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Abfallrecht wird aktualisiert und entschlackt

Pressemitteilung Nr. 114/2007

HANNOVER. Das Landeskabinett hat heute (Dienstag) die Freigabe des Gesetzes zur Änderung des Abfallrechts für die Verbandsanhörung beschlossen. "Das Niedersächsische Abfallrecht soll nicht nur redaktionell an geändertes Bundes- und Europarecht angepasst, sondern auch aktualisiert und entschlackt werden", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander.

So soll künftig nur noch von "gefährlichen" bzw. "nicht gefährlichen Abfällen" die Rede sein. Gestrichen werden sollen Verfahrensvorschriften zur Abfallwirtschaftsplanung, die bereits im Bundesrecht enthalten sind. Abfallexporte aus Niedersachsen innerhalb des Bundesgebiets sollen nicht mehr wie bisher genehmigt, sondern dem Umweltministerium lediglich angezeigt werden.

Schließlich soll das Ziel einer kostengünstigen Abfallentsorgung erreicht werden. Dem Umweltministerium soll es möglich sein, den Detaillierungsgrad der - durch Bundesrecht ohnehin vorgeschriebenen - kommunalen Abfallbilanzen durch Verordnung zu regeln. Über eine freiwillige Lösung wird mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern diskutiert.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.09.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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