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Minister Meyer begrüßt Beschluss des EU-Parlaments zur Herabstufung des Wolfes in der FFH-Richtlinie: „Endlich Anpassung an die Realität“

PI 038/2025

Das EU-Parlament hat am (heutigen) Donnerstag einer Änderung der FFH-Richtlinie zur Tierart Wolf zugestimmt. Danach gilt der Wolf nicht mehr „streng geschützt“, sondern angesichts der positiven Entwicklung in Europa nur noch als „geschützt“. Die Änderung muss nun noch durch den Europäischen Rat bestätigt werden und könnte im Herbst in Kraft treten.


Dazu sagt Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer:

„Endlich. Wir in Niedersachsen haben lange gefordert, dass sich angesichts steigender Wolfsbestände auch der Schutzstatus an die Realität anpassen muss. Seit 20 Jahren ist der Wolf in Deutschland wieder heimisch und seit 10 Jahren auch in Niedersachsen. Er ist nicht mehr vom Aussterben bedroht, daher ist die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie überfällig und erleichtert uns in den Ländern, zu einem guten Ausgleich zwischen Weidetierhaltung und Wolf, also den Interessen der Tierhaltenden und des Artenschutzes, zu kommen.

Der Wolf wird bleiben und ein günstiger Erhaltungszustand muss erhalten bleiben. Ich bin sehr froh, dass sich jetzt etwas tut. Darauf habe ich persönlich lange und intensiv beim Bund und auch bei der EU hingearbeitet. Und ich bin auch Ministerpräsident Stephan Weil dankbar, dass er sich ebenfalls für die Herabstufung eingesetzt und sich direkt an EU-Kommissarin von der Leyen gewandt hat. Ohne ständigen Druck und ständiges Nachbohren aus Niedersachsen hätte die EU-Kommission wohl nicht endlich einen Vorschlag gemacht, die Einstufung des Wolfes an die Realität anzupassen.

Wichtig ist jetzt noch, dass Bund und EU für unsere biogeographische atlantische Region, die weite Teile Niedersachsens sowie von NRW und Schleswig-Holstein abdeckt, dieses Jahr den günstigen Erhaltungszustand für die Tierart Wolf feststellen. Dieser ist nach überwiegender Auffassung der Länder ab 44 Rudeln in dieser Region gegeben.

Durch die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes und die Umlistung des Wolfes in der FFH-Richtlinie wird es mehr Möglichkeiten geben, in Gebieten mit vielen Nutztierschäden – trotz guten Herdenschutzes – künftig problematische Wölfe zu entnehmen. Wichtig ist, dass Entnahmen zukünftig rechtssicher, EU-konform und einfacher möglich sind. Die Herabstufung des Wolfes bedeutet gleichwohl nicht, dass nun wahllos Wölfe entnommen werden können. Der Wolf bleibt eine geschützte Art.

Wie die neue Bundesregierung die Entscheidung der EU umsetzen will, bleibt fragwürdig. Die Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz ändert für Niedersachsen jedenfalls nichts, da er hier schon seit 2022 im Jagdgesetz enthalten ist. Auf der Umweltministerkonferenz im Saarland nächste Woche stehen viele Anträge für ein gemeinsames Vorgehen in Sachen Wolf auf der Tagesordnung. Ich erwarte von der neuen Bundesregierung hier nun schnell Klarheit, wie die neuen Vorgaben aus Brüssel für die Bundesländer und Kommunen einfach, schnell und rechtssicher umgesetzt werden, um ein gutes Miteinander von Weidetieren und Wölfen zu ermöglichen.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2025

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