Artikel-Informationen
erstellt am:
28.01.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
"Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger wird vernachlässigt; die Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Verkehrsimmissionen schützen - die europäische Luftqualitätsrichtlinie in Niedersachsen umsetzen!"
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Mit der Luftqualitätsrichtlinie der EU aus dem Jahr 1996, die erst im September 2002 von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt wurde, ergeben sich neue Herausforderungen für die Luftreinhaltung. Erstmals wurden Grenzwerte für Luftschadstoffe vorgegeben, die flächenhaft einzuhalten sind.
Auch wird vorgegeben, dass Luftreinhaltepläne zu erstellen und umzusetzen sind, wenn die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Die in den Plänen festgelegten Maßnahmen sollen sich an den Verursachern der Luftverschmutzung orientieren.
Niedersachsen hat in den Jahren 2002 bis 2004 mit erheblichem finanziellen Aufwand – es handelte sich hierbei um ca. 350.000,- Euro – Untersuchungen zur Verursacherermittlung veranlasst.
Anrede!
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass etwa drei Viertel der Belastung der überregionale Einträge und ein Viertel durch lokale Beiträge verursacht werden. Eine besondere Bedeutung für den lokalen Anteil hat dabei der Kraftfahrzeugverkehr.
Da der überregionale Anteil der Luftbelastung nicht durch lokale Maßnahmen beeinflussbar ist, kann das Ziel von Luftreinhalteplänen nur sein, die lokalen Anteile zu verringern.
Luftreinhalte- bzw. Aktionspläne sind innerhalb von zwei Jahren aufzustellen, wenn die in der Richtlinie genannten Kriterien (Auslöseschwellen) erreicht werden. Dieses war für Hannover 2002 und für Braunschweig und Osnabrück 2003 der Fall, das heißt der Luftreinhalteplan für Hannover war bis Ende 2004 zu erstellen. Die Pläne für Braunschweig und gegebenenfalls auch Osnabrück müssen erst Ende 2005 vorliegen.
Anrede!
Grundsätzlich muss in jedem Fall die hohe, aber zum Teil natürliche Hintergrundbelastung berücksichtigt werden. Klar ist, dass dadurch unsere lokalen und regionalen Möglichkeiten zur Einhaltung der Grenzwerte eingeschränkt sind. Denn bei bestimmten meteorologischen Situationen treten immer wieder großräumige Erhöhungen der PM10-Konzentrationen auf. Dagegen können wir vor Ort wenig tun, hier muss die Richtlinie überarbeitet werden.
So ist insbesondere auch das so genannte ‚Seaspray’ auf den Inseln und an der Küste zu nennen, also Salzpartikel, die sich aus Meerwasser-tröpfchen bilden, wenn das Wasser verdunstet. Diese prägen aber die Luftqualität an der Küste und sind für viele Touristen immer wieder Grund, an die Küste zu kommen.
Partikel aus einem Automotor und ‚Seaspray’ über einen Kamm zu scheren und als gleich schädlich einzustufen, ist grundlegend falsch.
Anrede!
Mit den eingeleiteten Schritten soll die Belastung für die Anwohner vermindert und eine Überschreitung der Grenzwerte verhindert werden. Reichen diese Schritte und die von der Bundespolitik und der EU erwarteten Maßnahmen zur Reduzierung der Hintergrundbelastung nicht, sind weitere Schritte erforderlich.
So sieht zum Beispiel der zwischen der Stadt Hannover und dem Umweltministerium abgestimmte Entwurf des Plans als letztes Mittel eine Sperrung der Göttinger Straße für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen bei drohender Grenzwertüberschreitung vor.
Anrede!
Mit einer Bundesratinitiative wollten wir erreichen, dass die Richtlinie überarbeitet wird. Auch wenn Trittin sich bislang noch weigert, die Bundesregierung muss die ausdrücklich in der EU-Luftreinhalterichtlinie vorgesehene Revisionsklausel nutzen.
Anrede!
Nur wenn wir Probleme ganzheitlich und nicht selektiv - wie ich dies immer wieder bei Herrn Trittin feststellen muss - lösen, werden wir zu einer effektiveren Problemlösung kommen. Ebenso selektiv ist die Forderung, nur Partikelfilter steuerlich zu fördern. Ein entscheidendes Problem der nächsten Jahre wird die Kfz-bedingte Belastung unserer Städte mit Stickoxiden sein. Hier besteht auf europäischer Ebene dringender Handlungsbedarf. Erst wenn schärfere Abgasgrenzwerte festgelegt sind, sollte man über das Thema "steuerliche Förderung" reden.
Wenn der Bundesumweltminister - ebenso wie die EU-Kommission - die Förderung von Partikelfilter aus Steuermitteln will, sollte die Förderung aus der bundeseigenen Mineralölsteuer erfolgen. Trittin könnte dann gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister die Mineralölsteuer erhöhen und die Förderung einführen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland werden diese weitere Preistreiberei mit Entsetzen zur Kenntnis nehmen!
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.01.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010