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Antwort auf die mündliche Anfrage zu: Baggern auf Kosten Niedersachsens?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Kai Seefried (CDU) geantwortet.

Die Abgeordneten hatten gefragt:

Das Stader Tageblatt berichtet in seiner Ausgabe vom 30. Dezember 2014 unter der Überschrift „Baggern auf Kosten der Steuerzahler“ über Baggerarbeiten in der Fahrrinne der Elbe.

Konkret geht es darum, dass 4 000 t Sediment (Trockensubstanz) pro Tag aus dem Hafengebiet Hamburgs in Höhe der Gemeinde Jork quer ab vom Neßsand bei Tonne 125 abgelagert werden sollen. Laut Berichterstattung habe die Hamburger Umweltbehörde die Maßnahme genehmigt, die im Auftrag der Hamburg Port Authority durchgeführt werde.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Stellungnahme hat das Land Niedersachsen zu dem Vorhaben abgegeben, sofern es am Genehmigungsverfahren beteiligt war?

2. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die Ablagerungen auch außerhalb der Bundeswasserstraße Elbe, also auf niedersächsischem Gebiet, stattfinden?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Problematik der Verschlickung der Nebenflüsse (Schwinge, Lühe, Este) durch das Aufbringen dieser Schlickmassen wesentlich verstärkt wird?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Die Hamburg Port Authority (HPA) lagert zurzeit als Teil der Unterhaltung im Hamburger Hafen Baggergut bei Tonne 125 auf Hamburgischem Landesgebiet bei Neßsand um. Die Umlagerung von Sedimenten in der Elbe wird seit Mitte der 90er Jahre praktiziert. Die Umlagerung findet jedes Jahr regelmäßig zwischen dem 9. November und 31. März statt. Umgelagert werden frische, nur gering belastete Sedimente, die sich in den Sommermonaten im Hafen und seinen Zufahrten abgesetzt haben. Höher belastete Sedimente werden dem Gewässer entnommen und an Land behandelt sowie deponiert. Die Umlagerung erfolgt bei Ebbestrom und es folgt eine Einmischung in das vorhandene Sedimentinventar, wobei die Sedimente der Schwerkraft folgend zum überwiegenden Anteil im tiefen Fahrwasser verbleiben. Grundlage ist ein zwischen HPA und der Hamburger Umweltbehörde (BSU) vereinbartes Handlungskonzept. Diese Praxis ist der Landesregierung bekannt. Da es sich um Maßnahmen der Unterhaltung einer Bundeswasserstraße handelt, bedarf es dafür keines Einvernehmens des Landes Niedersachsen.

HPA und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) befinden sich zurzeit in einem Dialogprozess mit über 40 Interessenvertretern aus der Region, um über ihre regelmäßigen Unterhaltungsaktivitäten zu informieren und gemeinsam Zukunftsoptionen zu erörtern, wie ein tragfähiger Umgang mit Elbesedimenten auch in Zukunft gewährleistet werden kann. An diesem Forum beteiligen sich auch Vertreter der Landesregierung, der niedersächsischen Landkreise und Kommunen sowie niedersächsischer Interessenverbände. Nähere Informationen zum Dialog können der Internetseite www.dialogforum-tideelbe.de entnommen werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Das Land Niedersachsen hat keine Stellungnahme abgegeben, hierzu verweise ich auf die Vorbemerkungen. Die Landesregierung ist allerdings der Auffassung, dass die Umlagerung von Sedimenten aus dem Hamburger Hafen in den Tideelbestrom bei Tonne 125 zu sogenannten Kreislaufbaggerungen führt, die nach Möglichkeit durch ein neues Sedimentmanagementkonzept durchbrochen werden sollten. Speziell damit befasst sich der laufende Tideelbedialog.

Zu 2:

Die Bundeswasserstraße Elbe erstreckt sich auch auf niedersächsisches Gebiet. Eine Ablagerung von Hafensedimenten außerhalb der Bundeswasserstraße Elbe auf niedersächsischem Gebiet ist derzeit nicht vorgesehen. Im laufenden Tideelbedialog wurde die in den 90er Jahren vom damaligen Elbschlickforum favorisierte Option, hoch belastete Hafensedimente aus Hamburg in ausgesolte Salzkavernen im Raum Harsefeld/Ohrensen, Landkreis Stade, zu verbringen, noch einmal geprüft. Nach Auffassung der Landesregierung hat diese Option wegen technischer und anderer Schwierigkeiten weiterhin nur wenig Aussicht auf Realisierung. Als Ersatz für die derzeit praktizierte Umlagerung von lediglich gering belasteten Sedimenten bei Neßsand kommt sie ohnehin nicht in Betracht. Nach derzeitigem Diskussionsstand wird eine Umlagerung von nur gering belasteten Sedimenten in einen Bereich des Tideelbestroms, in dem ein Wiedereintrag in das Gebiet des Hamburger Hafens nicht mehr zu erwarten ist, favorisiert. Für höher belastete Hafensedimente muss neben der Fortsetzung der Landbehandlung und -deponierung auf hamburgischem Gebiet auch die Option der Verbringung in das sogenannte Schlickfallgebiet im Küstenmeer betrachtet werden. Eine Empfehlung im Tideelbedialog wurde dazu noch nicht ausgesprochen.

Zu 3:

Nein. Bei den umgelagerten Sedimenten handelt es sich überwiegend um Sand. Die aufgetretenen Verschlickungsprobleme in den Nebenflüssen sind auf die strombaulichen Veränderungen der Tideelbe in den vergangenen Dekaden zurückzuführen, die zu einer Verstärkung der Flutstromenergie gegenüber dem Ebbstrom und damit zu einem erheblichen Anstieg des Eintrags von Feinmaterial aus dem Ästuarbereich in Richtung Oberstrom geführt haben.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.02.2015

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