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Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager Gorleben

PI 099/2021

Meldepflichtiges Ereignis im Zwischenlager Gorleben

Ein Schwelbrand im Schaltschrank der Brandmeldeanlage im Pförtnergebäude des Zwischenlagers in Gorleben konnte schnell wieder unter Kontrolle gebracht werden. Darüber hat der Betreiber, die Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) umgehend die zuständige Aufsichtsbehörde – das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz – informiert.

Nach ersten Erkenntnissen der BGZ hat ein defektes elektronisches Bauteil in dem Schaltschrank den Schwelbrand verursacht. Aufgrund des Ausfalls der Brandmeldeanlage hat das Ministerium eine sofortige Brandwache bis zur vollständigen Instandsetzung der Anlage angeordnet. Diese qualifizierte Ersatzmaßnahme hat der Betreiber umgesetzt.

Die Anlagensicherheit war zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Auch die Anlagensicherungssysteme waren jederzeit intakt und vollständig funktionsfähig.

Nach der Instandsetzung durch eine Fachfirma läuft die betroffene Brandmeldeanlage wieder ordnungsgemäß und die Ersatzmaßnahmen wurden eingestellt. Das Ministerium hat zur weiteren Ermittlung der Ursache die BGZ aufgefordert, die betroffenen Bauteile und Komponenten zu untersuchen. Es wird die Anlagen zudem gemeinsam mit einem Sachverständigen vor Ort in Augenschein nehmen.

Der Betreiber hat dieses Ereignis gemäß der deutschen atomrechtlichen Meldeordnung in die Kategorie N („normal“, Kriterium Nr. N 3.2.1.) eingestuft und dem Umweltministerium dazu fristgerecht einen Bericht vorgelegt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die Meldung vom Sachverständigen des Umweltministeriums geprüft.


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