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erstellt am:
01.07.2011
(Es gilt das gesprochene Wort)
Anrede,
die Landesregierung begrüßt die jetzt vorgeschlagene Beschlussempfehlung und unterstützt die darin aufgestellten Forderungen. Sie zielt zu Recht darauf ab, einen angemessenen Ausgleich der widerstreitenden Interessen bei der Neuordnung des Abfallrechts zu finden.
Bei der ganzen Diskussion geht es im Wesentlichen um drei Punkte:
Punkt 1: die Rolle der Kommunen:
Bei künftigen Lösungen müssen die kommunalen Interessen angemessen berücksichtigt werden.
Dort, wo die Kommunen für die Entsorgung verantwortlich sind, müssen sie die wirtschaftlichste Organisationsform in ihrem eigenen Wirkungskreis selbst wählen können.
Dabei kommt der Entsorgungssicherheit ein besonders hoher Stellenwert zu. Deshalb ist und bleibt die ordnungsgemäße Entsorgung des Hausmülls in der kommunalen Verantwortung.
Punkt 2: die Wertstofftonne:
Eine moderne Abfallwirtschaft braucht zugleich Innovation, Dynamik und einen fairen Wettbewerb.
Nur so kann sich die Abfallwirtschaft umweltpolitisch im Sinne des Recyclings positiv weiter entwickeln.
Deshalb steht auch die Einführung einer Wertstofftonne im Gesetzentwurf:
So können viele Wertstoffe aus dem Müll erschlossen werden!
Die Wertstofferfassung benötigt praktikable und für den Bürger vor Ort akzeptable Lösungen. Aber ohne die Gebühren zu erhöhen.
Ein fairer Wettbewerb ist dabei zweifellos ein wichtiges Anliegen der privaten Haushalte. Gut aufgestellte Kommunen brauchen übrigens den Wettbewerb mit privaten Unternehmen nicht zu fürchten.
Das beweisen tagtäglich viele Kommunen mit einer guten und konkurrenzfähigen Entsorgung.
Punkt 3: gewerbliche Sammlungen:
Schon nach dem Gesetzentwurf sind gewerbliche Sammlungen nur eingeschränkt zugelassen. Sie dürfen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nicht beeinträchtigen.
Das von den Kommunen befürchtete einseitige Rosinenpicken verbietet sich also.
Anrede,
der Bundesrat hat zu diesen Regelungen jedoch eine deutliche Korrektur im Sinne des Altpapierurteils des Bundesverwaltungsgerichts vorgeschlagen. Insofern ist nun das weitere Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag abzuwarten.
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erstellt am:
01.07.2011