Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Energieversorger und Netzentgelte

Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander im Niedersächsischen Landtag am 12. 07. 2006 zur Dringlichen Anfrage der SPD-Fraktion (Drs.15/3044)


Pressemitteilung Nr. 78/2006

(Es gilt das gesprochene Wort)

Anrede,

für unsere Wettbewerbsfähigkeit, für mehr Wachstum und damit für mehr Beschäftigung in Deutschland brauchen wir eine Versorgung mit Strom und Gas, die sicher, umweltverträglich, vor allem aber auch preisgünstig und damit verbraucherfreundlich ist.

Heute geht es vor allem um die Frage, wie verbraucherfreundlich wir das hinbekommen.

Anrede,

die Menschen in diesem Lande haben einen Anspruch darauf, für ihr ehrliches Geld Leistungen zu ehrlichen Preisen zu bekommen. Ehrliche Preise bekommen sie aber nur, wenn sichergestellt ist, dass sich diese Preise aus einem ehrlichen Wettbewerb heraus bilden.

Deshalb ist ein ehrlicher Wettbewerb der beste Verbraucherschutz, den es gibt.

Anrede,

die Bereiche Strom und Gas sind 1998 liberalisiert worden. Die Folge waren sinkende Industriestrompreise. Dennoch müssen wir feststellen, dass der Wettbewerb durch das verbliebene natürliche Monopol bei den Netzen an Grenzen gestoßen ist.

Anrede,

weil ein diskriminierungsfreier Netzzugang für alle Marktteilnehmer eine zentrale Voraussetzung für einen funktionsfähigen Wettbewerb ist, hat sich Europa für eine staatliche Regulierung entschieden.

Um in den Bundesländern für einen einheitlichen Vollzug zu sorgen, hat der Länderausschuss bei der Bundesnetzagentur im März 2006 einvernehmlich ein Positionspapier der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu Einzelfragen der Kostenkalkulation verabschiedet. Wie auch andere Bundesländer hat das Land Niedersachsen die Bundesnetzagentur mit der Wahrnehmung der Regulierungsaufgaben betraut. Deshalb findet dort die Prüfung der Netzentgelte aller niedersächsischen Versorger statt.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen Namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.:

Das Positionspapier ist das Raster für die Prüfung der Anträge zur Genehmigung von Netzentgelten.

Bei seiner Erarbeitung sind Anhörungen durchgeführt worden, die dazu geführt haben, dass bei der Berechnung der Netzentgelte nicht die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer, sondern ein kalkulatorischer Gewerbesteuer-Ansatz berücksichtigt wird. Dies erfolgt auf der Grundlage der anerkannten kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung.

Zu einer damit möglichen Gefährdung von Gewinnabführungen von Stadtwerken an Kommunen ist Folgendes zu sagen:

Das ausdrückliche Ziel der Europäischen Richtlinie und des neuen Energiewirtschafts-gesetzes ist die Regulierung der Monopolgewinne aus der leitungsgebundenen Energieversorgung. Damit wird der Wettbewerb gestärkt. Und damit ist eine Voraussetzung geschaffen, dass die Preise sinken können.

Anrede,

ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass es hierzu seinerzeit eine breite politische Unterstützung gab.

Anrede,

durch die geschaffenen Rechtsgrundlagen wird sichergestellt werden, dass ein auskömmlicher Netzbetrieb möglich bleibt. Das gilt natürlich auch für kommunale Versorger.

Aber es ist beinahe zwangsläufig immer so, dass man mit Schwierigkeiten zu tun bekommt, wenn man etwas Neues einführt. So kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund kommunaler Entscheidungen manche Stadtwerke stark betroffen sein können. Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass durch den erwähnten Ansatz der kalkulatorischen Gewerbesteuer-Kosten bereits eine für Stadtwerke positive Lösung gefunden wurde.

Und schließlich ist zu bedenken, dass es zur Transparenz der Preisbildung gehört, dass der Kunde für die Leistung bezahlt, die er selbst in Anspruch nimmt.

Zu 2.:

Die Netzentgelte machen zwischen 30 und 40 % des Endpreises für die Haushaltungen aus. Sie spielen damit eine zentrale Rolle für das Entstehen von Wettbewerb im Energiebereich. Selbst geringfügig zu hohe Entgelte können preisgünstige Angebote durch Wettbewerber verhindern, die selbst nicht über das örtliche Versorgungsnetz verfügen.

Andererseits wird sich zeigen, dass die niedersächsischen Versorgungsunternehmen den Wettbewerb nicht scheuen müssen. Schließlich gehören die Strompreise in Niedersachsen zu den günstigsten in Deutschland.

Zu 3.:

Die Belange der kleineren Energieversorgungsunternehmen hat das Energiewirtschaftsgesetz bereits berücksichtigt. Zu ihnen gehören ja in der Regel die kommunalen Versorger. So gelten die Entflechtungsvorschriften für vertikal integrierte Unternehmen in weiten Teilen erst von einer Unternehmensgröße mit einer Kundenzahl ab 100.000.

Eine Monopolisierung der Netzbetreiber lässt sich im Übrigen nicht beobachten. Im Gegenteil ist bis in die jüngste Vergangenheit eher die Tendenz zu beobachten, dass Kommunen die bisherige Versorgung durch regionale Energieversorgungsunternehmen nach Auslaufen der Konzessionsverträge selbst übernehmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.07.2006
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln