Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Lies: „Ohne Windenergie kein Klimaschutz“

- Umweltministerkonferenz beschließt Standards zum Artenschutz -


PI 150/2020

Die Umweltministerkonferenz (UMK) hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Freitag wichtige Weichen für den dringend erforderlichen Ausbau der Windenergie gestellt und dabei den ebenso wichtigen Artenschutz in den Blick genommen. Mit einem so genannten Signifikanzrahmen werden notwendige Antworten zur Konkretisierung des Tötungsrisikos für Vögel in Bezug auf Windenergieanlagen gegeben. „Mit dem Beschluss schafft die UMK einen weiteren Meilenstein, damit wir vor allem bei Genehmigungsverfahren für neue Windkraftanlagen endlich wieder mehr Tempo aufnehmen können“, so Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Olaf Lies. „Der notwendige Ausbau der Windenergie hat nach wie vor häufig damit zu kämpfen, dass ein Konflikt mit dem naturschutzrechtlichen Verbot aufgelöst werden muss, wonach wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten grundsätzlich nicht verletzt oder getötet werden dürfen. Das hat vielen Plänen für neue Windräder einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Wir brauchen sie aber als einen wichtigen Baustein zum Gelingen der Energiewende“, so Lies. Durch den jetzt von der UMK beschlossenen Bewertungsrahmen, der eine „Liste relevanter kollisionsgefährdeter Arten und anzuwendende Erfassungs- und Bewertungsmethoden“ einschließt, sei ein großer Schritt zur Vereinheitlichung und zur Erhöhung der Rechtssicherheit für alle Beteiligten gelungen.

Der Umwelt- und Energieminister begrüßt die gefassten Beschlüsse, mahnt aber auch darüber hinaus ein höheres Tempo an: „Wir müssen endlich die viel zu lange andauernde Ausbaudelle beim Windenergieausbau überwinden, für die bislang fehlende Maßstäbe beim Artenschutz mitverantwortlich waren“, so Lies. „Das ändert sich mit den Beschlüssen, jetzt können rechtsichere Genehmigungsverfahren geschaffen werden. Ja, das ist ein erster, wichtiger Schritt. Aber: Der Einigung müssen jetzt ganz schnell noch weitere Schritte folgen.“ Mit einer Reihe anderer Umweltminister stellt er eine weitergehende Forderung auf: „Ich gehe davon aus, dass in den kommenden Jahren und Jahrzehnten grundsätzlich auch eine Neujustierung des Verhältnisses unterschiedlichster Schutzgüter erforderlich sein wird, um den Herausforderungen zum Schutz des Klimas und der biologischen Vielfalt gerecht zu werden. Die UMK sieht sich in der Verantwortung, diese Neujustierung aktiv anzugehen und gemeinsam zu gestalten“, so Lies.

Anerkannt werden die großen Chancen des Repowerings von Altanlagen auf häufig gut akzeptierten Standorten. Eine Verfahrenserleichterung ist dabei ebenso dringend notwendig ebenso wie eine Neuregelung, nach der bei Repoweringvorhaben die Vorbelastung durch die Altanlagen als Ausgangspunkt für das Genehmigungsverfahren anzusetzen und hiervon ausgehend eine Veränderung der Signifikanz des Repowering-spezifischen Tötungsrisikos zu bemessen ist. „Ich freue mich über die konstruktive Rolle der Verbände des Naturschutzes und der Energiewirtschaft beim naturverträglichen Ausbau der Windenergienutzung“, so der Umwelt- und Energieminister. „Gemeinsam arbeiten wir weiterhin an der Weiterentwicklung von Standards für Genehmigungsverfahren.“

Mit dem Niedersächsischen Klimagesetz habe Niedersachsen in dieser Woche ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz abgegeben. „Bis 2040 wollen wir unsere Energieversorgung zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien abdecken. Auch das können wir nur mit einem massiv verstärkten Ausbau vor allem der Windenergie erreichen“, so Lies. Und noch mehr: „Es wird auch zu Neujustierungen kommen müssen, wenn wir die Herausforderungen des Klimaschutzes annehmen. Ein ,weiter so‘ und auf die Bremse treten – und damit meine ich vor allem den Bund – können, dürfen und wollen wir uns nicht leisten.“


zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln