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Antwort auf die mündliche Anfrage zum Grünen Band Eichsfeld-Werratal

HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP) zum Grünen Band Eichsfeld-Werratal geantwortet.

Die Abgeordneten Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP) hatten gefragt:

Das Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Eichsfeld-Werratal ist ein vom Bund und den Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Thüringen gefördertes Projekt, durchgeführt von der Heinz Sielmann Stiftung. Leitziel des Projektes ist der Biotopverbund zahlreicher naturschutzfachlich wertvoller Lebensräume. Schon während der Förderphase I (Planungsphase) gab es zum Teil eine Verunsicherung in der Bevölkerung über den Ablauf und die Ausmaße des Projektes. Die Akzeptanz in der Bevölkerung ist dementsprechend umstritten. Momentan steht die Förderphase I kurz vor dem Ende (geplanter Abschluss 30. April), und es muss entschieden werden, ob der Start der Förderphase II bewilligt wird.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Bevölkerung im Vorfeld und während der Förderphase I zu informieren?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Akzeptanz in der Bevölkerung, und welche Maßnahmen will sie treffen, um diese gegebenenfalls zu verbessern?

3. Wie viel kostete das Naturschutzgroßprojekt das Land Niedersachsen bisher, und mit welchen Kosten rechnet das Land für die Förderphase II?

Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ wird vom Bundesumweltministerium und den Bundesländern Niedersachsen, Thüringen und Hessen im Rahmen des Programms „chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ finanziell unterstützt. Projektträger ist die Heinz Sielmann Stiftung in Duderstadt. Ziel des Projektes ist die dauerhafte Pflege und Entwicklung von für den Naturschutz bedeutsamen Flächen mit wertvollen Lebensräumen und Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten am „Grünen Band“ und in angrenzenden Gebieten zwischen dem Harz und dem Hainich.

Niedersachsen ist an diesem sich auf drei Länder erstreckenden Projekt mit einem Anteil von rund 20 % des Kerngebietes beteiligt. Die Federführung für das Naturschutzgroßprojekt „Grünes Band Eichsfeld-Werratal“ liegt beim Land Thüringen.

Das Projekt gliedert sich in zwei Phasen, von denen die erste Phase der planerischen Aufbereitung des Vorhabens dient. Unter anderem wurden hierbei naturschutzfachliche Ziele entwickelt und Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, mit denen sich der Zustand von Natur und Landschaft im Planungsraum verbessern ließe. Die Förderphase I (Planungsphase) des Projektes begann am 01.09.2009 und endet zum 30.04.2013.

Seitens des Projektträgers ist vorgesehen, danach einen Antrag beim Bundesamt für Naturschutz auf Förderung der Förderphase II (Umsetzungsphase) für einen Zeitraum von ca. 10 Jahren zu stellen, für den auch die Zustimmung der beteiligten Länder einzuholen ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

Wesentlicher Bestandteil der Förderphase I (Planungsphase) ist die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplanes für das Kerngebiet zum Naturschutzgroßprojekt. Die diesbezüglichen Arbeiten erfolgen unter größtmöglicher Einbindung der maßgeblichen Akteure in der Region durch den Projektträger Heinz Sielmann Stiftung. Neben den formalen Beteiligungsstrukturen der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe (PAG) mit Behörden- und Interessensvertretern aus der Region sowie den themenbezogenen Arbeitskreisen wurden Informationen über Stand und Planung des Projektes durch zahlreiche öffentliche oder in Gremien stattfindende Informationsveranstaltungen vermittelt. Des Weiteren hat der Projektträger zahlreiche Gespräche mit Flächeneigentümern und Bewirtschaftern geführt, um insbesondere deren Mitwirkungsbereitschaft zur Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen zu sondieren. Die Informationsarbeit wurde durch kontinuierliche Pressearbeit sowie das projektbezogene Internetportal der Heinz Sielmann Stiftung, auf dem alle maßgeblichen Protokolle, Karten sowie Auszüge aus dem Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans einsehbar sind, ergänzt.

Der Informations- und Beteiligungsprozess wurde zudem durch eine vom federführenden Bundesland Thüringen beauftragte externe Moderation begleitet und unterstützt.

Zu 2:

Auf Grundlage der fachlichen Ergebnisse aus dem Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans sowie der Erkenntnisse aus den geführten Gesprächen und Veranstaltungen ist das Kerngebiet von Projektträger und Fördermittelgebern bei Bund und Ländern einvernehmlich neu abgegrenzt worden. Die hierbei erfolgte Verkleinerung auf insgesamt ca. 9.600 Hektar wurde bei der Sitzung der Projektbegleitenden Arbeitsgruppe am 11.04.2013 in Duderstadt vorgestellt. Die Kerngebietsfläche als die Förderkulisse, in der während der Förderphase II Maßnahmen umgesetzt werden dürfen, wurde damit im Vergleich zum ersten Entwurf zu Beginn der Planungsphase annähernd halbiert. Herausgenommen wurden insbesondere Flächen, bei denen seitens der Eigentümer einer Ablehnung gegenüber dem Projekt mitgeteilt worden ist sowie sonstige vergleichsweise intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzte Bereiche.

Des Weiteren wurde festgelegt und am 11.04.2013 mitgeteilt, dass das Kerngebiet nunmehr dem Projektgebiet räumlich entspricht. Damit entfallen die bislang dargestellten, über das Kerngebiet hinaus gehenden Flächen des Projektgebietes ersatzlos.

Der nunmehr ca. 1.840 Hektar große Anteil des Kerngebietes in Niedersachsen erstreckt sich ganz überwiegend auf bestehende Naturschutzgebiete und FFH-Gebiete oder umfasst Landeswaldflächen. Zudem besteht bereits ein hoher Anteil von Flächen im Eigentum der öffentlichen Hand.

In Anbetracht dessen wird seitens der Landesregierung von einer deutlich gesteigerten Akzeptanz in der örtlichen Bevölkerung und den bei Eigentümern von Flächen im verkleinerten Kerngebiet ausgegangen. Mit den weit reichenden Kompromissen ist eine tragfähige Grundlage für eine Kooperation mit den Akteuren vor Ort geschaffen worden.

Vom Projektträger wurde herausgestellt, dass seitens der Eigentümer für zahlreiche Flächen im Kerngebiet Gesprächsbereitschaft signalisiert wurde bzw. das Interesse an der Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Umsetzungsphase besteht. Grundsätzlich gilt für alle vorgeschlagenen naturschutzfachlichen Maßnahmen für Flächeneigentümer das Prinzip der Freiwilligkeit.

Seitens der Landesregierung soll begleitend der konstruktive Dialog, insbesondere mit Vertretern des Landvolks, fortgeführt werden.

Zu 3:

Neben dem Bund und dem Projektträger leisten die Länder Niedersachsen, Thüringen und Hessen als Fördermittelgeber einen finanziellen Beitrag zu den jeweiligen Förderphasen.

Dabei beteiligt sich das Land Niedersachsen in der Förderphase I mit 20 % an den durch die Länder bereitzustellenden Mitteln. Gemäß dem Finanzierungsplan des Bundesamtes für Naturschutz entfallen von den Gesamtkosten der Förderphase I von ca. 1.345.600 € insgesamt 208.500 € auf die o. g. Bundesländer und davon wiederum ca. 41.700 € auf das Land Niedersachsen.

Zusätzlich sind während der Förderphase I Kosten in Höhe von ca. 79.790 € für die externe Moderation entstanden, von denen auf das Land Niedersachsen ca. 2.390 € entfallen.

Die Kosten für die Förderphase II lassen sich zurzeit noch nicht genau beziffern, sondern ergeben sich erst aus der konkreten Antragstellung des Projektträgers für diese Förderphase. Unter Bezug auf die Erfahrungen aus anderen Naturschutzgroßprojekten ist in der Umsetzungsphase von einem Gesamtvolumen von ca. 10 Mio. € auszugehen.

Im Haushaltsplan 2013 wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € für die Förderphase II eingeplant.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.04.2013

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