Artikel-Informationen
erstellt am:
05.11.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
HANNOVER/GORLEBEN. "Zum Schutz der Bevölkerung und des Begleitpersonals finden beim bevorstehenden CASTOR –Transport von Frankreich nach Gorleben wieder umfangreiche Strahlenmessungen und Prüfungen statt", informierte die Sprecherin des Niedersächsischen Umweltministeriums heute (Freitag) in Hannover. "Der Grenzwert für radioaktive Kontamination von vier Becquerel pro Quadratzentimeter - nach Beförderungsrecht - muss sicher eingehalten werden." Allein bei der Umladung in Dannenberg werden nach einem vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgegebenen Messplan unterschiedlichste Bereiche auf Oberflächenkontamination untersucht: Behälter, mit ihnen in Kontakt kommende Hilfsmittel und ebenso die Eisenbahnwaggons. Nach der Umladung wird die Dosisleistung (Gamma- und Neutronenstrahlung) an beladenen Straßenfahrzeugen gemessen. Aufsichtsbehörde für den Schienentransport ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA), für den Straßentransport das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Lüneburg. Bei der Annahme im Transportbehälterlager (TBL) in Gorleben werden ebenfalls sowohl die CASTOR –Behälter als auch die mit ihnen in Kontakt kommenden Hilfsmittel vor und nach der Entnahme aus dem Straßentransportgestell auf Kontamination und Dosisleistung ausgemessen. "Im Wartungsbereich des Transportbehälterlagers erfolgen dann umfangreiche Kontrollen und Arbeiten für jeden Behälter", erläuterte die Sprecherin: Montage des Sekundärdeckels mit dem Druckschalter, Dichtheitsprüfung der Sekundärdeckeldichtung, Einstellen des Sperrraumdruckes mit Helium, Montage der Schutzplatte mit Kabeldurchführungen am Behälter, schließlich die Einlagerung am Lagerstellplatz und der Anschluss an das Lagerbehälterüberwachungssystem. Diese Arbeiten werden vom Personal der Gesellschaft für Nuklear- Service (GNS) durchgeführt und von Sachverständigen unter Aufsicht des Niedersächsischen Umweltministeriums überwacht. Bereits bei der Herstellung der Glaskokillen in La Hague wurden - nach einer vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) vorgegebenen Verfahrensqualifikation – die umfangreichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung von einem unabhängigen Gutachter kontrolliert. Nach den Beladungen und zur Vorbereitung auf den Transport wurden dann – unter Aufsicht des Niedersächsischen Umweltministeriums und hinzu gezogener Sachverständiger – Dichtheitsprüfungen des Primärdeckels an allen zwölf CASTOR HAW 20/28 CG - Behältern vorgenommen. HINWEIS: Weitere Informationen zum Strahlenschutz beim CASTOR- Transport finden Sie bei der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) unter http://www.grs.de |
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05.11.2004
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