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Erneuerbare Energie Wärmegesetz

Rede von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zum Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen Drs. 15/4040


Pressemitteilung 111/2007

- es gilt das gesprochenen Wort -

Anrede,

Niedersachsen ist Spitze bei den Erneuerbaren Energien. Niedersachsen ist das führende Windenergieland in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Viertel der gesamten Windkraftleistung Deutschlands entsteht bei uns. Kein anderes Bundesland erreicht auch nur annähernd einen vergleichbaren Anteil.

Dazu kommen die großen Wachstumschancen zur Windenergienutzung in der Nordsee bei den Offshore-Windparks. Niedersachsen bietet damit für die weitere Entwicklung der Stromerzeugung aus Windkraft hervorragende Bedingungen, die von der Landesregierung konsequent genutzt werden.

Niedersachsen hat zudem den Spitzenplatz bei der Biogasgewinnung in Deutschland und einen Spitzenplatz bei der Stromerzeugung aus Biomasse. Zurzeit sind in Niedersachsen bereits rund 700 zum größten Teil landwirtschaftliche Biogasanlagen in Betrieb. Fast 40 Prozent der in Deutschland im Biogasbereich installierten elektrischen Leistung befindet sich in Niedersachsen.

Insgesamt kann die Landesregierung bei den erneuerbaren Energien somit eine vortreffliche Bilanz und ausgezeichnete Perspektiven vorweisen. Und natürlich haben wir uns auch intensiv an der Diskussion beteiligt, die seit einigen Jahren zwischen Bund und Ländern über die gesetzliche Förderung erneuerbarer Wärmeenergie geführt wird. Diese Diskussion hat allerdings einige kritische Punkte deutlich werden lassen:

Erstens:

Nirgendwo sonst sind die Verbraucherpreise in den letzten Jahren so gestiegen wie bei der Energie - nicht zuletzt auf Grund klimaschutzpolitischer Maßnahmen wie beispielsweise dem Emissionshandel.

Eine gesetzliche Förderung erneuerbarer Wärmeenergie führt jedoch unterm Strich unweigerlich zu einem weiteren Anstieg der Energiekosten. Im Fall einer Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich entstehen diese Kosten durch gesetzliche Investitionszwänge, die letztlich von Mietern und Eigenheimbesitzern zu tragen sind.

Zweitens:

Eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien im Gebäudebereich verursacht erheblichen bürokratischen Aufwand. Denn dieses Förderprinzip ist auf eine flächendeckende behördliche Überwachung angelegt: Die Pflichterfüllung seitens der Gebäudeeigentümer muss überprüft werden, Befreiungsanträge müssen überarbeit werden und schließlich muss eventuellen Umgehungsfällen nachgegangen werden.

Kurz: Es ist mit beträchtlichen Verwaltungs- und Personalkosten zu rechnen, die wahrscheinlich sogar auf Länderebene anfallen. Im Ergebnis sind diese Kosten natürlich wiederum von den Bürgerinnen und Bürgern zu tragen – in Form von Gebühren oder Abgaben.

Und Drittens

ist natürlich die Frage zu stellen, inwieweit die gesetzliche Förderung erneuerbarer Wärmenergie überhaupt zweckmäßig ist.

Ich nenne nur das Beispiel der Biomasse: Mit über 40 Prozent Anteil an den erneuerbaren Energien stellt die Wärme aus Biomasse fast die Hälfte aller erneuerbaren Energien.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.09.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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