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Neuer Genehmigungsbescheid für Lagerung radioaktiver Abfälle

Pressemitteilung Nr. 138/2019

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat jetzt der PreussenElektra GmbH und der Kernkraftwerk Stade GmbH & Co. oHG den Genehmigungsbescheid für den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Lager für radioaktive Abfälle (LarA) nach § 12 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) übergeben. Dieser stellt einen eigenständigen Bescheid für das Lager dar, um die nach dem Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung vom 27. Januar 2017 vorgesehene Übertragung des Lagers für radioaktive Abfälle zum Stichtag 1. Januar 2020 an die Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung mbH zu ermöglichen.

Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 i. V. m. § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde festgestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für dieses Änderungsvorhaben nicht erforderlich war. Das Ergebnis der Vorprüfung wurde am 4. September 2019 im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl. Nr. 35/2019 S. 1293) sowie im Internetportal des Landes bekanntgegeben.


Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2019

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