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erstellt am:
21.06.2013
HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Gabriela König (FDP) zum Hochwasserschutz in Georgsmarienhütte geantwortet.
Die Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Gabriela König (FDP) hatten gefragt:
Kein Geld für Hochwasserschutz in Georgsmarienhütte
Presseberichten zufolge wurden drei Anträge der Stadt Georgsmarienhütte auf Förderung von Hochwasserschutzprojekten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abgelehnt, obwohl nach Absprache mit dem NLWKN ein ganzheitliches Hochwasserschutzkonzept erstellt wurde und auch die einzelnen Projekte „als in jeder Hinsicht positiv bewertet“ (Neue Osnabrücker Zeitung vom 25. Mai 2013) sein sollen. Nach Aussage der NOZ soll der Hintergrund dieser Absage eine Neuorientierung beim Hochwasserschutz hin zu einer stärkeren Förderung des Ostens Niedersachsens sein.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass das Hochwasserschutzkonzept der Stadt Georgsmarienhütte mit dem NLWKN abgestimmt wurde und die einzelnen Projekte „als in jeder Hinsicht positiv bewertet“ wurden und, falls ja, warum wurden die Förderanträge abgelehnt?
2. Gibt es eine Neuorientierung beim Hochwasserschutz und, falls ja, wie sieht diese aus?
3. Welche Möglichkeiten auf Förderung ihrer Hochwasserschutzprojekte hat die Stadt Georgsmarienhütte nach der Antragsablehnung durch das NLWKN?
Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Aufgrund ihrer Zuständigkeit für den Hochwasserschutz hat die Stadt Georgmarienhütte im Nachgang zu dem Augusthochwasser 2010 vorbildlich gehandelt und sowohl eine Hochwasserschutzkonzeption als auch ein Hochwasser-Frühwarnsystem erarbeitet. Die Hochwasserschutzkonzeption, die vom Land zu 50% gefördert worden ist, beinhaltet u. a. ein Bündel an baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen.
Bei der Frage der Umsetzung der Maßnahmen aus der Hochwasserschutzkonzeption wird die Stadt Georgsmarienhütte intensiv vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in seiner Funktion als Bewilligungsbehörde unterstützt. Dabei geht es insbesondere um Fragen der Förderfähigkeit und Priorisierung der Vorhaben sowie um die konkrete Antragstellung. Für die Gewährung einer Zuwendung und somit die Mittelbereitstellung im laufenden Bau- und Finanzierungsprogramm Hochwasserschutz im Binnenland ist es jedoch erforderlich, dass die Maßnahmen nicht nur förderfähig, sondern auch bewilligungs- und umsetzungsreif sind. Eine wichtige Voraussetzung für eine Förderung hat die Stadt mit der Vorlage der Hochwasserschutzkonzeption bereits erbracht. Dennoch waren und sind für die konkrete Förderung weitere Fragen zu klären.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Für das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) in Malbergen waren die in den Vorbemerkungen geschilderten Voraussetzungen für eine Förderung bereits 2012 erfüllt und es konnte am 20.12.2012 ein EU-Bewilligungsbescheid aus dem Förderbereich Hochwasserschutz im Binnenland in Höhe von 125.761,13 € erteilt worden. Die Mittel sind für das Jahr 2013 in das Bau- und Finanzierungsprogramm Hochwasserschutz aufgenommen worden.
Für die anderen Projekte haben sich von der Stadt zu klärende Fragen ergeben, u. a. zum Zusammenwirken der Maßnahmen für einen HQ100-Schutz und zu den noch ausstehenden Zulassungen, so dass zum Zeitpunkt der Einplanung der Mittel für das Jahr 2013 keine weiteren Maßnahmen umsetzungs- bzw. bewilligungsreif waren. Aus diesem Grund konnten keine weiteren Maßnahmen in das Bau- und Finanzierungsprogramm Hochwasserschutz 2013 aufgenommen werden und auch dem Wunsch der Stadt Georgsmarienhütte auf Genehmigung des vorzeitigen Beginns für einzelne Maßnahmen konnte bislang nicht entsprochen werden.
Zu 2:
Bei der Förderung von Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland gibt es derzeit noch keine Neuorientierung. Allerdings läuft die aktuelle EU-Förderperiode nur noch bis Ende 2013 und es ist noch unklar, in welcher Höhe EU-Mittel ab dem Jahr 2014 zur Verfügung stehen.
Zu 3:
Es trifft nicht zu, dass die weiteren Anträge der Stadt Georgsmarienhütte auf Förderung von Hochwasserschutzprojekten abschließend abgelehnt wurden. Eine erneute Behandlung auf Basis seitens der Stadt zu aktualisierender Maßnahmenblätter ist vom NLWKN für die Einplanung der Mittel 2014 vorgesehen. Die bewilligungsreifen Maßnahmen sollen sukzessive in einem aufeinander abgestimmten zeitlichen Rahmen in das Bau- und Finanzierungsprogramm Hochwasserschutz aufgenommen werden. Dabei besteht zwischen der Stadt Georgsmarienhütte und dem NLWKN Einigkeit, dass nicht sämtliche Maßnahmen aus dem Bau- und Finanzierungsprogramm Hochwasserschutz gefördert werden können. Daher wird die Stadt einzelne Maßnahmen ggf. alleine finanzieren oder aber versuchen, mit der Unterstützung des NLWKN Fördermittel aus der Fließgewässerentwicklung zu erhalten.
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erstellt am:
21.06.2013