Gesetz über den Nationalpark "Hochharz" vom 6. Juli 2001, das übrigens in vielen Punkten dem Niedersächsischen Gesetz entspricht, ist in der Präambel ausgeführt, ich zitiere: " Weiterhin ist es das Ziel, die im Harz gelegenen Nationalparke der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt künftig zusammenzuführen".
Es besteht also eine gute Ausgangslage für weiterführende Absprachen.
Wir lassen uns dabei von folgenden Grundsätzen leiten:
Die Zusammenführung soll so ausgestaltet werden, dass sie von den Menschen vor Ort - und dazu gehören auch die Bediensteten - angenommen und mitgetragen wird.
Der Novellierung des niedersächsischen Gesetzes ging eine über zwei Jahre laufende intensive Arbeit der Verwaltung und der Parlamentarier voraus. Bei der Schlussberatung wurde festgestellt, dass in Gesprächen vor Ort Vorurteile und Vorbehalte ausgeräumt wurden. Mit den Betroffenen wurde geredet und deren Wünsche und Anregungen in die Beratung einbezogen. Die heutige Landesregierung wird nicht hinter die damals gesetzten Maßstäbe zurückfallen.
An dem räumlichen Zuschnitt der Nationalparkfläche und den in der Vergangenheit erreichten Qualitätsstandards wird festgehalten.
Die Zusammenführung soll so ausgestaltet werden, dass ein effizienter Verwaltungsvollzug gewährleistet ist. Eine Verlagerung von Aufgaben an die Kommunen ist wegen der herausgehobenen Bedeutung der Nationalparke und insbesondere auch mit Rücksicht auf die internationalen Richtlinien der IUCN (The World Conservation Union) nicht möglich.
Ich bin nicht sicher, ob die Arbeiten zur Zusammenführung der Nationalparke erleichtert werden, wenn wir auch gleichzeitig das Thema "Zusammenlegung der Naturparke" damit verknüpfen. Hier sehe ich die gebietlich zuständigen Landkreise aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in der Verantwortung.
Und wenn man die Zeitungsberichte über die Diskussionen im Harzer Verkehrsverband verfolgt, kann man den Eindruck gewinnen, dass nicht überall der Wunsch zur Überwindung von Grenzen und zu mehr einheitlichem Auftritt besteht. Wir sollten auch darüber nachdenken, ob nicht vielleicht Konkurrenz zwischen Einrichtungen - wie es z.B. auch Naturparke sind - die Qualität der Arbeit fördert. Jedenfalls sollte man den Landkreisen die Entscheidung selbst überlassen.
Zum Schluss muss ich noch einer Feststellung in der Begründung des Antrages widersprechen. Mein Vorgänger im Amt des Umweltministers, Herr Kollege Jüttner, hat bei der Schlussberatung des Gesetzes darauf hingewiesen, dass das Nationalparkhaus im Eckertal nicht durch Niedersachsen torpediert oder zu Fall gebracht worden ist, sondern auf Anregung des Landes Sachsen-Anhalt nicht weiter verfolgt wurde.
Dies geschah seiner Zeit vor dem Hintergrund, dass die Investitionskosten nach den Berechnungen aus dem Jahre 1998 umgerechnet rund elf Millionen Euro betrugen und die Betriebs- und Personalkosten auf weitere 750.000 Euro pro Jahr veranschlagt wurden.
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erstellt am:
27.06.2003
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010