Artikel-Informationen
erstellt am:
18.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010
Pressemitteilung Nr. 104/2009
HANNOVER. Das Notifikationsschreiben für das Vorverfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Neubau des Forschungsreaktors "Pallas" in den Niederlanden kann ab (kommenden) Montag auch in Niedersachsen eingesehen werden. Für den Neubau sollen entweder der Standort Petten, wo sich derzeit der für die Isotopenproduktion eingesetzte High Flux Reactor (HFR) befindet, sowie der Standort Borssele in Betracht gezogen werden. Initiiert wird das Projekt durch die Nuclear Research and consultancy Group (‘NRG’), die auch Genehmigungsinhaberin für den HFR ist. Der neue Forschungsreaktor Pallas soll den HFR ersetzen und die Isotopenproduktion übernehmen.
Das Notifikationsschreiben ist ausgelegt im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz sowie in den Regierungsvertretungen Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Lüneburg. Auch unter http://www.umwelt.niedersachsen.de ist das Notifikationsschreiben abrufbar.
Bürgerinnen und Bürger sowie Einrichtungen in Niedersachsen haben die Möglichkeit, bis zum 15. Januar 2010 dem Ministerium für Wohnungswesen, Raumordnung und Umwelt der Niederlande ihre Stellungnahmen formlos zu übermitteln an:
Ministerie van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer Portefeuille Milieu, Directie Risicobeleid/IPC 645
Postbus 30945
NL-2500 GX Den Haag
HINWEIS: Dieses Vorverfahren ist eine grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung, zu der sich die Vertragsstaaten der Espoo-Konvention verpflichtet haben. Danach ist den betroffenen Bürgern ebenso wie der niederländischen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Beteiligung zu geben. Zweck des Verfahrens ist es festzustellen, welche Unterlagen in der kommenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) voraussichtlich vom Antragsteller beizubringen sind.
Das Vorverfahren und das UVP-Verfahren werden nicht nach deutschem Recht, sondern gemäß der Espoo-Konvention und nach niederländischem Recht durchgeführt. Insbesondere die Vorschriften der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) und die sonstigen im deutschen Verwaltungsverfahrens- und Prozessrecht eröffneten rechtlichen Möglichkeiten sind nicht auf dieses Verfahren anwendbar.
ADRESSEN:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz, 30169 Hannover, Archivstr. 2, Raum 40c, oder www.umwelt.niedersachsen.de
Regierungsvertretung Braunschweig, 38100 Braunschweig, Bohlweg 38, Zimmer 105 (Tel.: 0531/ 484-1002)
Regierungsvertretung Hannover, 30159 Hannover, Arnswaldstr. 6, Zimmer 23 (Tel.: 0511/120-8602)
Regierungsvertretung Oldenburg, 26122 Oldenburg, Theodor-Tantzen-Platz 8, Zimmer 259 (Tel.:0441/799-2352)
Regierungsvertretung Lüneburg, 21339 Lüneburg, Auf der Hude 2, Zimmer 3.123 (Tel.: 04131/15-1312)
• Hier können bis zum 15. Januar 2010 die Unterlagen eingesehen werden, montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Auskünfte über Unterlagen oder Verfahren erhalten Sie unter
Tel. +31 70 3394991 (Niederlande) oder per E-Mail unter postbus.OnderzoeksreaktorPallas@minvrom.nl,
Betreff: "Startnotitie Pallas".
Artikel-Informationen
erstellt am:
18.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010