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Mehr Schallschutz rund um den Flughafen Hannover-Langenhagen möglich

Pressemitteilung Nr. 89/2019


Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens Langenhagen können sich jetzt und auch zukünftig bauliche Schallschutzmaßnahmen am Haus zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes direkt von der Flughafengesellschaft erstatten lassen. Das teilten das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) das Niedersächsische Wirtschaftsministerium (MW) und die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) heute (Montag) mit.. Aufgrund einer gesetzlichen Fristenregelung im Fluglärmschutzgesetz des Bundes läuft die bisherige Regelung spätestens zum 22. September 2020 aus. Für alle Beteiligten ist es wichtig, den Schutz der Gesundheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern so auch zukünftig durch die Maßnahmen des passiven Schallschutzes unbürokratisch zu gewährleisten. Mit dem nun entwickelten Verfahren setzen beide Ministerien ein wesentliches Versprechen des Koalitionsvertrages um, der einen Ausbau der passiven Lärmschutzmaßnahmen am Flughafen Hannover-Langenhagen vorgesehen hatte.

Das MU hat heute als oberste Bauaufsichtsbehörde des Landes mit einem Erlass an die unteren Bauaufsichtsbehörden der Stadt Garbsen, Stadt Langenhagen und der Region Hannover für die Gemeinde Isernhagen das neue „Schallschutzprogramm 2019“ der FHG als zusätzliches Verfahren neben dem bisher gesetzlich bestehenden Verfahren verbindlich eingeführt. Diese ab dem 1. August 2019 geltende Regelung tritt neben das ursprünglich geltende Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass eine zeitlang (bis 2020) beide Verfahren nebeneinander gelten.

Die neue Regelung sieht vor, dass die Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH (FHG) auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften Schallschutzmaßnahmen erstatten kann und sich dabei nicht - wie die kommunalen Behörden - auf die gesetzlichen Ausschlussfristen berufen muss. Auf diese Weise bekommen Anwohnerinnen und Anwohner in den betroffenen Gebieten die Möglichkeit, bereits verfristete Ansprüche neu prüfen zu lassen. Auch über den Zeitraum 2020 sind somit finanzielle Hilfen gesichert. Zudem brauchen die Antragstellerinnen und Antragsteller bei Wahl dieses Verfahrens keine Gelder für Gutachten oder Einbauten mehr auszulegen und sie können weitergehende Beratungsleistungen erhalten, was auf gesetzlicher Grundlage bisher nicht möglich war. Das Verfahren liegt ausschließlich in einer Hand (Flughafen Hannover) und ist damit unkomplizierter und einfacher für die Antragsteller.


 

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.07.2019

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