Ausnahmegenehmigung (Cuxhaven) gem. § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verboten der §§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 44 Abs. 2 Nr. 1 BNatschG i.V.m. § 28 b Abs. 2 und 4 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)
Meyer: „Wir können nicht länger auf den Bund warten – und genehmigen Schnellabschuss im Raum Cuxhaven zum Schutz der Weidetiere“
NLWKN erteilt nach erneutem Wolfs-Riss Ausnahmegenehmigung nach geltendem Recht
PI 077/2025
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) wird auf Bitten und mit Unterstützung des Landkreises und der Stadt Cuxhaven eine Ausnahmegenehmigung für eine Wolfsentnahme nach dem Schnellabschussverfahren im Raum Cuxhaven anordnen, nachdem es erneut zum Riss eines Rindes gekommen ist. Die Ausnahmegenehmigung soll morgen (Freitag) in Kraft treten und gilt 21 Tage ab Rissgeschehen in einem Umkreis von 1000 Metern um die betroffene Weide herum.
Umweltminister Meyer hatte vergangene Woche im Landtag angekündigt, dass er nicht zögern werde zum Schutz der Weidetiere zu handeln. „Ich kann nicht länger auf die seit Monaten angekündigten Anpassungen des Bundesrechts auf die Veränderung des Schutzstatus beim Wolf auf EU-Ebene warten. Nach langem Drängen unsererseits ist für die Küstenregion und große Teile Niedersachsens auf fachlicher Grundlage der günstige Erhaltungszustand der Tierart Wolf festgestellt worden. Der Wolf ist auch auf der Roten Liste Niedersachsens von ´ausgerottet´ auf ´ungefährdet´ umgestuft worden“, sagt Minister Meyer.
„Das ist ein Erfolg für den Natur- und Artenschutz und der Wolf wird auch nicht wieder ausgerottet, sondern muss in einem günstigen Erhaltungszustand bleiben. Dort aber wo Wölfe Probleme machen und wie jetzt im Raum Cuxhaven gehäuft geschützte Nutztiere reißen, Zäune überwinden oder Rinder und Pferde angreifen, müssen wir zum Schutz der Weidetierhaltung handeln. Der Landkreis und die Stadt Cuxhaven haben mich in der vergangenen Woche darum gebeten, sie bei der Entnahme eines Problemwolfes in der Region zu unterstützen und die Erstellung einer Ausnahmegenehmigung an den NLWKN zu übertragen. Dieser Bitte habe ich jetzt stattgegeben“, so Meyer. „Ich setzte mich seit langem für ein nachhaltiges Miteinander zwischen Mensch, Weidetierhaltung und Wolf ein und hoffe, durch die Übertragung des Sachverhaltes an den NLWKN einen Beitrag hierfür in der Region leisten zu können.“
Aus dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven wurden in diesem Jahr und innerhalb kürzester Zeit vermehrt Nutztierrisse von durch Zäunen oder Herdenschutzhunden geschützten Schafen und ausgewachsenen Rindern gemeldet. Der Landkreis Cuxhaven ist eine grünlandgeprägte Weidetierregion mit vielen Rindern und Schafen. Der NLWKN hat geprüft, ob nach dem Bundesnaturschutzgesetz die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Entnahme eines schadenverursachenden Wolfes vorliegen und diese nach dem Schnellschussverfahren möglich ist. Dies ist nach den gehäuften Rissen dort gegeben.
„Im Landtag habe ich angekündigt, dass ich bei einem weiteren Riss das Risiko nicht scheuen werde, einen Schnellabschuss um die konkrete Weide anzuordnen. Nach einem weiteren Wolfangriff auf ein ausgewachsenes Rind in einer Herde am Dienstagabend setzen wir den Schnellabschuss jetzt um. So besteht auch nach Urteil des OVG Lüneburg, das das Schnellabschussverfahren 2024 im Grundsatz bestätigt hat, eine hohe Wahrscheinlichkeit den schadensverursachenden Wolf zu entnehmen“, so Meyer. Die Umsetzung und der Abschuss werden zum Schutz der Betroffenen anonymisiert erfolgen. Die konkrete Abschussgenehmigung des NLWKN soll am morgigen Freitag veröffentlicht werden und tritt dann in Kraft.
Niedersachsen hat sich seit langem – und 2024 endlich erfolgreich – beim Bund dafür eingesetzt, den strengen Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene herunterzustufen, da der Wolf in Niedersachsen nicht mehr vom Aussterben bedroht ist. Meyer: „Daher sollte bei erhöhtem Rissgeschehen durch problematische Wölfe grundsätzlich eine entsprechende Entnahme im Schnellabschussverfahren möglich sein. Seit Monaten drängen wir über Umweltminister- und Agrarministerkonferenzen beim Bund darauf, die Änderungen auf EU-Ebene endlich im Bundesnaturschutzgesetz nachzuvollziehen. Im Jagdrecht ist der Wolf in Niedersachsen bereits, aber er bleibt EU-rechtlich und nach dem Artenschutzrecht weiterhin geschützt und der günstige Erhaltungszustand muss gewährleistet sein. Unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter können nicht länger warten, daher handeln wir jetzt in Niedersachsen. Ich bin dem NLWKN, dem Landkreis und der Stadt Cuxhaven sowie der Kreisjägerschaft dankbar für die Unterstützung bei der aufwendigen Schnellabschussgenehmigung.“
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 14.10.2025 zu einer Abschussgenehmigung im Landkreis Helmstedt hat bestätigt, dass ein Abschuss von problematischen, schadensverursachenden Wölfen rechtlich möglich ist.
Umweltminister Meyer drängt seit langem beim Bund darauf, dass dieser seine Ankündigung im Koalitionsvertrag endlich umsetzt und den Ländern durch Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes die Möglichkeit gibt, rechtssicher und regional differenziert Entnahmen von Problemwölfen umzusetzen. „Wenn der Bund nicht trödeln würde, könnten wir in fachlich begründeten sogenannten Interventionsgebieten mit hohen Nutztierschäden bei Überwindung des Herdenschutzes einfacher handeln, ohne die Art zu gefährden. Wir sind uns im Dialogforum Wolf und Weidetierhaltung einig, dass wir nur dort handeln wollen, wo es zu häufigeren Schäden für die Nutztierhaltung kommt – aber unauffällige Rudel in Ruhe lassen wollen. Niedersachsen will ein regional differenziertes Bestandsmanagement umsetzen, dazu benötigen wir jedoch endlich eine Anpassung der Rechtslage im Bund. Wir bieten, wie alle wolfsreichen Länder, dem Bund auch unsere praktische Unterstützung an. Es wird Zeit, dass wir einen gemeinsamen Wolfskonsens in Deutschland schaffen, der den Artenschutz anerkennt, den notwendigen Herdenschutz fördert und es uns ermöglicht, bei Problemen schnell, einfach und rechtssicher zu handeln. Ein solcher niedersächsischer Weg, der Weidetierhaltung und Naturschutz gewährleistet, ist überfällig“, so der Umweltminister.
Artikel-Informationen
erstellt am:
16.10.2025
zuletzt aktualisiert am:
17.10.2025