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Lies zum Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer: „Es geht um breite Akzeptanz vor Ort - wir stellen verloren gegangenes Vertrauen bei Wirtschaft und Landwirtschaft wieder her“

PI 088/2021

Der Niedersächsische Landtag heute die Änderung des Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) beschlossen und darin den Status des Nationalparks als UNESCO-Biosphärenreservat und als Teil des UNESCO-Weltnaturerbes verankert. Dazu der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies:

„Mit der heutigen Entscheidung des Landtages wird zum einen die Anerkennung durch die UNESCO gewürdigt. Damit ist für die Gemeinden ein klarer rechtlicher Rahmen gewährleistet, um sich freiwillig der Entwicklungszone des UNESCO-Biosphärenreservats Niedersächsisches Wattenmeer anzuschließen.

Zum anderen wollen wir mit dieser Novelle vor Ort verloren gegangenes Vertrauen insbesondere bei der regionalen Wirtschaft und der Landwirtschaft wiederherstellen. Dieses wurde über Jahrzehnte verspielt, als bei der damaligen Ausweisung der Natura2000-Schutzgebiete die möglichen Auswirkungen für Wirtschaft und Landwirtschaft heruntergespielt wurden und suggeriert wurde, man könne die Ansprüche der EU mit freiwilligen Maßnahmen lösen. Das war schlicht falsch.

Gerade die kritische Haltung und die Sorgen der Landwirtschaft haben mich deshalb bewogen, für eine weitere Klarstellung im Gesetz zu sorgen. Umso wichtiger ist es daher, dass wir mit dieser Gesetzesnovelle nun noch einmal klarstellen, dass mit diesem Entwicklungsansatz weder weitere Naturschutzauflagen noch Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit verbunden sein werden. Die Gemeinden, die Landwirtschaft und die Wirtschaft erhalten die zu Recht geforderte Sicherheit.

Das ist so bedeutsam, denn das UNESCO-Biosphärenreservat ist eine Perle an unserer Küste. Und diese braucht eine breite Akzeptanz über alle gesellschaftlichen Gruppen hinweg. Darauf setze ich. Damit ist dieses Gesetz auch im Kontext des gemeinsamen Niedersächsischen Weges zwischen Landwirtschaft, Umweltverbänden und Politik ein wichtiger weiterer Baustein. Nur mit einer verlässlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit werden wir unsere Ziele langfristig erreichen. Gemeinsam schaffen wir mehr für den Natur- und Artenschutz in Niedersachsen.

Ich danke an dieser Stelle dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband Jade für die gute Zusammenarbeit. Politisch haben wir jetzt unseren Teil geleistet. Ich wünsche mir natürlich, dass dies jetzt in den Kommunen auch noch in den anstehenden Entscheidungen bedacht wird. Es wäre ein gutes Signal, wenn die Region sich insgesamt für die Biosphäre stark machen würde.“

Hintergrund:

Seit 2009 ist das niedersächsische Wattenmeer als Teil des niederländisch-deutsch-dänischen UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer anerkannt. Dieser Status wurde jetzt in das NWattNPG aufgenommen und mit einer Beschreibung der dazugehörenden Flächen dargestellt.

Bereits seit 1992 ist das niedersächsische Wattenmeer zudem als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt und soll verstärkt als Instrument zur Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung genutzt werden können. Das neue NWattNPG macht die Zonierung des UNESCO-Biosphärenreservat in eine Kern-, Pflege- und Entwicklungszone mit ihren Zielsetzungen kenntlich und verankert die Aufgabe der Nationalparkverwaltung als koordinierende Verwaltungsstelle der UNESCO-Biosphäre. Für die binnendeichs liegende Entwicklungszone außerhalb des Nationalparks bleibt diese Zuständigkeit auf nicht-regelnde Aufgaben beschränkt. Hier wird die Nationalparkverwaltung Servicefunktionen beispielsweise für die Initiierung und Umsetzung von Förderprojekten sowie für eine kommunikative Vernetzung übernehmen.

Mit dem freiwilligen Beitritt etlicher Küsten- und Inselkommunen zur UNESCO-Biosphäre entsteht so ein regionaler Handlungsraum, in dem modellhaft Ansätze erprobt werden sollen, die das Erreichen der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützen. Mit der Gesetzesanpassung wird außerdem klargestellt, dass mit diesem Entwicklungsansatz weder weitere Naturschutzauflagen noch Einschränkungen der kommunalen Planungshoheit verbunden sein werden.


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