Bewilligungsbehörde NLWKN: Lob von der Unternehmensberatung
Presseinformation vom 24. Juni 2010 // Bescheide mit einem Volumen von 150 Millionen Euro werden verschickt
Ob Fließgewässerentwicklung, Naturschutz oder Hochwasserschutz - die Aufgaben des NLWKN werden zunehmend von Vorgaben der Europäischen Union bestimmt. Gleichzeitig steigt der Anteil der EU-Mittel, die nach Niedersachsen fließen. Zum Beispiel bei den Förderprogrammen ELER und EFRE: „2005 waren es noch 345.000 Euro; jetzt sind es schon zehn Millionen Euro, die der NLWKN im Auftrag des Umweltministeriums zu vergeben hat", sagte NLWKN-Direktor Siegfried Popp anlässlich der Präsentation des Jahresberichts. Der NLWKN sei eben nicht nur Küstenschutz- oder Naturschutzbehörde, sondern auch Bewilligungsbehörde: Mitarbeiter der Direktion bewilligen jährlich 150 Millionen Euro an Zuschüssen des Umweltministeriums, des Bundes und der Europäischen Union für Projekte in der Wasserwirtschaft und im Naturschutz und prüfen die ordnungsgemäße Verwendung.
Der Schwerpunkt liegt im Hochwasserschutz (2010: rund 48 Millionen Euro) und im Küstenschutz (rund 66 Millionen Euro). Finanziert wird der Bau von Deichen, Sperrwerken oder Talsperren. Empfänger der Zuschüsse sind Deichverbände und Kommunen.
Öffentliche Mittel gibt es für die naturnahe Umgestaltung von Flüssen, Bächen und Seen; in diesem Jahr gehen 2,7 Millionen Euro an Wasser- und Bodenverbände sowie Kommunen. Für den Trinkwasserschutz werden im Auftrag des Umweltministeriums 6,2 Millionen Euro bewilligt - auch hier kommen die Bewilligungsbescheide für Landwirte und Wasserversorgungsunternehmen vom NLWKN.
Im Naturschutz vergibt der NLWKN öffentliche Mittel für Projekte zur Entwicklung von Natur und Landschaft - das werden in diesem Jahr 5,3 Millionen Euro sein. Weitere 1,6 Millionen Euro stehen für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in Naturschutzgebieten bereit.
„Die Bewilligung und Abwicklung von EU-Fördermitteln stellt eine besondere Herausforderung dar, nicht nur, weil die Kontrollen besonders streng sind", betonte Popp. Dabei gab es jetzt ganz unerwartet Lob und Anerkennung für diese Arbeit des NLWKN: Die Landesregierung hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die Abwicklung von Zuwendungen mit Mitteln der Europäischen Union aus dem so genannten ELER-Programm insgesamt optimiert werden könne. „Nachdem die Arbeitsweise und insbesondere die Arbeitsergebnisse des NLWKN sehr genau unter die Lupe genommen und mit anderen Stellen verglichen wurden, hat die beauftragte Unternehmensberatung deshalb vorgeschlagen, keinerlei Verlagerung von NLWKN-Aufgaben vorzunehmen", sagte der Direktor.