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erstellt am:
31.05.2013
HANNOVER. Umweltminister Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP) zur Wiederansiedlung von Bibern geantwortet.
Presseberichten zufolge wurde im Landkreis Verden die Ansiedlung von Bibern nachgewiesen. Vertreter des NABU entdeckten im Rahmen einer Wasservogelzählung einen frisch abgenagten Baum. Auch weitere deutliche Hinweise auf Biber wurden in jüngster Zeit an der Aller gefunden.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet die Landesregierung die Wiederansiedlung des Bibers?
Welche Maßnahmen erwägt die Landesregierung, um die weitere Wiederansiedlung des Bibers in Niedersachsen zu unterstützen?
Welche Auswirkungen auf die lokale Fauna und Flora erwartet die Landesregierung, und wie wird sich dies auf die Landwirte und Waldbesitzer auswirken?
Stefan Wenzel, der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz, beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Vorbemerkungen:
Bei dem Biber (Castor fiber) handelt es sich um die größte europäische Nagetierart. Durch Bejagung und Vertreibung galt der Biber noch in den 1930er Jahren in ganz Europa als fast ausgerottet. Es handelt es sich um eine in Deutschland streng geschützte Art (Anhang IVa der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), § 7 Abs. 2 Nr. 14 Buchst. b Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)), die zudem auch im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet ist. Der Biber hat in den letzten Jahrzehnten deutschlandweit einen Bestandsanstieg zu verzeichnen. Seit den 1980er Jahren breitet er sich stetig in den Flusssystemen Niedersachsens aus. Auch an der Aller wurden in den letzten zwei Jahrzehnten immer wieder einzelne Individuen gesichtet. Bei den aktuellen Bibernachweisen im Landkreis Verden handelt es sich um eine natürliche Rückkehr dieser Art und um keine aktive Wiederansiedlung von Bibern durch den Menschen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1:
Die Wiederbesiedlung der Aller durch den Biber wird von der Landesregierung begrüßt. Die natürliche Wiederausbreitung des Bibers entspricht den Zielsetzungen der FFH-Richtlinie. Mit der Rückkehr dieser größten einheimischen Nagetierart wird außerdem auf lokaler Ebene biologische Vielfalt zurück gewonnen.
Zu 2:
Der Biber tritt aktuell bereits in allen großen Flusssystemen Niedersachsens (hier: Elbe, Weser und Ems) auf. Er wird sich natürlicherweise innerhalb dieser Flusssysteme weiter ausbreiten. Diesen Prozess unterstützende Maßnahmen sind weder vorgesehen noch notwendig.
Zu 3:
Biber sind in der Lage ihren Lebensraum aktiv zu gestalten und nachhaltig zu verändern. Welche Auswirkungen dies auf die lokale Fauna und Flora hat, kann im Einzelnen nicht prognostiziert werden. Entscheidenden Einfluss haben sicherlich die standörtlichen Gegebenheiten im Wiederansiedlungsgebiet. In vielen Fällen ist ein Anstieg der Biologischen Vielfalt zu beobachten.
Durch die Bautätigkeit des Bibers an Fließgewässern kann es zu Auswirkungen auf angrenzende land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen kommen. Wie bereits in der Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 07.05.2013 auf die kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Grupe (FDP) „Probleme landwirtschaftlicher Arbeit durch Biberbauten“ ausgeführt (Landtagsdrucksache 17/133), wird diese Problematik derzeit als gering eingeschätzt.
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erstellt am:
31.05.2013