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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie wird der Leitgedanke der Nachhaltigkeit im Regierungs- und Verwaltungshandeln berücksichtigt?

Der Abgeordnete hatte gefragt:

Der Leitgedanke der Nachhaltigkeit ist für die rot-grüne Landesregierung der zentrale Grundsatz der gesamten Landespolitik und Orientierungsmaßstab für alle Politikbereiche. Unklar ist jedoch, wie der abstrakte und komplexe Begriff der Nachhaltigkeit in der Gesetzgebungs- und Verwaltungspraxis konkret berücksichtigt wird. Hierzu bedarf es eines verfahrenstechnischen Rahmens.

Baden-Württemberg hat im Zuge der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie eine Nachhaltigkeitsprüfung für das Regierungs- und Verwaltungshandeln eingeführt. Diese ist seit dem 1. Januar 2011 bei allen Regelungen der Landesregierung, der Ministerien sowie der nachgeordneten Landesbehörden verbindlich vorgeschrieben. Eine Nachhaltigkeitsprüfung ist zudem auch bei Kabinettsvorlagen und bei Bundesratsinitiativen durchzuführen. Auf diese Weise wird transparent gemacht, welche Auswirkungen eine beabsichtigte Regelung auf die nachhaltige Entwicklung hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung eine Nachhaltigkeitsprüfung nach dem Vorbild Baden-Württembergs im Hinblick auf den Leitgedanken der Nachhaltigkeit als Orientierungsmaßstab für alle Politikbereiche?

2. Wird die Landesregierung im Zuge der Entwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie eine Nachhaltigkeitsprüfung einführen, damit transparent wird, welche Auswirkungen eine beabsichtigte Regelung auf die nachhaltige Entwicklung in Niedersachsen hat?

3. Falls nein, weshalb nicht?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Baden-Württemberg hat die Entwicklung seiner Nachhaltigkeitsstrategie im März 2007 im Rahmen eines umfangreichen Beteiligungsprozesses begonnen. Zwei Jahre später, im März 2009, wurde in den zuständigen Gremien der Strategieentwicklung erstmals über die Möglichkeit einer Nachhaltigkeitsprüfung für das Regierungs- und Verwaltungshandeln diskutiert. Zum 1. Januar 2011 – also weitere knapp zwei Jahre später - wurde eine Nachhaltigkeitsprüfung bei allen Regelungen (Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und innerdienstliche Anordnungen) der Landesregierung und der Ministerien sowie der nachgeordneten Landesbehörden vorgeschrieben – ebenso bei Kabinettsvorlagen und Bundesratsinitiativen.

Bei der Erstellung von Regelungen der Landesregierung führt zunächst das zuständige Ministerium die Folgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung durch. Im Anschluss daran findet ein förmliches Anhörungsverfahren statt, an dem Behörden, Körperschaften und sämtliche Verbände, die von den Auswirkungen der Regelungen potentiell betroffen sind, beteiligt werden.

Inhaltlich orientiert sich die Nachhaltigkeitsprüfung an den von der sog. Nachhaltigkeitskonferenz im Rahmen des Beteiligungsprozesses beschlossenen „Zielen einer nachhaltigen Entwicklung für Baden-Württemberg“.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Die Landesregierung beurteilt eine Nachhaltigkeitsprüfung für das Regierungs- und Verwaltungshandeln grundsätzlich positiv.

Zu 2:

Die Landesregierung wird Art und Umfang einer Nachhaltigkeitsprüfung für das Regierungs- und Verwaltungshandeln in Niedersachsen im Rahmen der Entwicklung einer Nachhaltigkeitsstrategie zur Diskussion stellen. Sie wird sich dabei auch am Prinzip der Verhältnismäßigkeit orientieren.

Zu 3:

Auf die Antwort zu 2 wird verwiesen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.02.2014

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