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Bundesumweltministerium zieht Gorleben-Klage zurück – Minister Wenzel: Sehr wichtiges Signal für Vertrauensbildung bei der Suche nach sicherer Lagerung von Atommüll

Pressemitteilung 29/2014

Als sehr wichtiges, vertrauensbildendes Signal hat der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel den Rückzug der Gorleben-Klage des Bundes bezeichnet. Für einen Neustart bei der Suche nach einem sicheren Ort für die Lagerung von hochradioaktivem Atommüll sei diese Entscheidung der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks von großer Bedeutung, sagte Wenzel am Mittwoch (heute) in Hannover. Damit werde der 31 Jahre alte Rahmenbetriebsplan für die Erkundung des Bergwerks in Gorleben endlich Geschichte.

Der bergbauliche Rahmenbetriebsplan stammt aus dem Jahr 1983. Da der Rahmenbetriebsplan vor Inkrafttreten einer EU-Richtlinie (1990) erlassen wurde, die das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorschreibt, war bislang – und wäre auch zukünftig – auf der Grundlage dieses Plans keine UVP und keine formelle Bürgerbeteiligung erforderlich, um Arbeiten am Standort Gorleben weiterzuführen.

Auf die Klage eines Eigentümers in Gorleben hat das Verwaltungsgericht Lüneburg im Sommer 2013 den alten Rahmenbetriebsplan im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Standortauswahlgesetzes (StandAG) für obsolet erklärt und das Verfahren aufgrund von übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten eingestellt. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat den Rahmenbetriebsplan dann aus Gründen der Rechtsklarheit aufgehoben. Die alte Bundesregierung hatte jedoch Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans eingelegt.

Wäre der Rahmenbetriebsplan aufrechterhalten worden, gäbe es dauerhaft neben dem Auswahlprozess über das Standortauswahlgesetz eine Art „Plan B“ für Gorleben. Der wird jetzt endgültig beseitigt. In den vergangenen Jahrzehnten war dieser Rahmenbetriebsplan die rechtliche Grundlage für den Versuch, Gorleben klammheimlich zum Endlager auszubauen. Öffentlich wurde jedoch immer behauptet, dass man den Standort lediglich „erkunden“ wolle.

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erstellt am:
26.03.2014

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