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Ökodesign-Richtlinie

Sander kritisiert Glühbirnenverbot: „Hoher Verwaltungsaufwand, geringer Nutzen“


Pressemitteilung Nr. 76/2010

HANNOVER. „Der Verwaltungsaufwand ist immens, der Nutzen gering“, erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander am (heutigen) Montag, ein Jahr nach Inkrafttreten des Glühlampenverbots und bevor ab 1. September das Verbot auch auf die gängige 75-Watt-Glühlampe ausgeweitet wird. Bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie für energiebetriebene Produkte sei die Entsorgungsproblematik für Energiesparlampen nach wie vor ungelöst.

Die Durchführungsverordnung zur Haushaltsbeleuchtung, die im vergangenen Jahr bereits zu dem Verbot der 100-Watt-Glühlampen geführt hatte, geht nun in die zweite Runde. Sander: „Energiesparlampen müssen als Zwangsersatz herhalten, obwohl deren Quecksilbergehalt die Entsorgung als Sondermüll erfordert und es bislang kein zufriedenstellendes Rücknahmesystem gibt. Das Ergebnis ist: Derzeit landen sieben von zehn verbrauchten Energiesparlampen im Hausmüll und belasten die Umwelt mit Quecksilber.“

In einem persönlichen Schreiben an Bundesumweltminister Norbert Röttgen, Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle und EU-Kommissar Günther Oettinger hatte Minister Sander bereits im April gebeten, sich auf europäischer Ebene für die Möglichkeiten der freiwilligen Vereinbarung einzusetzen. Denn: Die Ökodesign-Richtlinie sieht ausdrücklich den Vorrang der Selbstregulierung bzw. der freiwilligen Selbstverpflichtung vor. Sander betonte in diesem Zusammenhang, keinesfalls Abstriche an den ökologischen Standards unterstützen zu wollen. Hier gehe es vielmehr darum, die Marktkräfte und die Eigenverantwortung der Wirtschaft zu nutzen und zu stärken. So könne die Flut der zu berücksichtigenden Faktoren beim Produktdesign im Sinne von mehr Umweltschutz nur beherrscht werden, wenn auch die Eigenverantwortung der Unternehmen gestärkt werde.

Mit Blick auf die Ökodesign-Richtlinie für weitere energiebetriebene Produkte – wie zum Beispiel Duschköpfe, Fenster, Reifen oder auch Dämm-Material - stelle sich die Frage, wie angesichts der zu erwartenden Regulierungsflut die von der Politik angestrebten Ziele der Deregulierung und der Entbürokratisierung überhaupt erreicht werden sollen, sagte Sander. „Den Bürgern wie auch der Wirtschaft - insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen - ist die Vielzahl der europarechtlichen Regelungen nicht mehr zu vermitteln und schwerlich zuzumuten.“

HINTERGRUND:

Im Zusammenhang mit der Diskussion zur Steigerung der Energieeffizienz nehmen die von der Europäischen Kommission geplanten Durchführungsverordnungen zur Umsetzung der „Ökodesign-Richtlinie für energiebetriebene Produkte“ einen hohen Stellenwert ein. So beabsichtigt die Europäische Kommission, in den kommenden vier bis fünf Jahren zeitlich gestaffelte Durchführungsverordnungen zu insgesamt 27 Produktgruppen zu erlassen. Hinzu kommen mögliche Durchführungsverordnungen für energieverbrauchsrelevante Produkte, da der Anwendungsbereich der Ökodesign-Richtlinie auf energieverbrauchsrelevante Produkte ausgedehnt wurde.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2010

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