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Experten übergeben Empfehlungen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur - Lies: „Ladeinfrastruktur darf nicht zum limitierenden Faktor für den Erfolg der E-Autos werden“

PI 136/2021

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat am 8. September einen Expertenprozess „Netzorientierte Ladeinfrastruktur" gestartet. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten von Netzbetreibern, Energieversorgern, Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie kommunalen Spitzenverbänden, Automobilherstellern und -zulieferern, wurden anschließend in zwei Arbeitsgruppen zwei Forderungskataloge bzw. Handlungsempfehlungen zur Beschleunigung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur für ein Voranbringen der Elektromobilität erarbeitet. Beide wurden heute (28.10.2021) in einer Pressekonferenz im Ministerium der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Arbeitskreis 1 mit dem Fokus auf „Chancen und Herausforderungen des aktuellen gesetzlichen Rahmens für den Ladeinfrastrukturausbau in Deutschland“ wurde geleitet von Dr. Reinhold Kassing vom Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) und Dr. Torsten Birkholz vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (bdew). Der Arbeitskreis 2 mit dem Fokus auf „Erfolgreiche Ladeinfrastrukturkonzepte in der Praxis im öffentlichen und privaten Raum“ wurde geleitet von Dr. Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag (NST) und Dr. Susanne Schmitt vom Verband der Wohnungswirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw).

Alle Beteiligten waren sich in der Aussage einig, dass die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur das zentrale Schlüsselelement ist, um der Elektromobilität zur Akzeptanz durch einen breiten Kundenkreis und damit auch zum langfristigen Erfolg zu verhelfen.

Minister Olaf Lies dankte alle Beteiligten und unterstrich: „Im Pkw-Sektor gehört die Zukunft den Elektroautos. Ziel des Ausbaus der Ladeinfrastruktur muss sein, dass Elektrofahrzeuge kompromisslos erstfahrzeugfähig werden. Wir dürfen nicht in die Situation kommen, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur zum limitierenden Faktor für den Erfolg und den Absatz von E-Autos wird. Das wäre fatal für diesen Teil der Mobilitätswende. Hier dürfen wir die Fehler, die wir etwa beim Ausbau unserer Datennetze gemacht haben, nicht wiederholen. Die Positionspapiere enthalten hier ausgezeichnete Handlungsempfehlungen für unsere Politik in Niedersachsen und darüber hinaus. Sie skizzieren den Fahrplan dafür, was jetzt zu tun ist.“

Für den VKU betonte der Landesvorsitzende Frank Wiegelmann: „Wir benötigen die konstruktive intensivierte Zusammenarbeit zwischen Investoren für Ladeinfrastruktur, kommunalen Planern, Verteilnetzbetreibern und den zuständigen Regulierungsbehörden, um den Ausbau voranzubringen“.

„Eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für diesen Teil der Mobilitätswende erreichen wir nur über positive, optimistische und zukunftsgewandte Kommunikation zur Elektromobilität,“ sagte Dr. Birkholz.

Dr. Schmitt erklärte: „Für die Wohnungswirtschaft ist die Ladeinfrastruktur in den städtischen Quartieren und den von Mehrfamilienhäusern geprägten Stadtteilen entscheidend. Wer Mobilität und Klimaschutz in Einklang bringen will, erzielt auf diese Weise die größten Effekte und sorgt zugleich dafür, dass unsere Städte attraktive Lebensorte bleiben.“

„Wie benötigen für unsere Städte und Gemeinden Mobilitätsstrategien. Elektromobilität ist nur im Kontext mit anderen Mobilitätsformen im Rahmen einer Gesamtstrategieplan- und steuerbar. Kommunen können und wollen die Funktion des Impulsgebers und Koordinators übernehmen. Dafür müssen wir das notwendige Elektromobilitätsmanagement auch mit Unterstützung durch Land und Bund stärken. Betreiber der Ladenetzinfrastruktur können wir aber nicht sein“, so Dr. Arning.

Minister Olaf Lies bedankte sich für den konstruktiven Dialog in den Arbeitskreisen und die zwei entstandenen Forderungskataloge mit Handlungshinweisen, siehe Anlage. „Wir im Ministerium nehmen daraus insbesondere zehn Kernbotschaften, wenn man so will einen „10-Punkte-Plan“ mit. Der Moment ist günstig, diese jetzt vorzutragen und umzusetzen.“

10-Punkte-Plan

1. Es muss eine differenzierte Förderlandschaft für Ladeinfrastruktur und Schnellladeinfrastruktur ausgebaut und weiter etabliert werden.

2. Kommunen müssen einen planerischen Rahmen für die öffentliche Ladeinfrastruktur in ihrem Gebiet setzen können und setzen.

3. Für eine grundlegendere Ausstattung von Privatgebäuden mit Ladeinfrastruktur ist der Geltungsbereich des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) so zu erweitern, dass auch für Neubauten bis hin zu Ein- und Zweifamilienhäusern verbindliche Vorgaben für die Ausstattung mit Ladeinfrastruktur geschaffen werden.

4. Funktionale Versorgungszusammenhänge in einem Quartier sollen gemeinsam betrachtet werden.

5. Es ist erforderlich, Flächenpotenziale auszuschöpfen und dazu einen Multi-Stakeholder-Dialog mit Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie der Wohnungswirtschaft zu führen.

6. Es sollte ein „Repowering“ der Tankstellenstruktur zum Ausbau insbesondere von größeren Schnelllade- oder HPC- Standorten im bestehenden Tankstellennetz erfolgen. Das senkt auch den Flächenbedarf.

7. Durch eine für alle Beteiligten netzdienliche Steuerung lässt sich die Integrationsfähigkeit elektrischer Netze insbesondere für private Ladeinfrastruktur kurzfristig weiter steigern und der erforderliche Netzausbau optimieren. Eine Weiterentwicklung netzdienlicher Steuerung und marktgetriebener Innovationen müssen dabei Hand in Hand gehen. Dafür muss unter anderem ein rechtlicher Rahmen gesetzt werden, der auch eine vorrangig markbasierte Steuerbarkeit des Netzes ermöglicht, um Lastspitzen mit Marktmechanismen zu begegnen und Verbraucherinnen und Verbrauchern mit privater und halböffentlicher Ladeinfrastruktur die Möglichkeit zu geben, selbst zu bestimmen, wann sie wofür Strom nutzen.

8. Komponenten für eine netzdienliche Steuerung und ein vorausschauender Netzausbau, der künftige Bedarfe berücksichtigt, müssen in der Regulierung der Netzentgelte angemessen Berücksichtigung finden.

9. Der Markt für Elektrofahrzeuge muss gemeinsam mit der Ladeinfrastruktur wachsen Entsprechend sollte zur Verlässlichkeit und Planbarkeit eine koordinierte Elektrifizierung im Rahmen eines Gesamtkonzepts erfolgen.

10. Standort- und Preis- und Leistungsinformationen von öffentlichen Ladepunkten, insbesondere von Schnellladepunkten, sind zu standardisieren.


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