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Lies: „Wir müssen etwas tun gegen unnötiges Artensterben“

- Einsatz sogenannter „Bremsenfallen“ soll zeitlich beschränkt und in bestimmten Gebieten ausgeschlossen werden –


PI 072/2021


Seit zehn bis 15 Jahren werden sogenannte Bremsenfallen zunehmend in der Landwirtschaft eingesetzt und vermarktet. Sie locken durch einen sich in der Sonne aufheizenden Gummiball Insekten an, die dann über einen Trichter in ein Fanggefäß fliegen und dort abgetötet werden. Insbesondere Pferdehalter hoffen, dass ihre Tiere so vor schmerzhaften Stichen der Bremsen verschont bleiben. „Aktuelle Studien sprechen aber eine andere Sprache“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, „Bremsenfallen sind nicht wirklich effektiv. Vor allem sind sie gleichzeitig eine Gefahr für den Insekten- und Artenschutz.“ Denn laut der Studie von Jäckel et.al. liegt der Anteil der gefangenen und getöteten Insekten, die keine Bremsen sind, bei bis zu 98,5 Prozent. Eine andere Studie zu Pferdebremsenfallen im Oldenburger Umland kommt zu ganz ähnlichen Ergebnissen, hier lag der Anteil des Beifangs bei fast 91 Prozent. „Unterm Strich heißt das: Wir müssen etwas gegen unnötiges Artensterben tun und vor allem den Beifang besonders geschützter Insekten vermindern“, so Umweltminister Lies.

Gerade im Hinblick auf den „Niedersächsischen Weg“, der besonders den Artenschutz in den Fokus nimmt, soll eine landesweit einheitliche Regelung das großräumige Insektensterben zielführend bekämpfen. Der Erlass fordert die unteren Naturschutzbehörden dazu auf sicherzustellen, dass Bremsenfallen nicht innerhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparken, Kern- und Pflegezonen von Biosphärenreservaten, FFH-Gebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen aufgestellt werden. Darüber hinaus soll außerhalb dieser Schutzgebiete der Einsatz von Bremsenfallen zeitlich beschränkt werden, und zwar vom 1. Juni bis 15. September eines Jahres.

Zum Hintergrund:
§ 44 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verbietet es, wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten zu töten. § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Bundeartenschutzverordnung (BArtSchVO) enthält das Verbot, wildlebenden Tieren in größeren Mengen, wahllos und mit Hilfe von Fallen nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten. Es kann nicht mit ausreichender Gewissheit Sicherheit sichergestellt werden, dass diese Verbotstatbestände durch das Aufstellen der Bremsenfallen nicht erfüllt werden, da sie größere Mengen von Tieren (in der Studie von Jäckel waren es 53.438 Tiere in sechs Fallen) wahllos fangen und töten. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass der „nichtselektive Fang“ von Insekten zu einer Beeinträchtigung seltener, insektenfressender Vogelarten führt, die ebenfalls dem besonderen Artenschutz unterliegen.


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