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Verpackungsverordnung

Pfandpflicht gilt auch für importierte Dosen und Flaschen


Pressemitteilung Nr. 138/2004

HANNOVER. Entgegen der von Teilen des Handels vertretenen Auffassung muss auch für importierte Getränke aus dem Ausland ein Pfand erhoben werden, stellte das Niedersächsische Umweltministerium heute (Mittwoch) gegenüber den zuständigen Vollzugsbehörden (Städte und Landkreise) klar. Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, wenn sie in Deutschland in Dosen oder Einwegflaschen(Kunststoff oder Glas) in Verkehr gebracht werden, unterliegen der allgemeinen Pfandpflicht der Verpackungsverordnung. Die Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes vom 14. Dezember 2004 hätten das deutsche Recht nicht außer Kraft gesetzt, sondern grundsätzlich bestätigt, informierte das Umweltministerium.

Gegen Verstöße könnten - so wie bisher - Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden, fügte die Sprecherin des Umweltministeriums hinzu. Außerdem könnten die zuständigen Behörden den Verkauf ohne Pfand untersagen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.12.2004
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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