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Strahlenschutz

Antwort von Umweltminister Hans-Heinrich Sander zur Dringlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/146


Pressemitteilung 22/2008

-Es gilt das gesprochene Wort-

Vorbemerkung:

Die Zuständigkeit für die Zulassung von Transportbehältern für abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken und hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung hat das Bundesamt für Strahlenschutz.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung überprüft auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften die Bauart von Behältern und stellt ein Prüfungszeugnis aus.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz übt die atomrechtliche Aufsicht über das Transportbehälterlager Gorleben und die Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken aus.

Wir sind nicht in das Zulassungsverfahren für Transportbehälter eingebunden.

Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat durch Pressemeldungen am 29. April 2008 und nachfolgende Pressemitteilungen der genannten Bundesbehörden am 30. April davon erfahren, dass es bei der Bauartprüfung des neuen Behältertyps CASTOR HAW 28 M der Gesellschaft für Nuklear – Service zu Verzögerungen gekommen ist, nachdem die erforderlichen Sicherheitsnachweise nicht zeitgerecht erstellt werden können.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1.: Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche Sicherheitsnachweise die Bundesanstalt gegenüber der Gesellschaft für Nuklear – Service noch fordert.

Zu 2.: Die Planung ging bislang von drei Transporten mit jeweils 11 Behältern mit Glaskokillen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 aus.

Gegenwärtig kann lediglich der erste Transport im zweiten Halbjahr dieses Jahres auf der Grundlage der am 30. April 2008 vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilten Transportgenehmigung mit Behältern der Bauart TN 85 stattfinden.

Der Transport im Jahr 2009 war bisher mit 11 Behältern der neuen Bauart CASTOR HAW 28M vorgesehen. Dieser kann erst erfolgen, wenn die verkehrsrechtliche Prüfung abgeschlossen ist und die Aufbewahrungsgenehmigung für das Transportbehälterlager Gorleben vorliegt. Nach Mitteilung des hierfür zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz wird dies voraussichtlich nicht vor Anfang 2009 möglich sein. Erst danach kann mit der Beladung von Behältern der Bauart CASTOR HAW 28 M in der französischen Wiederaufarbeitungsanlage begonnen werden.

Dort sollen von November 2008 bis Mai 2009 Umbauarbeiten erfolgen,

so dass in diesem Zeitraum keine Beladungen stattfinden können.

Es ist daher zu vermuten, dass die für den Transport im zweiten Halbjahr 2009 erforderlichen 11 CASTOR-Behälter nicht mehr rechzeitig bereitgestellt werden können.

Der für das Jahr 2009 geplante Transport wird voraussichtlich erst im Jahr 2010 durchgeführt werden können, der letzte Transport dementsprechend im Jahr 2011. Die Transporte von insgesamt 21 Behältern aus der britischen Wiederaufarbeitungsanlage werden nach heutigem Kenntnisstand nicht vor 2013 beginnen.

Zu 3.: Fallversuche sind im Rahmen der verkehrsrechtlichen Zulassung neuartiger Transportbehälter durchzuführen.

Nach Auffassung der Landesregierung kann eine Forderung nach praktischen Tests im Maßstab 1:1 nicht erhoben werden.

Nach Ansicht vieler Experten sind rechnerische Sicherheitsnachweise und Analogiebetrachtungen grundsätzlich ausreichend.

Dennoch würde das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Fallversuche im Originalmaßstab für sinnvoll erachten, um einen zusätzlichen praktischen Beweis für die Sicherheitsreserven eines solchen Behälters zu bekommen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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