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EU-Luftqualitätsrichtlinie

Umweltministerium legt Entwurf eines Luftreinhalteplans für Hannover vor


Presseinformation Nr. 2/2005

HANNOVER. Das Umweltministerium hat heute (Montag) den Entwurf eines Luftreinhalteplans für die Göttinger Straße in Hannover im Internet veröffentlicht. "Um die Luftqualität lokal zu verbessern wollen Umweltministerium und Stadt gemeinsam das vor Ort tun, was auch lokal geleistet werden kann, vertretbar ist und kurzfristig wirkt", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. "Anregungen und Bedenken zum Luftreinhalteplan können bis zum 18. Februar 2005 schriftlich an das Niedersächsische Umweltministerium übermittelt werden. Danach werden wir über den Plan entscheiden."

Umweltministerium und Stadt schlagen einen gestuften Plan vor. Zur Luftreinhaltung soll der Lkw-Verkehr reduziert werden. Dazu soll er durch Änderung der Wegweisung auf andere Strecken geleitet werden. Der verbleibende Verkehr soll verstetig werden. Weiter soll geprüft werden, ob der Transitverkehr auf alternativen Routen um Hannover herumgeleitet werden kann. Außerdem wird geprüft, ob durch intensive, feuchte Reinigung des am stärksten belasteten Abschnitts der Göttinger Straße die Feinstaubbelastung reduziert werden kann.

Mit den obigen Schritten soll die Belastung für die Anwohner vermindert werden und eine Überschreitung der Grenzwerte verhindert werden. Reichen diese Schritte und die von der Bundespolitik und der EU erwarteten Maßnahmen zur Reduzierung der Hintergrundbelastung nicht, so sieht der zwischen der Stadt und dem Umweltministeriums abgestimmte Entwurf des Plans als letztes Mittel eine Sperrung der Göttinger Straße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bei drohender Grenzwertüberschreitung vor.

Ziel der EU-Luftqualitätsrichtlinie ist es, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden beziehungsweise zu verringern. Entsprechend wurden neue Grenzwerte insbesondere für Feinstaub und Stickstoffoxide festgelegt. Für Feinstaub sind diese ab dem 1. Januar 2005 verbindlich. Das bedeutet, dass im Jahresmittel nicht mehr als 40 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft auftreten dürfen und der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.

"In der Göttinger Straße in Hannover wurde über viele Jahre hinweg die Luftbelastung gemessen. Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass zur Verbesserung der Luftqualität etwas getan werden muss. Anders lassen sich die Vorgaben der EU nicht einhalten", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander. Hierzu habe das Niedersächsische Umweltministerium in Abstimmung mit der Stadt Hannover einen kombinierten Luftreinhalte- und Aktionsplan entworfen und der EU übermittelt, der die Schadstoffbelastung in dieser Straße deutlich reduzieren soll, so der Minister.

Im Auftrag des Ministeriums sind Untersuchungen der Situation in der Straßenschlucht durchgeführt worden. In 2004 wurden an der Verkehrsmessstation die in 2004 gültigen Grenzwerte für Feinstaub an 47 Tagen überschritten. Auf der gegenüberliegenden Seite der Göttinger Straße wurden diese an 86 Tagen überschritten. An der Einmündung der Straße in den Deister Kreisel wurde der Grenzwert an 80 Tagen übertroffen, während an der Messstation, die die städtische Hintergrundbelastung auf einem Dach eines Gebäudes in der Göttinger Straße misst, der Grenzwert nur an 20 Tagen überschritten wurde.

Die Messungen belegten, dass der überwiegende Teil der in der Stadt Hannover festgestellten Luftbelastung überregionalen Ursprungs sei, so Sander. Ursache für die Grenzwertüberschreitungen sei aber die zur Hintergrundbelastung hinzukommende Belastung durch den Kraftfahrzeugverkehr. Entscheidend für die Höhe der Überschreitungen sei dabei der Anteil des Lkw-Verkehrs.

Hinweis: Den Entwurf des Luftreinhalteplans finden Sie unter www.mu.niedersachsen.de > Themen > Luftqualität.

Aktuelle Daten zur Luftqualität finden sich unter

www.mu.niedersachsen.de > Aktuelles > Aktuelle Messwerte.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.01.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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