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Brenn-Verordnung in Kraft getreten

Sander: Gemeinden ein Stück Eigenständigkeit zurückgegeben


Hannover. Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist jetzt die "Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (Brenn-Verordnung)" in Kraft getreten. Darauf hat Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Freitag) in Hannover hingewiesen. "Künftig können die Gemeinden selbst entscheiden, wann und wie oft sie auf ihrem Gebiet Brenntage zulassen wollen. Damit haben wir den Kommunen ein gehöriges Stück Eigenständigkeit zurückgegeben ", sagte Sander. Es müsse nicht - wie bisher - von Hannover aus bestimmt werden, dass es im ganzen Land nur zwei Brenntage pro Jahr geben dürfe, unabhängig von den örtlichen Verhältnissen.

Die Brenn-Verordnung enthalte lediglich Regelungen, unter welchen Voraussetzungen das Verbrennen generell verboten ist. "Das gilt bei anhaltender Trockenheit, starkem Wind, auf moorigem Untergrund und in Schutzzonen I von Wasserschutzgebieten", erläuterte der Minister. Auch zum Brandschutz und zur Verkehrssicherheit gäbe es nun keine landesweiten Vorgaben mehr. "In Absprache mit der Feuerwehr und den zuständigen Fachbehörden kann die Gemeinde eigenverantwortlich festlegen, welche Schutzmaßnahmen sie ergreifen will." Das generelle Verbot, Treibsel zu verbrennen, bleibe dagegen bestehen. Hier entscheide weiterhin die Untere Abfallbehörde über Ausnahmeregelungen im Einzelfall.

(Die Brenn-Verordnung steht demnächst im Internet unter www.mu1.niedersachsen.de > Aktuelles)

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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