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erstellt am:
13.12.2013
HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Marcus Bosse, Sigrid Rakow, Uwe Santjer, Karsten Becker, Frank Henning und Axel Brammer (SPD) geantwortet.
Die Abgeordneten hatten gefragt: Wie stellt sich die Unterstützung der Umwelt- und Naturschutzverbände durch die Landesregierung dar?
In Niedersachsen gibt es 15 nach § 63 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) mitwirkungsberechtigte und davon sieben nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Landesbereich anerkannte Naturschutz- und Umweltverbände. Durch die Anerkennung nach § 3 UmwRG ist diesen Vereinen die Wahrnehmung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege anvertraut worden. Diese Verbände werden darüber hinaus auch in den in § 63 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 5 BNatSchG bezeichneten Verfahren auf der Grundlage des § 38 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz beteiligt.
Einige der Verbände erhalten im Rahmen der institutionellen Förderung Gelder aus verschiedenen Ministerien, so z. B. die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V., die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V., der Landessportfischereiverband Niedersachsen e. V. aus dem ML, der Heimatbund e. V. aus dem MWK, andere über längerfristige Verträge Bestandszuschüsse für ihre Grundausstattung (Aktion Fischotterschutz und VNP) aus dem MU.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche der „anerkannten“ Umwelt- und Naturschutzverbände erhalten welche jährlich festgeschriebenen Haushaltsmittel oder durch vertragliche Verpflichtungen längerfristig zugesagten Gelder aus welchen Ministerien wofür?
2. Welches sind die Rechtsgrundlagen für diese Zuwendungen?
3. Wie schätzt die Landesregierung die finanzielle Unterstützung der Verbände ein?
Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Die Umwelt- und Naturschutzverbände erhielten in Niedersachsen bis zum 31.12.2005 eine institutionelle Förderung nach dem Gesetz zur finanziellen Förderung der Arbeit von Umwelt- und Naturschutzverbänden in Niedersachsen vom 06.06.1994. Das Gesetz wurde durch das Haushaltsbegleitgesetz 2005 vom Landtag aufgehoben.
Eine institutionelle Förderung erhält seitdem nur der Niedersächsische Heimatbund e.V. im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) (s. Antwort zu 2.). Im Übrigen erhalten die Umwelt- und Naturschutzverbände Zuwendungen im Rahmen von Projektförderungen sowie Entgelte auf vertraglicher Basis.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Folgende der in Niedersachsen nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannten Naturschutzvereinigungen erhalten Haushaltsmittel aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU):
1. Dem Verein Naturschutzpark e.V. (VNP) wird aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung im Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2017 jährlich 392.000 € für die Pflege des Naturschutzgebietes Lüneburger Heide einschließlich des Birkhuhnprojekts gewährt.
2. Der Bund für Umwelt- und Naturschutz – Landesverband Niedersachsen e.V. -(BUND) bekommt jährlich 190.000 € für Artenschutzprojekte in der Diepholzer Moorniederung im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 31.12.2014.
Außerdem erhält er seit dem 01.01.2009 eine Zuwendung in Höhe von jährlich 145.000 € für den Betrieb des Nationalpark-Besucherzentrums Torfhaus. Der Zuwendungsvertrag läuft zum 31.12.2013 aus, soll jedoch fortgesetzt werden.
3. Der Naturschutzbund Deutschland – Landesverband Niedersachsen e.V. -(NABU) erhält jährlich 190.000 € für landesweite Vogelartenschutzprojekte. Der Vertrag mit dem Land Niedersachsen läuft vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014.
Die Betreuungsstation Wildtierpflegestation Göttingen des NABU Niedersachsen wird seit dem 01.01.2009 mit einem Betrag in Höhe von 15.000 € jährlich gefördert; die Förderung ist bis zum 31.12.2017 befristet.
Außerdem erhält der NABU Niedersachsen seit dem 01.10.2009 eine Zuwendung in Höhe von 55.000 € jährlich für den Betrieb des Nationalparkhauses St. Andreasberg. Der Zuwendungsvertrag läuft zum 31.12. 2013 aus, soll jedoch fortgesetzt werden.
4. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Niedersachsen e.V. - (SDW) bekommt aufgrund eines Kooperationsvertrages mit der Landesforstverwaltung Niedersachsen (jetzt Anstalt Niedersächsische Landesforsten) und der Nationalparkverwaltung Harz einen jährlichen Betriebskostenzuschuss von maximal 18.000 € für den Betrieb der Naturausstellung im „Haus der Natur“ in Bad Harzburg. Der Kooperationsvertrag hat eine Laufzeit vom 01.10.2003 bis zum 31.12.2014.
Im Geschäftsbereich des MWK fördert das Land Niedersachsen den Niedersächsischen Heimatbund e. V. (NHB), den Niederdeutschen Bühnenbund Niedersachsen Bremen e.V., den Amateurtheaterverband Niedersachsen e.V., die Arbeitsgemeinschaft niedersächsischer Freilichtbühnen im Verband deutscher Freilichtbühnen - Region Nord e. V, den Landestrachtenverband Niedersachsen e. V. sowie die Landesarbeitsgemeinschaft Tanz in Niedersachsen e. V. im Rahmen einer Zielvereinbarung. Der NHB erhält bis 2014 jährlich 298.500 € in Form einer Zuwendung als Festbetragsfinanzierung gemäß § 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO). Davon erhält der NHB selbst eine institutionelle Förderung in Höhe von 174.000 € pro Jahr. Die weiteren Mittel gehen per Weiterleitungsvertrag vom NHB an die oben genannten Verbände.
Aus dem Haushalt des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) wurden in den letzten Jahren die nachstehend aufgeführten nach § 3 UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbände unterstützt:
1. Schutzgemeinschaft Deutscher Wald - Landesverband Niedersachsen e. V. (jährlich mit durchschnittlich 63.000 €)
2. Aktion Fischotterschutz e. V. (jährlich mit durchschnittlich 6.000 €).
3. Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. (jährlich mit durchschnittlich
rd. 1, 25 Mio. €)
4. Verein Naturschutzpark e. V. (jährlich 32.146 €)
5. Landessportfischerverband Niedersachsen e. V. (jährlich mit durchschnittlich 3.200 €)
6. Landesfischereiverband Weser-Ems e. V. (jährlich mit durchschnittlich
1.900 €).
Die Finanzierung erfolgt überwiegend aufgrund wiederkehrender jährlicher Projektförderungen und teilweise aufgrund vertraglicher Verpflichtungen. Eine institutionelle Förderung dieser Verbände durch ML erfolgte bisher nicht; für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. ist ab 2014 die Umstellung auf eine künftig institutionelle Förderung beabsichtigt.
Zu 2:
Rechtsgrundlagen für die Zuwendungen und Verträge im Geschäftsbereich des MU sind § 29 Abs. 3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) (a.F.) bzw. § 3 Abs. 4 BNatSchG i.V.m. § 36 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) sowie §§ 23 und 44 LHO. Die Haushaltsmittel für die Verträge und Zuwendungen sind jeweils im Haushaltsplan des betreffenden Haushaltsjahres mit der jeweiligen Zweckbestimmung veranschlagt und werden bzw. wurden in diesem Rahmen in Anspruch genommen.
Grundlage der Förderung des NHB ist die am 18.12.2009 abgeschlossene und am 11.05.2011 geänderte Zielvereinbarung für die Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2013, die am 17.10.2013 um ein Jahr bis zum 31.12.2014 verlängert wurde.
Im Bereich der Fischereiförderung wird die LHO in Verbindung mit Nr. 2.4 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der niedersächsischen Aquakultur und Fischerei (Nds. MBl. 2008, S. 969) angewandt.
Die Aktion Fischotterschutz e. V., der Verein Naturschutzpark e. V. und die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. werden mit Mitteln aus der Jagdabgabe, einer Sonderabgabe, die die niedersächsischen Jägerinnen und Jäger mit dem Lösen des Jagdscheines an das Land abführen, gefördert. Die Jagdabgabe und die Förderung der jagdlichen Zwecke ist in § 22 Niedersächsisches Jagdgesetz geregelt. Für diese Zuwendung bestehen weder jährlich festgeschriebene Haushaltsmittelansätze noch längerfristige vertragliche Verpflichtungen. Über die Bewilligung der Zuwendungen wird jedes Jahr neu entschieden.
Zu 3:
Naturschutzverbände leisten durch vielfältige Maßnahmen insbesondere zur Pflege und Entwicklung sowie für Information, Akzeptanzförderung und Monitoring eine wichtige Unterstützung der zuständigen Behörden bei der Betreuung zahlreicher Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete oder anderer für den Naturschutz wertvoller Bereiche. Soweit es sachgerecht erscheint, die Verbände bei der staatlichen Aufgabenerfüllung einzubinden und dabei für einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu sorgen, soll dies auch in Zukunft geschehen. Dies gilt auch bei einem zusätzlichen Bedarf bei der Betreuung weiterer Gebiete bzw. zur Ergänzung bestehender Betreuungsverträge. Die zwischen dem Land und den o. g. Naturschutzverbänden noch laufenden Vereinbarungen sollen daraufhin überprüft werden, inwieweit im Rahmen möglicher Verlängerungen die inhaltlichen Schwerpunkte stärker auf die naturschutzpolitische Zielsetzung des Flächen- und Prozessschutzes auszurichten sind. Eine finanzielle Unterstützung der Verbände in Gestalt einer institutionellen Förderung ist gegenwärtig nicht beabsichtigt.
Lediglich ML beabsichtigt ab 2014 eine institutionelle Förderung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V.
Seitens MWK wird die finanzielle Förderung des Niedersächsischen Heimatbundes sowie der oben im Geschäftsbereich des MWK genannten Verbände als wichtig eingeschätzt. Das kulturelle Profil der verschiedenen Regionen im Flächenland Niedersachsen wird maßgeblich geprägt durch ein reiches kulturelles Erbe und eine große kulturelle Vielfalt. Angebote kultureller Infrastruktur und kultureller Bildung sorgen für kulturelle Partizipation.
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erstellt am:
13.12.2013