Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung Nr. 50/2009
Hannover. "Flächen und Böden sind eine wertvolle Ressource, mit der verantwortungsvoll umzugehen ist", sagte der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz, Stefan Birkner, heute (Donnerstag) anlässlich einer Informationsveranstaltung des Umweltministeriums zum Thema "Flächenverbrauch und Flächenkonkurrenz in Niedersachsen".
Der bundesweite Verbrauch von täglich mehr als hundert Hektar Nutzfläche ist viel zu hoch und führt weiterhin zu einer zunehmenden Flächenverknappung. Es müssen aber auch in Zukunft ausreichend landwirtschaftliche Flächen für den Anbau von Grundnahrungsmitteln und für nachwachsende Rohstoffe zur klimaschützenden Energiegewinnung zur Verfügung stehen. Wir benötigen Flächen für Industrieansiedlungen und andere infrastrukturelle Entwicklungen. "Es ist Aufgabe der Politik, diese miteinander konkurrierenden Nutzungsinteressen verträglich zu gestalten", betonte Stefan Birkner.
Vor diesem Hintergrund setzt sich das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz für die Gleichstellung des Ersatzgeldes in der Eingriffsregelung im Naturschutz ein. So trage das Ersatzgeld dazu bei, die konkurrierenden Nutzungsinteressen zu entspannen, und sinnvolle Maßnahmen für den Naturschutz durchzuführen, die aus finanziellen Gründen ansonsten nicht realisiert werden könnten. "Auf diese Weise kann auf unbürokratischem Weg der Zustand von Natur und Landschaft wirkungsvoller verbessert werden, als durch einzelne Ausgleichsmaßnahmen", erklärte Birkner.
Das Ersatzgeld ist für den Naturschutz in Niedersachsen eine Erfolgsgeschichte: Laut einer aktuellen Abfrage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz haben die unteren Naturschutzbehörden seit der Einführung im Jahr 2004 insgesamt rund neun Millionen Euro eingenommen. Davon allein 5,3 Millionen Euro im vergangenen Jahr. Weitere bereits festgesetzte rund zehn Millionen Euro sind noch als Einnahmen bei den unteren Naturschutzbehörden zu erwarten. Mit Hilfe dieser zweckgebundenen Einnahmen konnten landesweit zahlreiche Vorhaben im Naturschutz und der Landschaftspflege wie beispielsweise die Renaturierung von Gewässern und Mooren und Maßnahmen zum Gelege- und Weißstorchschutz realisiert werden.
Im Bundesrat hat sich Niedersachsen daher für eine flexiblere Ausgestaltung der Eingriffsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz stark gemacht um den Ländern ihren verfassungsrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielraum zu sichern und von den bundesrechtlichen Regelungen abweichen zu können.
"In Niedersachsen müssen wir gerade mit Blick auf die zahlreichen großen europa- und bundesweit relevanten Projekte wie beispielsweise den Tiefwasserhafen JadeWeserPort sowie die große Anzahl von Natura 2000-Gebieten diesen verfassungsrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielraum unbedingt erhalten", betonte Birkner. Um dieser komplexen Problemlage wirksam begegnen zu können, müsse es den Ländern im eigenen Interesse ermöglicht werden, flexible und regionalspezifische Lösungen zu entwickeln.
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28.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010