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Bewirtschaftung von Grünland in Schutzgebieten

Erschwernisausgleich für Landwirte wird verlängert


Kabinettspresseinformation Nr. 198/2010

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat heute beschlossen, den Ausgleich von Einkommensverlusten für Landwirte, die in bestimmten Schutzgebieten Grünland bewirtschaften und dabei aus naturschutzrechtlichen Gründen Erschwernisse hinnehmen müssen, über 2010 hinaus zu verlängern. Aufgrund von Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz war eine Neuberechnung des finanziellen Ausgleichs erforderlich. „Niedersächsische Landwirte, die in geschützten Gebieten hoheitliche Auflagen einhalten müssen, haben so weiterhin eine Planungssicherheit", erklärte Umweltminister Hans-Heinrich Sander.

Gegenüber der bisher geltenden Regelungen wird es einige Änderungen geben: Für das Verbot von Grünlandumbruch kann künftig auf Moorstandorten kein Erschwernisausgleich mehr gewährt werden; auf Mineralböden hingegen wird es weiterhin einen Ausgleich unter bestimmten Einschränkungen geben.

Der Erschwernisausgleich wird von der EU kofinanziert. Die Laufzeit der Verordnung orientiert sich an der jetzigen EU Förderperiode, die Ende 2013 ausläuft. Sobald die EU über die neue Förderperiode ab 2014 entschieden hat, wird auch über die Verlängerung des Erschwernisausgleichs zu entscheiden sein.

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