Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Lingen

Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage lag zu keiner Zeit vor.


PI 127/2021

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz als zuständige atomrechtliche Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wurde von der Betreiberin des Kernkraftwerks Lingen (KWL) fristgerecht über ein Ereignis gemäß Atomrechtlicher Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) informiert.

Im Rahmen von Abbautätigkeiten wurde eine Rohrleitung des Abwassersammelsystems in einem Rohrkanal des Reaktorgebäudes fälschlich getrennt. Die betroffene Rohrleitung gehört zum Restbetriebssystem. Durch Kontrolle vor Ort wurde der Fehlschnitt unmittelbar erkannt und die angeschlossenen Abwasserpumpen vorsorglich außer Betrieb genommen und gegen Einschalten gesichert. Die Rohrleitung führt Abwasser nur stufenweise und war zum Zeitpunkt der Fehlhandlung leer und trocken. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage lag zu keiner Zeit vor.

Dieses Vorkommnis wurde gemäß der AtSMV nach Kriterium N (normal) 2.2.1 eingestuft. Das Ereignis wird gemäß der internationalen Bewertungsskala für nukleare und radiologische Ereignisse (INES) in die Stufe 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) eingestuft.


Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2021
zuletzt aktualisiert am:
05.10.2021

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln