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erstellt am:
21.06.2013
HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Horst Kortlang (FDP) zum Generalplan Wesermarsch geantwortet.
Der Abgeordnete Horst Kortlang (FDP) hatte gefragt: Wird der Generalplan Wesermarsch auf Eis gelegt?
Die Nordwestzeitung berichtete am 6. Juni 2013 mit Verweis auf eine Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, dass „die neue Regierung den Generalplan vorerst auf Eis legt und zur Begründung auf eine ungeklärte Finanzierung verweist“.
Der Generalplan Wesermarsch wurde von der Landesregierung im Jahr 2011 beschlossen. Ziel des Generalplans ist es, die Be- und Entwässerung in der nördlichen und mittleren Wesermarsch neu zu regeln. Aus dem Braker Süden soll sauberes Wasser in das Kanal- und Grabensystem eingeleitet werden. Die Entwässerung soll weitgehend in Richtung Jadebusen umgelegt werden. Neben der Versorgung mit salzarmem Tränkewasser soll der Wasserdurchfluss intensiviert werden und so die Wasserqualität in den Kanälen und Gräben erhöht werden.
Die 2011 beschlossene Finanzierung teilt sich auf in einen Anteil des Landes Niedersachsen von 37,5 Millionen Euro, einen Bundesanteil von 2,5 Millionen Euro sowie jeweils einen Anteil von je 5 Millionen Euro, den das Land Bremen und die Wasser- und Bodenverbände in der Wesermarsch zu tragen haben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit stimmt die Meldung der Nordwestzeitung, dass die Landesregierung den Generalplan Wesermarsch nicht weiter vorantreibt?
2. Welche Alternative zum Generalplan Wesermarsch sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Weserversalzung?
3. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung bei einer Umsetzung des Generalplans?
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Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Zum sogenannten „Generalplan Wesermarsch“ hat die frühere Landesregierung am 28.06.2011 der Beauftragung einer Vorstudie sowie der anschließenden Erstellung des Generalplans Wesermarsch zugestimmt. Ferner wurden Finanz- und Umweltressort (MF, MU) gebeten, kurzfristig die für die Erarbeitung des Generalplans Wesermarsch erforderlichen haushaltsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen. Der Kostenrahmen für die Umsetzung des Generalplans wurde auf 50 Mio. € begrenzt. Die anteilige Finanzierung durch das Land Niedersachsen in Höhe von höchstens 37,5 Mio. € setzte eine Mitfinanzierung durch den Bund (2,5 Mio. €), das Land Bremen (5 Mio. €) und die Verbände der Wesermarsch voraus. Außerdem hat das Kabinett MU beauftragt, mit der Freien Hansestadt Bremen eine Finanzierungsvereinbarung über die Erarbeitung und Umsetzung eines Generalplans Wesermarsch abzuschließen.
Da im Anschluss weder die Vereinbarung mit Bremen abgeschlossen werden konnte, noch sich die Kostenbeiträge des Bundes und der Verbände der Wesermarsch konkretisierten, wurde die Finanzierung der Realisierung noch nicht verbindlich umgesetzt. Zur Umsetzung des Vorhabens hat die neue Landesregierung also eine unklare Finanzierungssituation vorgefunden. Auch ist festzustellen, dass eine verursachergerechte Betrachtung der Kostenbeteiligung insbesondere des Bundes etwa für vorausgegangene Weservertiefungen fehlt, obwohl mit dem Vorhaben auch Klagen gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest (WSD) zur Weseranpassung vermieden werden sollten.
Dies zusammengenommen veranlasst die Landesregierung, vor weiteren Maßnahmen den Ausgang der Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss der WSD zur Anpassung der Außen- und Unterweser abzuwarten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1 und 2:
MU sieht in den bisherigen Untersuchungen und den daraus gewonnenen Erkenntnissen sowie der Gründung des „Planungsverbandes Generalplan Wesermarsch“ durch den Entwässerungsverband Butjadingen, die Stadlander Sielacht und die Braker Sielacht eine wertvolle Grundlage für ein Verfahren zur Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Situation in der Wesermarsch.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3:
Die in der Vorbemerkung erwähnte Vorstudie hat den in der Kabinettsentscheidung vom 28.06.2011 angenommenen Kostenrahmen nicht bestätigt, sondern mit geschätzten 86,7 Mio. € deutlich überschritten. Dieses Ergebnis ist den Verbänden mit der Vorstellung der Vorstudie am 16.01.2012 in Brake in Anwesenheit von Vertretern des Bremer Senats mitgeteilt worden.
Es gibt also weder eine planungsreife Erarbeitung, die den gesetzten Kostenrahmen einhält, noch eine gesicherte Finanzierung der Annahmen der früheren Landesregierung.
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erstellt am:
21.06.2013