Artikel-Informationen
erstellt am:
15.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
lassen Sie mich einige Vorbemerkungen zum Klimaschutz machen, bevor ich zur Beantwortung ihrer Fragen komme.
Die Niedersächsische Landesregierung unterstützt die aktuellen Beschlüsse der Umweltministerkonferenz zur UN-Klimakonferenz in Kopenhagen. Aufgrund des weltweiten Ausstoßes von klimaschädlichen Treibhausgasen kann Klimaschutzpolitik nur wirksam sein, wenn sie global angelegt ist.
Hierzu müssen die entscheidenden Weichenstellungen von der internationalen Staatengemeinschaft durch international verbindliche Vereinbarungen vorgenommen werden. Es ist daher von großer Wichtigkeit, dass auf der Klimakonferenz in Kopenhagen Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Reduktionspflichten für Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländer vereinbart werden. Mit dem Ziel, die klimabedingte Erderwärmung bis 2050 auf 2 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit zu begrenzen.
Anrede,
vor diesem Hintergrund werden die im Klima- und Energiepaket der Europäischen Union und im integrierten Energie- und Klimaprogramm des Bundes enthaltenen Ziele und Maßnahmen von der Landesregierung unterstützt und in Niedersachsen umgesetzt. Darüber hinaus werden von der Landesregierung landesspezifische Maßnahmen zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels entwickelt und auf den Weg gebracht.
So hat die Landesregierung in den letzten zwei Jahren wichtige programmatische Grundlagen in den Themenbereichen Klimaschutz und Klimawandelanpassung gelegt. Im Oktober 2008 hat das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ein Strategiepapier " Der Klimawandel als Herausforderung für Staat und Gesellschaft" veröffentlicht, in dem die regionalen Auswirkungen des Klimawandels in Niedersachsen und mögliche Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels beschrieben werden.
Ferner hat das Kabinett im Februar 2009 ein "Positionspapier Klimaschutz" beschlossen, das in zehn Handlungsfeldern eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vermeidung von Treibhausgasen in Niedersachen darstellt. Diese beiden Positionspapiere sind wichtige Bausteine für ein Niedersächsisches Klimaprogramm, das die Landesregierung im Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen entwickeln wird.
Hierzu hat Niedersachsen als erstes und bislang einziges Land im vergangenen Jahr eine Regierungskommission Klimaschutz eingerichtet. In dieser Kommission werden gemeinsam mit Vertretern aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Kommunen, Landwirtschaft, Wissenschaft, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie Kirchen Handlungsstrategien zur Vermeidung von Treibhausgasen und zur Anpassung des Landes an die Folgen des Klimawandels entwickelt.
Die in den Beratungen der Regierungskommission erarbeiteten Konzepte werden 2012 in ein umfassendes Klimaschutzprogramm für Niedersachsen einfließen.
Anrede,
unabhängig von der Regierungskommission hat die Landesregierung mit den notwendigen Schritten zur CO2-Vermeidung begonnen.
So wird der Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere von Windkraft und Biomasse, in Niedersachsen weiter vorangetrieben. Zudem hat die Landesregierung verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz im kommunalen, betrieblichen und privaten Bereich gestartet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des kommunalen Klimaschutzes.
Mit der am 1. April 2009 in Kraft getreten "Energieeffizienzrichtlinie" werden im Rahmen des EFRE-Programms bis 2013 insgesamt 12 Millionen Euro für energetische Sanierungsinvestitionen in öffentlichen Gebäuden zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus werden in diesem Jahr mit Mitteln des Sozialministeriums in Höhe von 29 Mio. Euro energetische Sanierungsvorhaben in kommunalen Gebäuden im Rahmen des Bund-Länder-Investitionspaktes gefördert.
Zudem hat das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz über die Richtlinie "Energieeffiziente Straßenbeleuchtung" 2009 mit einer Summe von 2 Mio. Euro die Modernisierung der Straßenbeleuchtung in 88 Kommunen gefördert.
Im nächsten Jahr stellt das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz einen Betrag von bis zu einer Mio. Euro für den gemeinsam mit dem Sozialministerium und den kommunalen Spitzenverbänden entwickelten Wettbewerb "Klima Kommunal 2010" zur Verfügung, bei dem innovative Klimaschutzkonzepte in Städten, Gemeinden und Landkreisen ausgezeichnet werden sollen.
Anrede,
die Landesregierung unterstützt auch die Unternehmen in Niedersachen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Energie- und Kosteneinsparung.
Zu diesem Zweck fördert das Land mit einem Betrag von 356.000 Euro gemeinsam mit den Unternehmerverbänden Niedersachsen die Einrichtung von sogenannten "Transferzentren Energieeffizienz", in denen in einem moderierten Prozess erfahrene Unternehmer andere Unternehmen bei der Durchführung von Energieeinsparmaßnahmen im betrieblichen Bereich beraten.
Die Ergebnisse dieses Förderprojektes wird die Landesregierung nutzen, um den Leitfaden "Betriebliches Energiemanagement" zu aktualisieren. Damit erhalten alle Unternehmen in Niedersachsen die Möglichkeit, von den Ergebnissen der Transferzentren Energieeffizienz zu profitieren.
Zur Beratung von Privathaushalten hat die Landesregierung bereits vor vielen Jahren die "Landesinitiative Energieeinsparung" gestartet. Mit dem in diesem Rahmen entwickelten Förderprojekt "Energiesparmobil Niedersachsen" erhalten Verbraucher Informationen und Energieberatungen durch die Projektpartner NABU Niedersachsen und den Landesinnungsverband Schornsteinfegerhandwerk.
Gegenwärtig wird im Ministerium für Umwelt und Klimaschutz das Konzept einer Landesinitiative "Altbausanierung" entwickelt. Sie sieht eine Bündelung vorhandener Beratungsprogramme, eine landesweite Öffentlichkeitskampagne und die Förderung von Beratungsleistungen bzw. investiver Maßnahmen vor.
Anrede,
aber auch in Hinblick auf den Klimawandel handelt die Landesregierung bereits. Besonders im Blick steht dabei der Küstenschutz. Der Schutz der niedersächsischen Küste und der vorgelagerten Ostfriesischen Inseln vor Sturmfluten und Küstenerosion ist eine Daueraufgabe der Landesregierung.
Der Generalplan Küstenschutz enthält eine umfangreiche Bestandsaufnahme.
Der Plan ist unsere Standortbestimmung, die Fortschritte der zurückliegenden Jahre werden belegt. Er zeigt aber auch die noch bestehenden Defizite, die möglichst kurzfristig abgebaut werden müssen. Mit ihm wird somit die Grundlage geschaffen für die Arbeit der Küstenschützer in den kommenden Jahren.
In die Festlegung der Deichhöhen fließen die wissenschaftlichen Erkenntnisse der vergangenen Sturmflutereignisse ein. Ein kontinuierlicher Anstieg des Meerspiegels ist bereits seit der letzten Eiszeit zu verzeichnen. Von zunehmender Bedeutung für den Küstenschutz sind die Auswirkungen der Klimaveränderung in Form eines verstärkten Anstiegs des Meeresspiegels und einer Zunahme von Stürmen.
Der UN Klimarat erwartet bis Ende des 21. Jahrhunderts einen Meeresspiegelanstieg von etwa zwei bis sechs Dezimetern. Hierauf hat die Landesregierung reagiert, indem das Vorsorgemaß für den zu erwartenden Meeresspiegelanstieg bei der Bemessung der niedersächsischen Hauptdeiche von 25 cm auf künftig 50 cm verdoppelt wurde. Die derzeitige Sicherheitsphilosophie beim Küstenschutz ist darauf ausgerichtet, die Deiche so sicher zu machen, dass sie dem zu erwartenden höchsten Tidehochwasser widerstehen und das geschützte Gebiet vor allen Sturmfluten bewahren können.
Bei Neubauten oder sofern Nacherhöhungen von Küstenschutzbauwerken erforderlich sind, wird bereits das o. g. Vorsorgemaß von 50 cm berücksichtigt. In aller Regel ist eine Verstärkung der in Erdbauweise errichteten "grünen Deiche" möglich.
Bei den Massivbauwerken in der Deichlinie wird die Gründungsstatik schon heute grundsätzlich so bemessen, dass im Regelfall eine spätere Nacherhöhung dieser Bauwerke kostengünstig erfolgen kann. Damit ist auch bei einem verstärkten Meeresspiegelanstieg eine rechtzeitige Erhöhung aller Küstenschutzanlagen möglich. Wesentlich ist, den technischen und wissenschaftlichen Kenntnisstand laufend zu verbessern.
Der Sicherheitsstand der Küstenschutzanlagen ist regelmäßig zu überprüfen. Dazu werden nationale und internationale Kooperationen gepflegt. Insofern ist Niedersachsen gut aufgestellt, was den vorsorgenden Küstenschutz betrifft.
Anrede,
in Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sind bis zum 22.Dezember 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne zu erstellen. Diese sind nicht nur für das Binnenland erforderlich, sondern auch für den Küstenbereich. Dort sollen die Risikomanagementpläne die nachteiligen Folgen von einem Extremereignis verringern. Dazu sind angemessene Ziele für das Hochwasserrisikomanagement festzulegen.
Nun zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage im Einzelnen:
Zu Frage 1:
Für die Landesregierung ist die enge gesellschaftliche Kooperation wesentliche Voraussetzung für erfolgreichen Klimaschutz in Niedersachsen. Es ist daher aus Sicht der Landesregierung der einzig richtige Weg, die zentrale Frage eines Klimaziels im Rahmen der Regierungskommission Klimaschutz zu klären. Dabei haben die bisherigen Beratungen ergeben, dass sich die Regierungskommission zunächst auf die Erarbeitung konkreter Klimaschutzmaßnahmen konzentrieren will und die nähere Erörterung eines Klimaziels des Landes zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll. Insofern bleibt der weitere Gang der Kommissionsberatungen abzuwarten.
Zu Frage 2:
Die von der Regierungskommission erarbeiteten Empfehlungen fließen in ein umfassendes Klimaschutzprogramm für Niedersachsen ein, das die Landesregierung 2012 vorlegen wird. Insofern verweise ich auf meine Vorbemerkung.
Zu Frage 3:
Die Landesregierung hat bereits die zurzeit im Küstenschutz erforderlichen kurz- und mittelfristigen Schritte zur Anpassung an die absehbaren Folgen des Klimawandels vorgegeben. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie, die die Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen auch für den Küstenbereich vorschreibt, wird die Landesregierung innerhalb der vorgegebenen Fristen auch angemessene Ziele für das Risikomanagement festlegen.
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erstellt am:
15.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010