Artikel-Informationen
erstellt am:
17.03.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung Nr.25/2005
HANNOVER. Am (morgigen) Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Artikelgesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz. "Niedersachsen wird dem veränderten Gesetz im Bundesrat zustimmen", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander heute (Donnerstag) in Hannover. "Nicht zuletzt auf Grund des hartnäckigen Widerstandes von Niedersachsen ist die Vorlage von Herrn Trittin entscheidend verbessert worden." Niedersachsen hatte sich im Gesetzgebungsverfahren gegen das generelle Beackerungsverbot und das totale Bauleitplanungsverbot in Überschwemmungsgebieten ausgesprochen.
"Wir haben erreicht, dass es den Ländern frei steht, welche Regelungen sie zum Beackern in Überschwemmungsgebieten treffen wollen", erläuterte Sander. Die Länder hätten nur dort Beschränkungen vorzusehen, wo dies wegen einer Erosionsgefahr notwendig sei. "Wir haben erreicht, dass den berechtigten Sorgen der Landwirte vor den überzogenen Vorschlägen des Bundesumweltministers Rechnung getragen wurde. Hier konnten sich die Schreibtischökologen nicht gegen den Sachverstand der Länder durchsetzen".
Positiv sei auch, dass die Kommunen weiterhin - unter engen Voraussetzungen - über Bauleitplanungen in Überschwemmungsgebieten entscheiden könnten, so Sander. "Vor Ort kann besser geprüft und entschieden werden, damit dadurch keine zusätzlichen Gefährdungen vor Hochwasser entstehen."
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17.03.2005
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010